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WBK B Neuantrag welche Regelung gilt aktuell
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Master-chief1000
- .223 Rem

- Beiträge: 271
- Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52
WBK B Neuantrag welche Regelung gilt aktuell
Ich habe leider bei der Gesetzesänderung den Überblick verloren. Gilt bei einer Neuausstellung noch die alte Regelung mit dem knapp 300€ Psychotest oder muss man mittlerweile schon einen neuen teureren machen? Vielen Dank im Voraus.
- SectionThree
- .308 Win

- Beiträge: 409
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Re: WBK B Neuantrag welche Regelung gilt aktuell
Es gibt keinen „teureren“ – nicht, dass ich wüsste. Der Test muss jetzt aber neueren Standards gehorchen, u.a. zwingend ein Gespräch beinhalten (und nicht etwa nur einen Computertest), und du musst ihn nach 5 Jahren wiederholen.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
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Master-chief1000
- .223 Rem

- Beiträge: 271
- Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52
Re: WBK B Neuantrag welche Regelung gilt aktuell
die Regelung WBK erst ab 25 ist aber schon gültig oder ist das erst in Phase 2?
Re: WBK B Neuantrag welche Regelung gilt aktuell
Geändert haben sich:
Wartefrist bei Ersterwerb
"verbesserten" Informationsaustausch zwischen den Behörden
Das wars mal
Wartefrist bei Ersterwerb
"verbesserten" Informationsaustausch zwischen den Behörden
Das wars mal
Re: WBK B Neuantrag welche Regelung gilt aktuell
https://www.wko.at/oe/arge-zivile-siche ... -des-waffgMaster-chief1000 hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 16:29 Ich habe leider bei der Gesetzesänderung den Überblick verloren. Gilt bei einer Neuausstellung noch die alte Regelung mit dem knapp 300€ Psychotest oder muss man mittlerweile schon einen neuen teureren machen? Vielen Dank im Voraus.
Re: WBK B Neuantrag welche Regelung gilt aktuell
Macht jede Behörde anders.Master-chief1000 hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 16:29 Ich habe leider bei der Gesetzesänderung den Überblick verloren. Gilt bei einer Neuausstellung noch die alte Regelung mit dem knapp 300€ Psychotest oder muss man mittlerweile schon einen neuen teureren machen? Vielen Dank im Voraus.
Mache stellen aus, andere scheinen auf die neue Rechtslage zu warten.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Master-chief1000
- .223 Rem

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- Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52
Re: WBK B Neuantrag welche Regelung gilt aktuell
Das bedeutet es könnte passieren das man den jetzigen Psychotest macht und den Antrag stellt und die Behörde dann einfach wartet bis der alte Test nicht mehr der Rechtslage entspricht und man ihn evtl umsonst gezahlt hat?gewo hat geschrieben: Do 8. Jan 2026, 15:48Macht jede Behörde anders.Master-chief1000 hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 16:29 Ich habe leider bei der Gesetzesänderung den Überblick verloren. Gilt bei einer Neuausstellung noch die alte Regelung mit dem knapp 300€ Psychotest oder muss man mittlerweile schon einen neuen teureren machen? Vielen Dank im Voraus.
Mache stellen aus, andere scheinen auf die neue Rechtslage zu warten.
Das wäre ja hochgradig rechtsunsicher. Ich habe gedacht es ist immer das Gesetz bei der Abgabe des Antrags gültig.
