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Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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gewo
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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von gewo » Di 25. Nov 2025, 18:15

combatmiles hat geschrieben: Di 25. Nov 2025, 17:41 Also meine BH hat mir, als ich nen 44.er S&W gekauft hab (allerdings innerhalb gleichem Bezirk) kostenlos und unverzüglich (also noch am selben Nachmittag) einen ZWR Ausdruck geschickt... aber vermutlich meints ihr jetzt die Registrierungsbescheinigung Kat C?
waffenregisterauszug.
die liste dessen was auf dich grad gemeldet ist

in den fall hat die komische google KI glaub ich recht wenn sie schreibt:

"Ein Auszug aus dem österreichischen Waffenregister ist
kostenpflichtig und kostet je nach beantragter Auskunft 14,30 Euro für die Datensätze und 3,20 Euro Gebühr, also insgesamt 17,50 Euro. Der Auszug kann bei der zuständigen Waffenbehörde schriftlich oder persönlich beantragt werden. Eine kostenlose Online-Auskunft ist über das Serviceportal oesterreich.gv.at mit ID Austria oder Handy-Signatur möglich. "

wenn a behoerde dir sowas gratis macht - genau genommen verkürzt sie damit die einnahmen des staates ... mit den entsprechenden konsequenzen
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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von combatmiles » Di 25. Nov 2025, 18:24

..ich liebe meine BH....
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von ebner33 » Di 25. Nov 2025, 18:33

gewo hat geschrieben: Di 25. Nov 2025, 18:15
combatmiles hat geschrieben: Di 25. Nov 2025, 17:41 Also meine BH hat mir, als ich nen 44.er S&W gekauft hab (allerdings innerhalb gleichem Bezirk) kostenlos und unverzüglich (also noch am selben Nachmittag) einen ZWR Ausdruck geschickt... aber vermutlich meints ihr jetzt die Registrierungsbescheinigung Kat C?
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die liste dessen was auf dich grad gemeldet ist

in den fall hat die komische google KI glaub ich recht wenn sie schreibt:

"Ein Auszug aus dem österreichischen Waffenregister ist
kostenpflichtig und kostet je nach beantragter Auskunft 14,30 Euro für die Datensätze und 3,20 Euro Gebühr, also insgesamt 17,50 Euro. Der Auszug kann bei der zuständigen Waffenbehörde schriftlich oder persönlich beantragt werden. Eine kostenlose Online-Auskunft ist über das Serviceportal oesterreich.gv.at mit ID Austria oder Handy-Signatur möglich. "

wenn a behoerde dir sowas gratis macht - genau genommen verkürzt sie damit die einnahmen des staates ... mit den entsprechenden konsequenzen
Das wird ja immer spannender... :doh:
Da sieht man wieder wie weit Theorie und Praxis gerade im Bezug aufs Waffenrecht auseinandergehen.
Die Sache mit dem Ausdruck hab ich die letzten 15 Jahre über locker bei 4-5 verschiedenen Händlern machen lassen,wenns grad zufällig gepasst hat.
Da gabs nie auch nur ein Wort der Diskussion und gekostet hats auch nie etwas (sofern man dort anderweitig eingekauft hat versteht sich).
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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von rhodium » Di 25. Nov 2025, 20:39

Bei mir waren nach der Magazinthematik bei der 5-jährigen Kontrolle Magazine nicht eingetragen. Ich konnte aber durch das Mail belegen, dass diese korrekt aufgeführt waren. Wurde dann anstandslos nachgetragen … Aber ohne Beweise wäre das sicher unangenehm.

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