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WBK Abnahme bei Führerscheinentzug aufgrund von Trunkenheit am Steuer?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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WBK Abnahme bei Führerscheinentzug aufgrund von Trunkenheit am Steuer?
Habe da mal ne Frage. Jetzt um Silvester wird ja viel getrunken. Wie ist das eigentlich, wenn mir der Führerschein weggenommen wird, weil ich mit zu vielen Promillen beim Autofahren erwischt werde? Ich habe die WBK schon seit ca 10 Jahren. Und auch eine Erweiterung auf 5 Plätze hinter mir. Wird mir dann die WBK weggenommen oder bekomme ich dann gar ein Waffenverbot? Oder wird das eh nicht an die zuständige Behörde weitergeleitet bzw. hat diese eh keinen Zugriff drauf?
Das ist bis jetzt nur eine rein fiktive Frage, da ich meinen Führerschein ja noch habe. Würde mich aber trotzdem sehr interessieren was dann passiert. Bitte jetzt aber keine Grundsatzdiskussion lostreten wie schlecht bzw verwerflich es ist alkoholisiert zu fahren. Es geht wirklich nur darum, was in so einem Fall passiert.
Vielen Dank schon im Vorraus.
Das ist bis jetzt nur eine rein fiktive Frage, da ich meinen Führerschein ja noch habe. Würde mich aber trotzdem sehr interessieren was dann passiert. Bitte jetzt aber keine Grundsatzdiskussion lostreten wie schlecht bzw verwerflich es ist alkoholisiert zu fahren. Es geht wirklich nur darum, was in so einem Fall passiert.
Vielen Dank schon im Vorraus.
Re: WBK Abnahme bei Führerscheinentzug aufgrund von Trunkenheit am Steuer?
Anbei ein paar Tipps:
Ev mal das WaffG lesen,
Oder Chat GPT bemühen,
Im Waffenführerschein weniger schlafen,
Und ev nur nüchtern das Forum benutzen..
Ev mal das WaffG lesen,
Oder Chat GPT bemühen,
Im Waffenführerschein weniger schlafen,
Und ev nur nüchtern das Forum benutzen..
Re: WBK Abnahme bei Führerscheinentzug aufgrund von Trunkenheit am Steuer?
"Zuverlässigkeit" ist das Wort nach dem du im WaffG suchst, falls du für einen Freund fragst 
Re: WBK Abnahme bei Führerscheinentzug aufgrund von Trunkenheit am Steuer?
https://www.derstandard.at/story/200014 ... erweigerte
Mal als Beispiel.
viewtopic.php?t=2911
Hier wurde defacto genau das schonmal als Thread behandelt. Viel spaß beim lesen
Mal als Beispiel.
viewtopic.php?t=2911
Hier wurde defacto genau das schonmal als Thread behandelt. Viel spaß beim lesen
CZ Shadow 2 OR, 1911 .45ACP
Re: WBK Abnahme bei Führerscheinentzug aufgrund von Trunkenheit am Steuer?
Dann ist die WBK weg, kommt immer wieder vor. Die Polizei gibt das automatisch weiter und dann gibt es ein Entzugsverfahren.
Re: WBK Abnahme bei Führerscheinentzug aufgrund von Trunkenheit am Steuer?
Nicht zwangsweise!yoda hat geschrieben: Do 1. Jan 2026, 11:52 Dann ist die WBK weg, kommt immer wieder vor. Die Polizei gibt das automatisch weiter und dann gibt es ein Entzugsverfahren.
Die Frau war schon 2mal Einschlägig.
Beim ersten mal ohne krasse Begleitumstände lebt die Chance die WBK zu behalten.
WP eher weniger speziell wenn bei der Tat noch dazu eine Waffe geführt wurde.
LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 350 Legend, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,45GAP,454Casull,500 S&W,
36,44VL,12/70
6,5CM,6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .300 Win Mag

36,44VL,12/70
6,5CM,6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .300 Win Mag
Re: WBK Abnahme bei Führerscheinentzug aufgrund von Trunkenheit am Steuer?
Für die Gegner des Legalen Waffenbesitzes sind die Waffenbesitzer natürlich Hauptverantwortlich für vorzeitige Todesfälle in Österreich.
In Realität weis jeder das so ziemlich überall mehr gestorben wird. Auf den Skipisten, in den Bergen, am Schweinsbraten oder auch im Straßenverkehr.
Und auch dort fällt auf, passend zum Thema: nur bei 6,8 % der tödlichen Autounfälle waren Alkohol, Drogen oder Medikamente auffällig.
Die Hauptursachen für tödliche Autounfälle waren andere.
Damit möchte ich jetzt nicht für Alkohol am Steuer eintreten sondern auf die Doppelmoral der Gesellschaft hinweisen.
Denn wegen Unachtsamkeit/Ablenkung (30,5 Prozent), nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit (25,3 Prozent) sowie Vorrangverletzung (16,6 Prozent) verliert man selten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit
https://www.derstandard.at/story/300000 ... =niewidget
In Realität weis jeder das so ziemlich überall mehr gestorben wird. Auf den Skipisten, in den Bergen, am Schweinsbraten oder auch im Straßenverkehr.
Und auch dort fällt auf, passend zum Thema: nur bei 6,8 % der tödlichen Autounfälle waren Alkohol, Drogen oder Medikamente auffällig.
Die Hauptursachen für tödliche Autounfälle waren andere.
Damit möchte ich jetzt nicht für Alkohol am Steuer eintreten sondern auf die Doppelmoral der Gesellschaft hinweisen.
Denn wegen Unachtsamkeit/Ablenkung (30,5 Prozent), nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit (25,3 Prozent) sowie Vorrangverletzung (16,6 Prozent) verliert man selten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit
https://www.derstandard.at/story/300000 ... =niewidget
Re: WBK Abnahme bei Führerscheinentzug aufgrund von Trunkenheit am Steuer?
Da sieht man mal wie schlecht die Leute Auto fahren, wenn sie keinen Alkohol, oder Drogen vorher konsumieren.Poirot hat geschrieben: Do 1. Jan 2026, 12:38 Und auch dort fällt auf, passend zum Thema: nur bei 6,8 % der tödlichen Autounfälle waren Alkohol, Drogen oder Medikamente auffällig
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas
Andreas
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ColtPhyton
- .357 Magnum

- Beiträge: 92
- Registriert: So 14. Apr 2024, 18:48
Re: WBK Abnahme bei Führerscheinentzug aufgrund von Trunkenheit am Steuer?
Ein Jagdaufseher in unserem Bezirk schaffte es letzten Jahres das ihm der Führerschein schon zum zweiten mal in etwa sieben Jahren wegen zu viel Alkohol am Steuer abgenommen wurde.
Seinen WP musste er bis jetzt noch nicht abgeben, denke ist halt von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Seinen WP musste er bis jetzt noch nicht abgeben, denke ist halt von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Re: WBK Abnahme bei Führerscheinentzug aufgrund von Trunkenheit am Steuer?
Das machen sich Bezirkshauptmann und Bezirksjägermeister bei einem Bier ausColtPhyton hat geschrieben: Do 1. Jan 2026, 19:41 Ein Jagdaufseher in unserem Bezirk schaffte es letzten Jahres das ihm der Führerschein schon zum zweiten mal in etwa sieben Jahren wegen zu viel Alkohol am Steuer abgenommen wurde.
Seinen WP musste er bis jetzt noch nicht abgeben, denke ist halt von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Re: WBK Abnahme bei Führerscheinentzug aufgrund von Trunkenheit am Steuer?
Ein Bekannter hat es geschafft sein Auto im Vollrausch aufs Dach zu legen.
Wieviel Promille es waren kann ich nicht sagen, jedenfalls hat er das volle Programm ausgefasst.
Aber WBK musste er nicht abgeben, vielleicht beim nächsten mal den gelernt hat er nichts daraus.
Wieviel Promille es waren kann ich nicht sagen, jedenfalls hat er das volle Programm ausgefasst.
Aber WBK musste er nicht abgeben, vielleicht beim nächsten mal den gelernt hat er nichts daraus.
Mir laungts, dass i woas
dass i kunnt waun i mechat
dass i kunnt waun i mechat
Re: WBK Abnahme bei Führerscheinentzug aufgrund von Trunkenheit am Steuer?
"Einmal ist keinmal, zweimal ist einmal zu viel"Michl9mm hat geschrieben: Do 1. Jan 2026, 20:29 Ein Bekannter hat es geschafft sein Auto im Vollrausch aufs Dach zu legen.
Wieviel Promille es waren kann ich nicht sagen, jedenfalls hat er das volle Programm ausgefasst.
Aber WBK musste er nicht abgeben, vielleicht beim nächsten mal den gelernt hat er nichts daraus.
Re: WBK Abnahme bei Führerscheinentzug aufgrund von Trunkenheit am Steuer?
Neben den o. a. Punkten ist der erwähnenswert (zitiert aus dem o. a. Standardartikel):Poirot hat geschrieben: Do 1. Jan 2026, 12:38
Denn wegen Unachtsamkeit/Ablenkung (30,5 Prozent), nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit (25,3 Prozent) sowie Vorrangverletzung (16,6 Prozent) verliert man selten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit![]()
https://www.derstandard.at/story/300000 ... =niewidget
Fehlverhalten von Fußgängern (6,3 Prozent)
Die Vollkoffer u. Besoffenen wegen man voll in die Eisen muß finden natürlich nirgend eine Erwähnung
Re: WBK Abnahme bei Führerscheinentzug aufgrund von Trunkenheit am Steuer?
Und keiner dieser Fußgänger wird deshalb seine waffenrechtliche (oder sonstige) Zuverlässigkeit verlieren.FdH22 hat geschrieben: Do 1. Jan 2026, 22:49
Neben den o. a. Punkten ist der erwähnenswert (zitiert aus dem o. a. Standardartikel):
Fehlverhalten von Fußgängern (6,3 Prozent)
Die Vollkoffer u. Besoffenen wegen man voll in die Eisen muß finden natürlich nirgend eine Erwähnung![]()
Besonders das "sonstige" ärgert mich denn es gibt genug andere Bereiche im Leben wo Zuverlässigkeit wichtig (oder villeicht noch wichtiger) ist, in die sich der Staat aber komischerweise nicht einmischt.
Das sieht alles schon sehr nach einer einseitigen Hexenjagd aus. Historische Vergleiche spare ich mir.


