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WBK B Neuantrag welche Regelung gilt aktuell

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Master-chief1000
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WBK B Neuantrag welche Regelung gilt aktuell

Beitrag von Master-chief1000 » Di 6. Jan 2026, 16:29

Ich habe leider bei der Gesetzesänderung den Überblick verloren. Gilt bei einer Neuausstellung noch die alte Regelung mit dem knapp 300€ Psychotest oder muss man mittlerweile schon einen neuen teureren machen? Vielen Dank im Voraus.

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SectionThree
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Re: WBK B Neuantrag welche Regelung gilt aktuell

Beitrag von SectionThree » Di 6. Jan 2026, 17:13

Es gibt keinen „teureren“ – nicht, dass ich wüsste. Der Test muss jetzt aber neueren Standards gehorchen, u.a. zwingend ein Gespräch beinhalten (und nicht etwa nur einen Computertest), und du musst ihn nach 5 Jahren wiederholen.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

Master-chief1000
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Re: WBK B Neuantrag welche Regelung gilt aktuell

Beitrag von Master-chief1000 » Di 6. Jan 2026, 17:23

die Regelung WBK erst ab 25 ist aber schon gültig oder ist das erst in Phase 2?

bino71
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Re: WBK B Neuantrag welche Regelung gilt aktuell

Beitrag von bino71 » Di 6. Jan 2026, 18:15

Geändert haben sich:
Wartefrist bei Ersterwerb
"verbesserten" Informationsaustausch zwischen den Behörden

Das wars mal

phaesun
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Re: WBK B Neuantrag welche Regelung gilt aktuell

Beitrag von phaesun » Di 6. Jan 2026, 20:37

Master-chief1000 hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 16:29 Ich habe leider bei der Gesetzesänderung den Überblick verloren. Gilt bei einer Neuausstellung noch die alte Regelung mit dem knapp 300€ Psychotest oder muss man mittlerweile schon einen neuen teureren machen? Vielen Dank im Voraus.
https://www.wko.at/oe/arge-zivile-siche ... -des-waffg

gewo
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Re: WBK B Neuantrag welche Regelung gilt aktuell

Beitrag von gewo » Do 8. Jan 2026, 15:48

Master-chief1000 hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 16:29 Ich habe leider bei der Gesetzesänderung den Überblick verloren. Gilt bei einer Neuausstellung noch die alte Regelung mit dem knapp 300€ Psychotest oder muss man mittlerweile schon einen neuen teureren machen? Vielen Dank im Voraus.
Macht jede Behörde anders.
Mache stellen aus, andere scheinen auf die neue Rechtslage zu warten.
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Master-chief1000
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Re: WBK B Neuantrag welche Regelung gilt aktuell

Beitrag von Master-chief1000 » Do 8. Jan 2026, 16:12

gewo hat geschrieben: Do 8. Jan 2026, 15:48
Master-chief1000 hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 16:29 Ich habe leider bei der Gesetzesänderung den Überblick verloren. Gilt bei einer Neuausstellung noch die alte Regelung mit dem knapp 300€ Psychotest oder muss man mittlerweile schon einen neuen teureren machen? Vielen Dank im Voraus.
Macht jede Behörde anders.
Mache stellen aus, andere scheinen auf die neue Rechtslage zu warten.
Das bedeutet es könnte passieren das man den jetzigen Psychotest macht und den Antrag stellt und die Behörde dann einfach wartet bis der alte Test nicht mehr der Rechtslage entspricht und man ihn evtl umsonst gezahlt hat?

Das wäre ja hochgradig rechtsunsicher. Ich habe gedacht es ist immer das Gesetz bei der Abgabe des Antrags gültig.

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