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Waffenpass - verfolgte Personen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Waffenpass - verfolgte Personen
Wegen Irrelevanz gelöscht.
Zuletzt geändert von Gadai am Mi 17. Dez 2025, 13:03, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Waffenpass - verfolgte Personen
Da irrst du dich lieber Andy.
Ich habe natürlich vom weiblichen Vorteil gesprochen.
Sorry lieber Andy das ich hier keinen Aufklärungsunterricht abhalte
- Steppenwolf
- .50 BMG

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- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Nö
Re: Waffenpass - verfolgte Personen
Na, des is jetzt zuspät. Stell dir vor du machst es und es würde eine andere Partei in nächster Zeit den Kanzler stellen...dann wird das Gesetz auf 2 Geschlechter geändert und du sitzt als Minderheit bei den roten Falken und singst Wanderlieder am Lagerfeuer mit deiner Bassstimme.Poirot hat geschrieben: Di 16. Dez 2025, 17:16Waffenpass. Früher in Pension. Villeicht irgendwann Profiteur vom Pensionssplitting.
Da gäbs bestimmt noch mehr Vorteile.
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