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Wartefrist gem. §41f WaffG - Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Wartefrist gem. §41f WaffG - Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von trenck » Di 6. Jan 2026, 14:14

Steppenwolf hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 12:13 Und das Absurde daran: Wir Trotteln (mich eingeschlossen) wählen unsere eigene Versklavung auch noch selbst. :lol:
Wenn Du das eh richtig diagnostizierst, warum bist Du nicht konsequent und ziehst die richtigen Schlüsse?

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Re: Wartefrist gem. §41f WaffG - Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von Poirot » Di 6. Jan 2026, 14:58

AUG-andy hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 13:12
Das wird sich auch nicht ändern, sondern eher noch schlimmer werden.
Noch dazu bei so einem heiklen Thema.
Wo doch fast die gesamte Bevölkerung es für gut befindet keine Waffen zu bekommen oder zu besitzen. Das spielt der Politik und den Gutachtern in die Hände.
Lieber eine neue WBK weniger ausstellen, als sich wegen einem neuerlichen Amoklauf massive negative Kritik und Konsequenzen einzuhandeln.
Klammern wir mal die Waffen aus.
Wir haben dann viele Bürger mit einem negativen Psychotest.
Auch wenn die nicht direkt legal an Waffen kommen stellen die rein logisch betrachtet eine höhere Gefahr dar. Hat man ja schwarz auf weis - die (Fehl) Diagnose der Psychologen.
Wie wird man damit umgehen ?
Führerschein ? Fluglizenz ? Job in kritischen Bereichen wie Bundesheer, Polizei, Laboren, in der Medizin usw.
Kann man solchen Menschen noch erlauben das Sorgerecht für Kinder zu behalten ? usw.
Einfach nur keine Waffen kann doch nicht die Lösung sein wenn diese Menschen tatsächlich laut den Psychologen "Gefährder" sind.

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Re: Wartefrist gem. §41f WaffG - Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von AUG-andy » Di 6. Jan 2026, 15:20

Poirot hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 14:58
Klammern wir mal die Waffen aus.
Wir haben dann viele Bürger mit einem negativen Psychotest.
Auch wenn die nicht direkt legal an Waffen kommen stellen die rein logisch betrachtet eine höhere Gefahr dar. Hat man ja schwarz auf weis - die (Fehl) Diagnose der Psychologen.
Wie wird man damit umgehen ?
Führerschein ? Fluglizenz ? Job in kritischen Bereichen wie Bundesheer, Polizei, Laboren, in der Medizin usw.
Kann man solchen Menschen noch erlauben das Sorgerecht für Kinder zu behalten ? usw.
Einfach nur keine Waffen kann doch nicht die Lösung sein wenn diese Menschen tatsächlich laut den Psychologen "Gefährder" sind.
Darauf wird es wohl hinauslaufen.
Alles nur noch eine Frage der Zeit.
Naiv zu glauben es wäre nur auf Waffen beschränkt.
Lieber ein potentieller Psychopath ausgefiltert, und 20 harmlose Fälle dafür geopfert.
MfG
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Re: Wartefrist gem. §41f WaffG - Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Di 6. Jan 2026, 20:40

trenck hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 14:14
Steppenwolf hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 12:13 Und das Absurde daran: Wir Trotteln (mich eingeschlossen) wählen unsere eigene Versklavung auch noch selbst. :lol:
Wenn Du das eh richtig diagnostizierst, warum bist Du nicht konsequent und ziehst die richtigen Schlüsse?

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Die da wären, unter Berufung meines ebenso geschriebenen Satzes?
Steppenwolf hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 12:13 Diese treibt die Menschen zur Opposition – die es nicht besser, sondern nur anders schlecht machen würden.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: Wartefrist gem. §41f WaffG - Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von rider650 » Mi 7. Jan 2026, 06:57

Poirot hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 10:36
titan hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 07:57 Psychotherapeutische Unterstützung kann man mWn auch ohne Kasse in Anspruch nehmen.
Nur weis man nie an wen der Psychodoc die Patientendaten weitergibt. Und dann sitzt man in der Sch...
Ich denke das Beichtgeheimnis wird der Staat so schnell nicht aufweichen können - villeicht die einzig sichere Alternative zur Psychotherapie.
Ich würde 'Psychodocs' nur kontaktieren wenn es unumgänglich ist, und auch dann nur im Ausland - am besten außerhalb der EU, um ganz sicher zu sein dass niemand, der irgendwelchen Kontakt zu irgendeinem Teil des österreichischen Staates hat, davon erfährt. Das geht heutzutage online ohne Probleme. Ich würde darüber auch mit niemandem reden. Falls man Medikamente brauchen sollte wird es halt schwierig, aber wo ein Wille ist, da ist ein Weg.

Wer weiss wozu sie den Psychoquatsch in Zukunft noch missbrauchen werden, unabhängig vom Thema Waffen. Und wenn der österreichische Staat erstmal Infos über dich in Bezug auf Psychozeug hat, dann hat er die für den Rest deines Lebens.

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Re: Wartefrist gem. §41f WaffG - Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von trenck » Mi 7. Jan 2026, 07:35

Steppenwolf hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 20:40
trenck hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 14:14
Steppenwolf hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 12:13 Und das Absurde daran: Wir Trotteln (mich eingeschlossen) wählen unsere eigene Versklavung auch noch selbst. :lol:
Wenn Du das eh richtig diagnostizierst, warum bist Du nicht konsequent und ziehst die richtigen Schlüsse?

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Die da wären, unter Berufung meines ebenso geschriebenen Satzes?
Steppenwolf hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 12:13 Diese treibt die Menschen zur Opposition – die es nicht besser, sondern nur anders schlecht machen würden.
Was das Waffenrecht betrifft, hat die heutige Opposition (nicht die GrünInnen) es nachweislich besser gemacht.

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Re: Wartefrist gem. §41f WaffG - Hinterlegungsmöglichkeiten neues WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Mi 7. Jan 2026, 10:06

trenck hat geschrieben: Mi 7. Jan 2026, 07:35
Steppenwolf hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 20:40
trenck hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 14:14
Steppenwolf hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 12:13 Und das Absurde daran: Wir Trotteln (mich eingeschlossen) wählen unsere eigene Versklavung auch noch selbst. :lol:
Wenn Du das eh richtig diagnostizierst, warum bist Du nicht konsequent und ziehst die richtigen Schlüsse?

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Die da wären, unter Berufung meines ebenso geschriebenen Satzes?
Steppenwolf hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 12:13 Diese treibt die Menschen zur Opposition – die es nicht besser, sondern nur anders schlecht machen würden.
Was das Waffenrecht betrifft, hat die heutige Opposition (nicht die GrünInnen) es nachweislich besser gemacht.

trenck
Da gehe ich mit Dir, was die damalige Waffenrechtsnovelle anbelangt hat, wäre ohne der FPÖ wohl anders ausgefallen. Auch ich habe davon Nutzen getragen.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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