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Wartefrist gem. §41f WaffG - Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von Knurl » Mo 5. Jan 2026, 12:15

super, ja klar, einfach so irgendwem eine Waffe schicken klingt nicht förderlich für die Gewerbeberechtigung :)

Danke für die Infos!

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Re: Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von DOUBLEACTION » Mo 5. Jan 2026, 12:28

mikonis hat geschrieben: Auf wen ist die Waffe zum Zeitpunkt der Lagerung bei euch registriert: Verkäufer, Händler, Erwerber
Wann erfolgt bei euch die Änderung der zu lagernden / gelagerten Waffe im ZWR: Übergabe, Einlagerung, Abholung?
Als behördlich beliehener Waffenfachhandelsbetrieb handeln wir nach
Gesetzen
Verordnungen
ggf Erlässen

Im Fall deiner Frage ist die Antwort einfach, da diese direkt im Gesetz geregelt ist.
Mit Inkrafttreten der Phase zwei der Novelle wird sich das ÄNDERN.
Derzeit gilt aber noch:

§ 28.
(2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen der für den Erwerber zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung....


Es hat sich seit 1996 nichts geändert:
Wenn von beiden (Käufer und Verkäufer) ein Kaufvertrag für die Waffe abgeschlossen wurde und die Waffe nicht mehr vom Verkäufer innegehabt wird, dann ist mit dem Datum welches am Kaufvertrag steht der Platz des Verkäufers frei und der Platz des Käufers belegt. Unabhängig davon ob das bereits in der informationssammlung (ZWR) so hinterlegt ist oder nicht. Wenn nun eine Wartefrist gem §41f einzuhalten ist, dann darf der neue Besitzer die Waffe noch nicht übernehmen. Das ändert aber nichts daran dass er sie besitzt.

Fazit:

Ab dem Zeitpunkt an dem
- ein kaufvertrag unterzeichnet wurde UND
- die waffe dem Haendler gem 41f ausgefolgt wurde
ist der platz des verkäufers frei und der der des kaeufers belegt

Nicht vergessen:
die überlassungsmeldung muss von BEIDEN beteiligten innerhalb von sechs wochen an die behoerde des kaeufers gesendet werden.
diese traegt die ueberlassung in der zentralen informationssammlung (ZWR) ein.
die bestaetigung des haendlers ueber die wartefrist gem §41f sollte von BEIDEN der ueberlassungsmeldung beigefuegt werden
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Re: Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von DOUBLEACTION » Mo 5. Jan 2026, 12:31

Waldkatzi hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 09:35 Wenn es möglich ist (und nicht allzu viel an (Mehr-)Kosten wegen des Mehraufwands verursacht), soll bitte der Händler die Waffe ankaufen (...wirklich und rechtlich wasserdicht und tatsächlich, also gegen Geld mit Beleg und allem, was dazugehört, also auch Eintragung in sein Waffenbuch usw...) und im zweiten Schritt dem Käufer verkaufen (auch wirklich, gegen Geld und mit der Lagerung für die vier Wochen),
wennst an haendler findest der das macht, dann kannst - vor allem deshalb weil der haendler ein jahr lang jeden defekt an der waffe aufgrund der gesetzlichen gewaehrleistung dem kaeufer kostenlos reparieren muss - wie gesagt mit erheblichen kosten rechnen.
Waldkatzi hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 09:35 weil sonst die Waffe die vier Wochen lang im ZWR beim Verkäufer picken bleibt und weiterhin einen Platz belegt.
so ein bloedsinn
sagt wer?
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Re: Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von DOUBLEACTION » Mo 5. Jan 2026, 12:53

yoda hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 10:15 ....Die Behörde wird dann vielleicht sagen das sei nicht in Ordnung, weil man es sich anders wünscht, wird sich dann aber sehr schwer tun irgendetwas dagegen zu machen, weil dem Gesetz entsprochen wurde.....
Die lokalen Waffenbehörden haben in ihrem täglichen Alltag nichts mit
- den Bestimmungen zu den Waffenbüchern
- Konsumentenschutzbestimmungen
- Beschussgesetz
- Schusswaffenkennzeichnungsgesetz
usw zu tun

Die Problematik welche sich durch ein kürzlich ausgesendetes BMI Schreiben für den Handel ergibt ist fuer die lokalen waffenbehoerden nicht auf den ersten blick erkennbar.

ich hatte - so wie viele anderen haendler - in den letzten tagen viele telefonate mit waffenbehoerden unserer kunden.
nach kurzer erlaeuterung der problemzonen ist das verstaendniss fuer den handel dort durchwegs gross.
man hat sich bei den behoerden halt erhofft durch das schreiben den arbeitsaufwand fuer die privatmeldungen schon jetzt los zu werden in dem man sie auf den handel ueberwaelzt.
dafuer fehlt aber die rechtsgrundlage

die waffenbehoerden gehen dzt im zusaetzlichen aufwand fuer die psycholgischen tests unter
die rede ist von einem arbeits mehraufwand fuer die waffenbehoerden von 50 bis 70% im vergleich zu frueher
und von vielen ungeplanten problemen dabei

eigentlich will ich grad ned tauschen mit denen
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Re: Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Mo 5. Jan 2026, 13:35

DOUBLEACTION hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 10:35
Bild
Die Depotkosten wären ja nicht nur für gebraucht sondern auch für Neuwaffen, die im Geschäft erworben wurden, zu entrichten - sowie der Käufe die Waffenkat. mit dem Erwerb neu eröffnet?
Das heißt so Daumen mal Pi für eine 700€ Waffe fallen dann zusätzlich ca. 6,71% on Top drauf :think:
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von Knurl » Mo 5. Jan 2026, 13:48

„ Mit Inkrafttreten der Phase zwei der Novelle wird sich das ÄNDERN.“

Was gilt in Phase 2 oder noch unklar? Ich nehme an der Händler meldet dann?

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Re: Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von DOUBLEACTION » Mo 5. Jan 2026, 13:56

Steppenwolf hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 13:35
DOUBLEACTION hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 10:35
Bild
Die Depotkosten wären ja nicht nur für gebraucht sondern auch für Neuwaffen, die im Geschäft erworben wurden, zu entrichten - sowie der Käufe die Waffenkat. mit dem Erwerb neu eröffnet?
Das heißt so Daumen mal Pi für eine 700€ Waffe fallen dann zusätzlich ca. 6,71% on Top drauf :think:
Nein
Das ist Theorie
Nur weil es einen Preis gibt heisst das nicht das der auch in jedem Fall verrechnet wird.
Frag mal unsere Stammkunden ...

In der Preisliste steht das nur deshalb damit der Kunde auch eine Idee davon bekommt dass es nicht damit getan ist die gekaufte waffe wo fuer vier wochen in a regal zu legen.

auch beim neuwaffenkauf erzeugt die wartefrist gem 41f mehraufwand und damit mehrkosten
und wenn ich nicht meine andere kaeufer - die keine wartefrist haben - mit diesen kosten mitbelasten will dann muss ich die dem kaeufer verrechnen der betroffen ist.

in der praxis wird bei uns aber beim neukauf nicht die volle hoehe der kosten fuer die lagerung bzw. wartefristabrechnung verrechnet

richtet sich je nach waffe die gekauft wird
bei sehr preiswerten neuwaffen bei denen der DKB sowieso gering ist wird man da schon deutlich was verrechnen muessen aber
bei teureren waffen deutlich im vierstelligen bereich wird man die kosten fuer wartefristabwicklung wohl eher grosszuegig rabattieren
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Re: Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von DOUBLEACTION » Mo 5. Jan 2026, 14:00

Knurl hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 13:48 „ Mit Inkrafttreten der Phase zwei der Novelle wird sich das ÄNDERN.“

Was gilt in Phase 2 oder noch unklar? Ich nehme an der Händler meldet dann?
ab phase zwei
- melden nur mehr die haendler alle kaeufe zwischen privaten direkt ins ZWR ein,
- und sind ab dann ermaechtigt dafuer auch ein angemessenes entgelt zu verlangen
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Re: Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von Knurl » Mo 5. Jan 2026, 14:12

Aja stimmt, ab dann gilt das ja für jeden Kauf/verkauf, selbst ohne Wartefrist.

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Re: Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von DOUBLEACTION » Mo 5. Jan 2026, 14:37

Knurl hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 14:12 Aja stimmt, ab dann gilt das ja für jeden Kauf/verkauf, selbst ohne Wartefrist.
ja
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Re: Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Mo 5. Jan 2026, 14:45

DOUBLEACTION hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 13:56
Steppenwolf hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 13:35
Die Depotkosten wären ja nicht nur für gebraucht sondern auch für Neuwaffen, die im Geschäft erworben wurden, zu entrichten - sowie der Käufe die Waffenkat. mit dem Erwerb neu eröffnet?
Das heißt so Daumen mal Pi für eine 700€ Waffe fallen dann zusätzlich ca. 6,71% on Top drauf :think:
Nein
Das ist Theorie
Nur weil es einen Preis gibt heisst das nicht das der auch in jedem Fall verrechnet wird.
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In der Preisliste steht das nur deshalb damit der Kunde auch eine Idee davon bekommt dass es nicht damit getan ist die gekaufte waffe wo fuer vier wochen in a regal zu legen.

auch beim neuwaffenkauf erzeugt die wartefrist gem 41f mehraufwand und damit mehrkosten
und wenn ich nicht meine andere kaeufer - die keine wartefrist haben - mit diesen kosten mitbelasten will dann muss ich die dem kaeufer verrechnen der betroffen ist.

in der praxis wird bei uns aber beim neukauf nicht die volle hoehe der kosten fuer die lagerung bzw. wartefristabrechnung verrechnet

richtet sich je nach waffe die gekauft wird
bei sehr preiswerten neuwaffen bei denen der DKB sowieso gering ist wird man da schon deutlich was verrechnen muessen aber
bei teureren waffen deutlich im vierstelligen bereich wird man die kosten fuer wartefristabwicklung wohl eher grosszuegig rabattieren
Absolut- Die Preisentscheidung liegt zum Glück noch beim Gewerbetreiber.

Aber...der Hintergrund ist ja nicht per se der Waffendealer der Unsummen verdient. Die Grundidee ist ja wohl eine andere.
Bei der Hürde handelt es sich ja nicht um Sicherheitsanliegen sondern das der Staat bei einer bereits verkauften und voll versteuerten Neuwaffe auch die Hand üppig aufhält bei gebrauchten Waffen da ja es sich ja ( wie im Rundschreiben stehen) um Brutto Preise handelt.

weiß man schon was eine Umregistrieung von Verkäufer A zu Käufer B kosten wird ohne Depot Pflicht. Da gibt es ja eh schon brauchbare Parameter aber hat sich da auch etwas verändert im Bezug der Preisfindung ?

Vielleicht weißt du es daher meine Frage - gibt es auch schon vermutungen was der Psychotest zukünftig kosten wird. Da haben ja die Interessensvertreter der Psychodocs (umgangssprachlich nicht diskriminierend gemeint) schon anklingen lassen dass die Kosten schon lange nicht mehr in Relation stehen....
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Re: Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von gewo » Mo 5. Jan 2026, 15:37

Steppenwolf hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 14:45 weiß man schon was eine Umregistrieung von Verkäufer A zu Käufer B kosten wird ohne Depot Pflicht. Da gibt es ja eh schon brauchbare Parameter aber hat sich da auch etwas verändert im Bezug der Preisfindung ?
wir verrechnen dzt pro kat C meldung € 22,-
die wird raufgehen auf vermutlich 27,- weil
- erstens nicht erhoeht seit vielen jahren und die kosten sind in den letzten jahren um mind. 20-25% gestiegen
- bei jeder art von waffenmeldung nun auch das nicht vorliegen einer wartefrist gem. §41f geprueft und dokumentiert werden muss

naja, und eine privatueberlassung sind halt der arbeitsaufwand fuer zwei meldungen.
bei denen man a bisserl runterrechnen kann weil die abfragen gleichzeitig erfolgen
mal schaun was der markt so tut
wir schaffen es traditionell meist am unteren ende der skala zu bleiben
aber schwache € 50,- werden es wohl werden in summe, also knapp 25,- pro person

kommt jetzt aber sehr darauf an die die das in der novelle alles regeln
Steppenwolf hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 14:45 Vielleicht weißt du es daher meine Frage - gibt es auch schon vermutungen was der Psychotest zukünftig kosten wird. Da haben ja die Interessensvertreter der Psychodocs (umgangssprachlich nicht diskriminierend gemeint) schon anklingen lassen dass die Kosten schon lange nicht mehr in Relation stehen....
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Re: Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von Trijikon » Mo 5. Jan 2026, 16:35

gewo hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 15:37
Steppenwolf hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 14:45 weiß man schon was eine Umregistrieung von Verkäufer A zu Käufer B kosten wird ohne Depot Pflicht. Da gibt es ja eh schon brauchbare Parameter aber hat sich da auch etwas verändert im Bezug der Preisfindung ?
wir verrechnen dzt pro kat C meldung € 22,-
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Steppenwolf hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 14:45 Vielleicht weißt du es daher meine Frage - gibt es auch schon vermutungen was der Psychotest zukünftig kosten wird. Da haben ja die Interessensvertreter der Psychodocs (umgangssprachlich nicht diskriminierend gemeint) schon anklingen lassen dass die Kosten schon lange nicht mehr in Relation stehen....
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Re: Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von gewo » Mo 5. Jan 2026, 16:54

Trijikon hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 16:35
gewo hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 15:37
Steppenwolf hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 14:45 weiß man schon was eine Umregistrieung von Verkäufer A zu Käufer B kosten wird ohne Depot Pflicht. Da gibt es ja eh schon brauchbare Parameter aber hat sich da auch etwas verändert im Bezug der Preisfindung ?
wir verrechnen dzt pro kat C meldung € 22,-
die wird raufgehen auf vermutlich 27,- weil
- erstens nicht erhoeht seit vielen jahren und die kosten sind in den letzten jahren um mind. 20-25% gestiegen
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naja, und eine privatueberlassung sind halt der arbeitsaufwand fuer zwei meldungen.
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aber schwache € 50,- werden es wohl werden in summe, also knapp 25,- pro person

kommt jetzt aber sehr darauf an die die das in der novelle alles regeln
Steppenwolf hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 14:45 Vielleicht weißt du es daher meine Frage - gibt es auch schon vermutungen was der Psychotest zukünftig kosten wird. Da haben ja die Interessensvertreter der Psychodocs (umgangssprachlich nicht diskriminierend gemeint) schon anklingen lassen dass die Kosten schon lange nicht mehr in Relation stehen....
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Beitrag von Steppenwolf » Mo 5. Jan 2026, 17:17

gewo hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 15:37
Steppenwolf hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 14:45 weiß man schon was eine Umregistrieung von Verkäufer A zu Käufer B kosten wird ohne Depot Pflicht. Da gibt es ja eh schon brauchbare Parameter aber hat sich da auch etwas verändert im Bezug der Preisfindung ?
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