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Wartefrist gem. §41f WaffG - Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von Poirot » Mo 5. Jan 2026, 17:23

Knurl hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 12:15 super, ja klar, einfach so irgendwem eine Waffe schicken klingt nicht förderlich für die Gewerbeberechtigung :)
Verboten ist nur der Versandhandel.
Wenn der Händler im Kundenauftrag den Privatverkauf an den anderen Privatkäufer schickt ist das nur eine Dienstleistung.

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Re: Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von gewo » Mo 5. Jan 2026, 17:26

Steppenwolf hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 17:17 Mit einem verpflichtenden psychologischen Gutachten in Höhe von 1.000 € wird das Sportschießen wirtschaftlich unmöglich gemacht. Übrig bleiben lediglich Bogen- und Luftdruckdisziplinen.
es sind zwei mal ca € 1.000,-
das gutachten muss ja wiederholt werden

aber die kosten werden in zukunft das geringste problem sein
ich habe jetzt bereits zwei kunden denen die WBK verweigert wurde wegen einnahme bestimmter medikamente vor vielen jahren
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Re: Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von GoodReason » Mo 5. Jan 2026, 17:38

gewo hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 17:26
Steppenwolf hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 17:17 Mit einem verpflichtenden psychologischen Gutachten in Höhe von 1.000 € wird das Sportschießen wirtschaftlich unmöglich gemacht. Übrig bleiben lediglich Bogen- und Luftdruckdisziplinen.
es sind zwei mal ca € 1.000,-
das gutachten muss ja wiederholt werden

aber die kosten werden in zukunft das geringste problem sein
ich habe jetzt bereits zwei kunden denen die WBK verweigert wurde wegen einnahme bestimmter medikamente vor vielen jahren
Unglaublich, was sich da momentan abspielt.

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Re: Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von gewo » Mo 5. Jan 2026, 17:42

Poirot hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 17:23
Knurl hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 12:15 super, ja klar, einfach so irgendwem eine Waffe schicken klingt nicht förderlich für die Gewerbeberechtigung :)
Verboten ist nur der Versandhandel.
Wenn der Händler im Kundenauftrag den Privatverkauf an den anderen Privatkäufer schickt ist das nur eine Dienstleistung.
ja das ist richtig

aber eine gewisse sorgfaltspflicht hast halt trotzdem als haendler der im auftrag eines privaten an einen privaten versendet

wir klaeren in solchen einzelfaellen vorher ab ob es eh keine abstellvereinbarung oder sonst was gibt das zu einem verlust der waffe oder dazu fuehren koennte dass ein unberechtigter die waffe in die haende bekommt.
zb durch eigenhaendige zustellung ect
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Re: Wartefrist gem. §41f WaffG - Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von Wolf1971 » Mo 5. Jan 2026, 17:44

Solange es nur WBK betrifft wird sich da auch nix ändern - man sollte auch die ganzen Vergehen im Straßenverkehr mal so hoch spielen wie den Waffenmissbrauch - ohne Führerschein, unter Drogen, Alkohol, Fahrzeuge nicht verkehrstauglich - wieso schreit da niemand auf.
Weil die betroffene Schicht viel zu groß ist - auf die kleine Gruppe an LWB da kann man hinhauen...
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Re: Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von AUG-andy » Mo 5. Jan 2026, 18:11

gewo hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 15:37
Steppenwolf hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 14:45 Vielleicht weißt du es daher meine Frage - gibt es auch schon vermutungen was der Psychotest zukünftig kosten wird. Da haben ja die Interessensvertreter der Psychodocs (umgangssprachlich nicht diskriminierend gemeint) schon anklingen lassen dass die Kosten schon lange nicht mehr in Relation stehen....
"man" spricht von ca. € 1000,-
2 x 1000€ plus Verwaltungsabgaben macht eine schöne Summe aus. :o
Dann wird im Vorfeld schon gut aussortiert. :lol:
Der Schießsport bleibt dann bald den "oberen 10.000" vorbehalten. :whistle:
Zuletzt geändert von AUG-andy am Mo 5. Jan 2026, 18:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von yoda » Mo 5. Jan 2026, 18:11

gewo hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 17:26
es sind zwei mal ca € 1.000,-
das gutachten muss ja wiederholt werden

aber die kosten werden in zukunft das geringste problem sein
ich habe jetzt bereits zwei kunden denen die WBK verweigert wurde wegen einnahme bestimmter medikamente vor vielen jahren
SSRIs ?

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Re: Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von AUG-andy » Mo 5. Jan 2026, 18:16

gewo hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 17:26
aber die kosten werden in zukunft das geringste problem sein
ich habe jetzt bereits zwei kunden denen die WBK verweigert wurde wegen einnahme bestimmter medikamente vor vielen jahren
Kommt halt ganz auf die Medikamente an.
Kann mir schon vorstellen dass es gewisse Psychopharmaka gibt die da eher Kontraproduktiv sind in Bezug auf Waffen.
MfG
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Re: Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von Poirot » Mo 5. Jan 2026, 18:23

AUG-andy hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 18:16 Kommt halt ganz auf die Medikamente an.
Kann mir schon vorstellen dass es gewisse Psychopharmaka gibt die da eher Kontraproduktiv sind in Bezug auf Waffen.
Es gab mal eine tolle US Seite wo jeder Amoktat die jeweiligen Psychopharmaka zugeordnet waren.
Auch Winnenden Deutschland war in der Liste.
Da sieht man wie wichtig gun control ist schließlich kann es nur an den bösen Waffen liegen das Menschen sich selbst oder andere ermorden :lol:

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Re: Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von gewo » Mo 5. Jan 2026, 18:25

yoda hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 18:11
gewo hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 17:26
es sind zwei mal ca € 1.000,-
das gutachten muss ja wiederholt werden

aber die kosten werden in zukunft das geringste problem sein
ich habe jetzt bereits zwei kunden denen die WBK verweigert wurde wegen einnahme bestimmter medikamente vor vielen jahren
SSRIs ?
weiss ich nicht und wuerde ich hier auch ned anfuehren
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Re: Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von AUG-andy » Mo 5. Jan 2026, 18:37

yoda hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 18:11 SSRIs ?
Willst du wirklich solchen Leuten eine WBK in die Hand drücken? :think:

Anwendungsgebiete:
Depressionen
Zwangsstörungen (OCD)
Panikstörungen und Angststörungen (z.B. soziale Phobie, generalisierte Angststörung)
Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
Bulimie (bei Fluoxetin)
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Re: Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von Poirot » Mo 5. Jan 2026, 18:40

AUG-andy hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 18:37 Willst du wirklich solchen Leuten eine WBK in die Hand drücken? :think:

Anwendungsgebiete:
Depressionen
Zwangsstörungen (OCD)
Panikstörungen und Angststörungen (z.B. soziale Phobie, generalisierte Angststörung)
Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
Bulimie (bei Fluoxetin)
Die Frage ist nur: warum dürfen diese Menschen ein KFZ im öffentlichen Straßenverkehr lenken, villeicht sogar größeres (siehe Amokflug von Lubitz mit 150 Toten), das Sorgerecht für Kinder haben, Jobs in kritischen Bereichen ausüben....
Alles kein Problem, nur Waffen sind ganz ganz böse.

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Re: Wartefrist gem. §41f WaffG - Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von Vadar » Mo 5. Jan 2026, 18:43

Welches Medikament verordnet wurde ist eigentlich egal... Es sollte auf die jeweilige Diagnose ankommen...
Wurde die WBK von der Behörde aufgrund eines Gutachtens abgelehnt oder weil die selbst in die ELGA und Co geschaut haben?

Jemand der einmal eine Depression hatte vor etlichen Jahren ist per se nicht eine Gefahr für sich und andere.
Bzw. Psychische Ausnahmesituation (Schwerer Unfall, Suizid eines Angehörigen,etc.) können schnell mal mit Psychopharmaka in der Akutphase behandelt werden.

So etwas oder ähnliches als lebenslanges Ausschlusskriterium wäre eine absolute Frechheit.
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Re: Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von gewo » Mo 5. Jan 2026, 18:44

AUG-andy hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 18:37
yoda hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 18:11 SSRIs ?
Willst du wirklich solchen Leuten eine WBK in die Hand drücken? :think:

Anwendungsgebiete:
Depressionen
Zwangsstörungen (OCD)
Panikstörungen und Angststörungen (z.B. soziale Phobie, generalisierte Angststörung)
Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
Bulimie (bei Fluoxetin)
Die KI sagt dass ca 20% der jungen Erwachsenen (18-29 Jahre) schon mal medikamente gegen Depressionen genommen haben.
Grad zu corona war das ja bei den Jungen irgendwie "in" irgendwas einzuwerfen.
Das fällt ihnen halt jetzt leider auf den Kopf...
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Re: Wartefrist gem. §41f WaffG - Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von gewo » Mo 5. Jan 2026, 18:52

Vadar hat geschrieben: Mo 5. Jan 2026, 18:43 Welches Medikament verordnet wurde ist eigentlich egal... Es sollte auf die jeweilige Diagnose ankommen...
Wurde die WBK von der Behörde aufgrund eines Gutachtens abgelehnt oder weil die selbst in die ELGA und Co geschaut haben?

Jemand der einmal eine Depression hatte vor etlichen Jahren ist per se nicht eine Gefahr für sich und andere.
Bzw. Psychische Ausnahmesituation (Schwerer Unfall, Suizid eines Angehörigen,etc.) können schnell mal mit Psychopharmaka in der Akutphase behandelt werden.

So etwas oder ähnliches als lebenslanges Ausschlusskriterium wäre eine absolute Frechheit.
Ich kann das ueberhaupt hier nur deshalb texten weils persoenliche bekannte sind und nicht irgendwelche meiner "kunden".

In beiden Fällen gehts um "Altanträge" nach der alten Rechtslage die noch in Bearbeitung waren.
Positive psychologische Gutachten nach Regelung "alt" wurden fristgerecht abgegeben.
Beide nicht untauglich.

Nach §58 (23) bis (27) darf sich die Behoerde Unterlagen von ÖKG und KAV usw holen.
Nur sind diese Paragraphen halt noch nicht in Kraft.

Ich bin kein Jurist, aber nach welcher Rechtsgrundlage sich die beiden Waffenbehörden die Gesundheitsdaten der betroffenen Personen "geholt" haben ist mir unbekannt ...
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