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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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titan
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von titan » Di 23. Dez 2025, 17:33

Das setzt voraus, dass man sich damit auseinandersetzen will oder dies getan hat. Selbes Thema hier.

Vadar
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Vadar » Di 23. Dez 2025, 19:09

titan hat geschrieben: Di 23. Dez 2025, 17:33 Das setzt voraus, dass man sich damit auseinandersetzen will oder dies getan hat. Selbes Thema hier.
Abgesehen davon, dass vieles anscheinend Auslegungssache ist (wie der Transport im Behältnis im Fußraum bzw auf dem Beifahrersitz im Auto) oder in den Runderlässen geregelt ist, wobei diese keine Rechtsgültigkeit haben, ...
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titan
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von titan » Di 23. Dez 2025, 20:16

Ich versteh nicht, auf was du hinaus willst. Manche Leute sind dermaßen blank, dass es weh tut, denen als langjährige LWB irgendeine Antwort zu geben.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von spareribs » Mi 24. Dez 2025, 11:40

Stimmt, aber mit dem neuen Waffengesetz das diese glorreiche Regierung jetzt beschlossen hat, kennt sich aber kein Schwanz richtig aus ...
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...:doh:

Poirot
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Mi 24. Dez 2025, 11:46

spareribs hat geschrieben: Mi 24. Dez 2025, 11:40 Stimmt, aber mit dem neuen Waffengesetz das diese glorreiche Regierung jetzt beschlossen hat, kennt sich aber kein Schwanz richtig aus ...
Villeicht Absicht. So kann man quasi jeden juristisch verfolgen und entwaffnen. Ganz legal.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von gewo » Mi 24. Dez 2025, 12:30

Vadar hat geschrieben: Di 23. Dez 2025, 19:09
titan hat geschrieben: Di 23. Dez 2025, 17:33 Das setzt voraus, dass man sich damit auseinandersetzen will oder dies getan hat. Selbes Thema hier.
Abgesehen davon, dass vieles anscheinend Auslegungssache ist (wie der Transport im Behältnis im Fußraum bzw auf dem Beifahrersitz im Auto) oder in den Runderlässen geregelt ist, wobei diese keine Rechtsgültigkeit haben, ...

Ich kenne - so wie vermutlich / hoffentlich meisten die waffenführerscheinkurse vortragen
- das waffG
- die WaffV
- die Runderlässe des BMI
- die judikatur zu waffen auf ris.gv.at

Richtig ist dass der vollzug uneinheitlich erfolgt und erst beim vwgh geradegezogen wird.

Das hat aber nichts mit „auslegungssache“ zu tun.
Wenn du das pech hast im wirkungsvereich bestimmter behoerden zu wohnen dann kostet es dich ggf leider geld (anwalt) dein recht zu bekommen.
Das ist bedauerlich, aber in anderen rechtsmaterien auch nicht anders.

Der meiste bullshit in der bevölkerung kommt aus stammtisch bla bla und vereinzelt auch von exekutivebeamten die glauben wass zu wissen.
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