Hallo
Der Jagdschutz ist wie die Jagd Landessache. Aber die Grundzüge sind wohl überall gleich.
- Schutz der Jagd
- Einhaltung der Rechte und Anordnungen
- Schutz vor Wilderei
- Schutz vor Raubzeug
- Schutz vor Raubwild
Betr. des letzten Punktes leite ich bitte folgendes ab:
a) Jagdschutzorgan darf ohne weitere Erlaubnis (z.B. Jagsausübungsberechtigung, Jagderlaubnisschein, Jagderlaubnis für Jagdschutzorgan) nicht jagen (Schalenwild, Niederwild).
b) Ausgenommen davon wäre Raubwild (Fuchs, Dachs, ...), da der Schutz davor zu den Aufgaben zählt und das Jagdschutzorgan das jagen darf ohne weitere Erlaubnis.
Ist das korrekt??
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Jagdschutzorgan - Rechte
Jagdschutzorgan - Rechte
Beste Grüße
Christoph
Christoph
- Wilhelmshoehe
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- Beiträge: 329
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Re: Jagdschutzorgan - Rechte
Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht kann es schonmal nicht sein, ebenso kann das Jagdschutzorgan keine jagdfremde Person sein. Alles andere kommt darauf an was man sich intern ausmacht.
Re: Jagdschutzorgan - Rechte
Bei uns im Kurs wurde gelehrt: als JA in NÖ bist du verpflichtet Raubwild und Raubzeug zu bejagen.
Pächter können dir das nicht untersagen.
Ich würde mir aber die Frage stellen warum man als JA für Verpächter tätig werden will die einem das Jagen verbieten wollen.
Pächter können dir das nicht untersagen.
Ich würde mir aber die Frage stellen warum man als JA für Verpächter tätig werden will die einem das Jagen verbieten wollen.
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punk-of-vk
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- Registriert: Do 1. Apr 2021, 10:59
- Wohnort: Kärnten
Re: Jagdschutzorgan - Rechte
Du musst in das jeweilige Landesjagdgesetz schauen, wie es dort drinnen steht.
z.B. Kärntner Jagdgesetz
z.B. Kärntner Jagdgesetz
§ 49 Wildschutz
(1)Die Jagdschutzorgane sind in Ausübung ihres Dienstes berechtigt, in ihrem Aufsichtsgebiet
a)Raubwild und Rabenvögel unter Beachtung der durch jagdgesetzliche oder den Naturschutz regelnde Bestimmungen gezogenen Schranken zu fangen und zu töten,
Re: Jagdschutzorgan - Rechte
Ich bin ja kein Jurist, aber berechtigt heißt ja nicht verpflichtet oder?
