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§7 Abs. 1 2. WaffV (Waffe dem Staat "schenken")
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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§7 Abs. 1 2. WaffV (Waffe dem Staat "schenken")
Nicht ganz alltägliche Frage, hat schon mal jemand seinen Besitz an einer Kat. B Waffe dem Staate Österreich übertragen oder wie es im WaffenGesetz heißt:
"Verzichtet der Eigentümer einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe zugunsten der Republik Österreich auf sein Eigentum an dieser Waffe, so hat er dies der Behörde schriftlich zu erklären und die Waffe bei der Behörde oder bei einer Dienststelle des öffentlichen Sicherheitsdienstes abzugeben. Die Behörde hat eine Bestätigung über den Verzicht und die Abgabe auszustellen.“
Und wie läuft das in der Praxis ab? Ich kann ja schlecht zur nächsten Polizeistation gehen und denen die Waffe in einer Box überreichen und Sie tragen Sie mir dann aus dem ZWR aus. Vermutlich bekomme Ich eine bestätigung welche Ich dann wieder bei der Waffenbehörde einreichen muss dass die mir die aus dem ZWR austragen, oder sind die auch hier schon etwas vernetzter?
Ich hätte da nämlich eine alte Taurus 689 die Ich nicht mehr brauche.
"Verzichtet der Eigentümer einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe zugunsten der Republik Österreich auf sein Eigentum an dieser Waffe, so hat er dies der Behörde schriftlich zu erklären und die Waffe bei der Behörde oder bei einer Dienststelle des öffentlichen Sicherheitsdienstes abzugeben. Die Behörde hat eine Bestätigung über den Verzicht und die Abgabe auszustellen.“
Und wie läuft das in der Praxis ab? Ich kann ja schlecht zur nächsten Polizeistation gehen und denen die Waffe in einer Box überreichen und Sie tragen Sie mir dann aus dem ZWR aus. Vermutlich bekomme Ich eine bestätigung welche Ich dann wieder bei der Waffenbehörde einreichen muss dass die mir die aus dem ZWR austragen, oder sind die auch hier schon etwas vernetzter?
Ich hätte da nämlich eine alte Taurus 689 die Ich nicht mehr brauche.
.22lr, 9mm, .38/.357Magnum, .45ACP .223Rem, .300AAC, .300WinMag, 8x50R, .44VL
IPSC Revolver, IPSC Mini Rifle, SSLG, SGKP/FFW,
IWÖ 2015
HSV Wien,
Wiederladen .223Rem, 9mm, .45ACP
Schmeisser, Glock, Taurus, TacSol, Tikka, Bergara, Steyr, AMT, CZ, S&W
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Re: §7 Abs. 1 2. WaffV (Waffe dem Staat "schenken")
Steht eh drin ....du schreibst es deiner Behörde ...die schreibt dir zurück und dann wackelst zur nächsten Polizeidienststelle mit dem Wisch und der Kanone und gibst sie ab ...die freien sich dann über die Arbeit, die sie mit deiner Kanone haben ... 
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...
Re: §7 Abs. 1 2. WaffV (Waffe dem Staat "schenken")
Hab ich so mit einer 22er Voere SLB gemacht.. Schaft und paar Kleinteile behalten, alles relevante inkl dem Schreiben zur Behörde gebracht und dort abgegeben. Somit hab ich mir den Weg über die Polizei erspart. Bestätigung über die Abgabe erhalten und Waffe wurde sofort im Zwr ausgetragen..
- kemira
- Supporter .45 ACP Black Talon

- Beiträge: 6839
- Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:43
- Wohnort: Los Karawancos
Re: §7 Abs. 1 2. WaffV (Waffe dem Staat "schenken")
Hab ich bereits öfters mit Waffen, deren Reparatur nicht mehr wirtschaftlich war, gemacht. Zur nächsten Polizeidienststelle gedackelt (näher als die Behörde und auch ohne Termin zu betreten), auf die Frage "Wieso kummens damit zu uns" den im Eingangspost zitierten Text zur Sprache gebracht, und nach kurzer Recherche-Phase des Diensthabenden die Waffe abgegeben und die Bestätigung erhalten.
Allerdings ließ die Reaktion der Beamten durchaus die Vermutung zu, dass ich seit Jahrzehnten der Erste war.
Allerdings ließ die Reaktion der Beamten durchaus die Vermutung zu, dass ich seit Jahrzehnten der Erste war.
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...
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Re: §7 Abs. 1 2. WaffV (Waffe dem Staat "schenken")
Mein Vater hat das mit einem defekten .22 Revolver gemacht. Die Polizisten waren auf der Wache komplett überfordert und wussten von dem Paragraph nichts.
Die BH selber wollte eine Gebühr von €185,- für die Bearbeitung.
Also wieder mit den vorbereiteten Formularen zur Polizeidienststelle die es dann sehr wiederwillig durchgeführt haben. Nach einigen Wochen war die Waffe aus dem ZWR.
Kläre es vorher mit der Dienststelle ab, die sind Juristisch schlecht ausgebildet und wissen vielen nicht.
LG Mille
Die BH selber wollte eine Gebühr von €185,- für die Bearbeitung.
Also wieder mit den vorbereiteten Formularen zur Polizeidienststelle die es dann sehr wiederwillig durchgeführt haben. Nach einigen Wochen war die Waffe aus dem ZWR.
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Alte Waffen sind wie schöne Instrumente. 
Re: §7 Abs. 1 2. WaffV (Waffe dem Staat "schenken")
Ich hab es mit langen Magazinen gemacht, UZI Magazine die leider wertlos sind. Hab vorher angerufen, bin dann vorbeigekommen und hab sie dem Behördenmenschen in die Hand gedrückt, der hat sie vor meinen Augen ausgetragen - gekostet hat es nichts. Das war bei der LPD Tirol, die haben da vermutlich einen Container hinterm Haus von sie sowas reinwerfen und einmal im Jahr zum Altmetallhändler bringen oder so
Ich würde bei sowas die Polizei nur involvieren wenn die BH mich explizit dazu auffordert.
Re: §7 Abs. 1 2. WaffV (Waffe dem Staat "schenken")
Das wundert mich. Ich hatte bei der BH Murtal angerufen und einen Termin zur Übergabe gemacht. An besagtem Tag angekommen mit der Waffe im Koffer, die Sicherheitsdame am Eingang war etwas verwirrt als ich meinte ich habe eine Waffe zum Abgeben aber zum Glück kam gleich die SB nach vorne und nahm mir den Koffer ab. Dann im Zimmer das Formular ausgefüllt und die Waffe wurde am selben Tag aus meinem ZWR ausgetragen. Hat alles samt 10 Minuten gedauert und € 0,00 gekostet.Mille hat geschrieben: Mi 26. Nov 2025, 06:41
Die BH selber wollte eine Gebühr von €185,- für die Bearbeitung.
Re: §7 Abs. 1 2. WaffV (Waffe dem Staat "schenken")
Für die Rücknahme von Schusswaffen aus Verzichten ist kein Tarif festgelegt und die steht auch nicht in der Liste der Eingaben. Es gibt also keine Ermächtigung eine Gebühr dafür einzuheben, nicht mal die Eingabegebühr darf verrechnet werden.Mille hat geschrieben: Mi 26. Nov 2025, 06:41 Mein Vater hat das mit einem defekten .22 Revolver gemacht. Die Polizisten waren auf der Wache komplett überfordert und wussten von dem Paragraph nichts.
Die BH selber wollte eine Gebühr von €185,- für die Bearbeitung.
Also wieder mit den vorbereiteten Formularen zur Polizeidienststelle die es dann sehr wiederwillig durchgeführt haben. Nach einigen Wochen war die Waffe aus dem ZWR.
Kläre es vorher mit der Dienststelle ab, die sind Juristisch schlecht ausgebildet und wissen vielen nicht.
LG Mille
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: §7 Abs. 1 2. WaffV (Waffe dem Staat "schenken")
Moin,
Ist schon ein paar Jahre her. 2019. Aber das viele Dinge bei unserer BH damals willkürlich waren weiß bei uns jeder.
LG Mille
Ist schon ein paar Jahre her. 2019. Aber das viele Dinge bei unserer BH damals willkürlich waren weiß bei uns jeder.
LG Mille
Alte Waffen sind wie schöne Instrumente. 
Re: §7 Abs. 1 2. WaffV (Waffe dem Staat "schenken")
Wieso verkaufst sie nicht? Oder ist sie kaputt?mpterra96 hat geschrieben: Mi 26. Nov 2025, 03:13 Ich hätte da nämlich eine alte Taurus 689 die Ich nicht mehr brauche.
- combatmiles
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- Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18
Re: §7 Abs. 1 2. WaffV (Waffe dem Staat "schenken")
alter Verwaltung Ö ist soo geil... jeder macht was anderes, wies halt grad passt... 
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
- Steppenwolf
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Re: §7 Abs. 1 2. WaffV (Waffe dem Staat "schenken")
Mann muss schon die Vorteile "unseres" Föderalismusverständnis in Österreich sehen, sonst wären ja die enormen Kosten die uns entstehen, nicht zu rechtfertigencombatmiles hat geschrieben: Mi 26. Nov 2025, 11:59 alter Verwaltung Ö ist soo geil... jeder macht was anderes, wies halt grad passt...![]()
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: §7 Abs. 1 2. WaffV (Waffe dem Staat "schenken")
Bevor ich dem Staat was schenke, würde ich es einem Büchsenmacher schenken.
Mit etwas Glück macht er damit noch ein paar € und der (versteuerte) Rest wird bestimmt sinnvoller genutzt.
Mit etwas Glück macht er damit noch ein paar € und der (versteuerte) Rest wird bestimmt sinnvoller genutzt.
Re: §7 Abs. 1 2. WaffV (Waffe dem Staat "schenken")
Ja, teilweise kaputt, wahrscheinlich eh nur eine schraube vom Crane, aber ich kenn mich mit Revolvern zu wenig aus um da was selber zu reparieren.
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Re: §7 Abs. 1 2. WaffV (Waffe dem Staat "schenken")
Dann würde ich aber an deiner Stelle wirklich einen Büchsenmacher fragen, ob er die haben will. Meine Waffe war so wertlos, dass sie keiner haben wollte aber deine könnte jemandem von Nutzen sein.mpterra96 hat geschrieben: Mi 26. Nov 2025, 18:02
Ja, teilweise kaputt, wahrscheinlich eh nur eine schraube vom Crane, aber ich kenn mich mit Revolvern zu wenig aus um da was selber zu reparieren.

