Hallo
Der Jagdschutz ist wie die Jagd Landessache. Aber die Grundzüge sind wohl überall gleich.
- Schutz der Jagd
- Einhaltung der Rechte und Anordnungen
- Schutz vor Wilderei
- Schutz vor Raubzeug
- Schutz vor Raubwild
Betr. des letzten Punktes leite ich bitte folgendes ab:
a) Jagdschutzorgan darf ohne weitere Erlaubnis (z.B. Jagsausübungsberechtigung, Jagderlaubnisschein, Jagderlaubnis für Jagdschutzorgan) nicht jagen (Schalenwild, Niederwild).
b) Ausgenommen davon wäre Raubwild (Fuchs, Dachs, ...), da der Schutz davor zu den Aufgaben zählt und das Jagdschutzorgan das jagen darf ohne weitere Erlaubnis.
Ist das korrekt??
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Jagdschutzorgan - Rechte
Jagdschutzorgan - Rechte
Beste Grüße
Christoph
Christoph
- Wilhelmshoehe
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- Beiträge: 329
- Registriert: Mi 9. Okt 2019, 18:55
Re: Jagdschutzorgan - Rechte
Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht kann es schonmal nicht sein, ebenso kann das Jagdschutzorgan keine jagdfremde Person sein. Alles andere kommt darauf an was man sich intern ausmacht.