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WBK Erweiterung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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karl255
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von karl255 » So 11. Jan 2026, 10:39

DumbDummy hat geschrieben: So 11. Jan 2026, 02:16 Gut - bei mir waren es mehr als 10 Plätze - und das liegt dann im Ermessen meines Wissens...
Ist es durchgegangen?
Stehe vor dem selben Thema, möchte von bestehend 11 Plätzen seit 2018 erweitern.
Plätze sind voll, Sportschütze mit Listen, zb SGKP LM.

Wie hast du argumentiert?

m_a_d
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von m_a_d » So 11. Jan 2026, 16:21

phaesun hat geschrieben: So 11. Jan 2026, 10:39 Also kann ich als Sportschütze nach 23.2 erweitern ohne die Wartefrist von 5 Jahren aus 23.2b in Kauf nehmen zu müssen?
Der 23.2 und 23.2b (2 verschiedene Punkte!) sind ein Rechtsanspruch auf Erweiterung, natürlich nur bei Erfüllung der ebendort jeweils angeführten Bedingungen.

Du kannst aber als Sportschütze auch vor Ablauf von 5 Jahren erweitern und in Summe auch über 10 Plätze hinaus. Aber dies liegt im Ermessen der Behörde. Du hast keinen Rechtsanspruch darauf und daher liegt die Rechtfertigung und Begründung für die "Notwendigkeit" der Erweiterung voll bei Dir, ein Verweis auf einen Paragraphen reicht da nicht. Aber wenn Du aktiver Sportschätze bist in mehreren Disziplinen, dann wirst Du diese Rechtfertigung Deiner Behörde darlegen können.
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von DumbDummy » Mo 12. Jan 2026, 00:18

karl255 hat geschrieben: So 11. Jan 2026, 10:39
DumbDummy hat geschrieben: So 11. Jan 2026, 02:16 Gut - bei mir waren es mehr als 10 Plätze - und das liegt dann im Ermessen meines Wissens...
Ist es durchgegangen?
Stehe vor dem selben Thema, möchte von bestehend 11 Plätzen seit 2018 erweitern.
Plätze sind voll, Sportschütze mit Listen, zb SGKP LM.

Wie hast du argumentiert?
Ja, ist durchgegangen. Mit einer Begründung für welche Bewerbe ich eine Erweiterung beantrage, Bewerbsliste (waren über 100 in einem Jahr), Ranglisten mit Nachweis über Platzierung, und Nachweis der Teilnahme an Bewerben mit Leihwaffe wo ich erweitern wollte. Hat eine Zeit gedauert, dann netter Besuch von der LPD (nicht sarkastisch gemeint) und dann die gewünschte Erweiterung erhalten.

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titan
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von titan » Mo 12. Jan 2026, 10:17

ja, weil Sammeln ein Erweiterungsgrund ist, für den man, im Gegensatz zu vorherigen 5-Jahres Erweiterungsschritten (=unabhängig davon), eine Rechtfertigung begründen muss. Die Anerkennung liegt im Ermessen der Behörde.

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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von L3MNTRIX » Mo 12. Jan 2026, 11:22

DumbDummy hat geschrieben: Sa 10. Jan 2026, 00:50
rider650 hat geschrieben: Fr 9. Jan 2026, 22:14
Romi71 hat geschrieben: Fr 9. Jan 2026, 17:48 Ich habe voriges Jahr von 2 auf 5 erweitert. Bei mir war aber Voraussetzung für die Erweiterung das beide B Plätze auch tatsächlich belegt sind.
Ich wette wenn du den Antrag eingereicht hättest, obwohl nicht beide Plätze belegt sind, hättest ihn trotzdem genehmigt bekommen. Ich weiss, einige Behörden spielen sich da auf, aber wenn man ihren Bluff herausfordert knicken sie ein.
Keine Chance dass sie dir in dem Fall eine Ablehnung formulieren die auch nur die erste Instanz übersteht, und das wissen sie auch.
Nein - auch bei einer anderen BH Voraussetzung, dass vorhandene Plätze belegt sind. Macht auch irgendwie Sinn - wie kann sonst eine Erweiterung begründet werden, wenn die vorhandenen Plätze nicht belegt sind - d.h. Plätze füllen, und dann um eine Erweiterung ansuchen.
Wenn im Gesetz die Belegung des zweiten WBK-Platzes zur Erweiterung nicht ausdrücklich vorgeschrieben wird, dann kann die BH dies auch nicht einfach voraussetzen bzw. verlangen?! Auch eine Behörde muss sich an geltende Gesetze halten. („Ermessensspielräume“ ausgeschlossen). Sohin wäre der Bescheid, welcher die Erweiterung durch das Fehlen der Belegung des zweiten Platzes auf der WBK ablehnt, rechtswidrig? Oder sehe ich das falsch?

Ich gehe davon aus, dass dies eher einen Einzelfall darstellt, dass man mit nur einem belegten Platz um Erweiterung ansucht, dies allerdings gewiss schon einige Male vorgekommen ist.
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von DumbDummy » Di 13. Jan 2026, 21:44

Ich habe mich hier auf eine Erweiterung >10 Plätze bezogen - und diese liegt im Ermessen der Waffenbehörde.

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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von DumbDummy » Di 13. Jan 2026, 21:47

titan hat geschrieben: Mo 12. Jan 2026, 10:17 ja, weil Sammeln ein Erweiterungsgrund ist, ...
>10 muss nicht an Sammeln gebunden sein. Ich persönlich sammle nicht, sondern benötige verschiedene Waffen für Bewerbe.

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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von Snoop » Di 13. Jan 2026, 22:07

DumbDummy hat geschrieben: Di 13. Jan 2026, 21:47
titan hat geschrieben: Mo 12. Jan 2026, 10:17 ja, weil Sammeln ein Erweiterungsgrund ist, ...
>10 muss nicht an Sammeln gebunden sein. Ich persönlich sammle nicht, sondern benötige verschiedene Waffen für Bewerbe.
Gratuliere!

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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von rider650 » Mi 14. Jan 2026, 06:25

DumbDummy hat geschrieben: Di 13. Jan 2026, 21:44 Ich habe mich hier auf eine Erweiterung >10 Plätze bezogen - und diese liegt im Ermessen der Waffenbehörde.
Vielleicht hättest du das in deiner Antwort erwähnen sollen, insbesondere da du andere User zitiert hast, die die Erweiterung von 2 auf 5 diskutieren und ob dafür alle Plätze belegt sein müssen.

Erweiterungen im Ermessen der Behörde haben nichts mit den Erweiterungen nach jeweils 5 Jahren zu tun. Du darfst 100 Plätze mehr beantragen, und die Behörde darf dafür 3 Olympiateilnahmen verlangen und einen Waffenraum der einen Atomangriff übersteht.

Die Erweiterungen nach jeweils 5 Jahren mit den festgelegten Platzerhöhungen sind im Gesetz, damit auch einfache WBK-Inhaber ohne sportliche Ambitionen die Möglichkeit haben, im Laufe ihres Lebens ein paar mehr Plätze zu bekommen, auch bei feindlich gesinnten Behörden. Dafür ist alles strikt im Gesetz festgelegt, es gibt sowohl für den Antragsteller als auch für die Behörde keinen Spielraum, wenn diese Möglichkeit in Anspruch genommen wird. Der Antragsteller darf nicht um 4 Plätze mehr ansuchen, und die Behörde darf keinerlei Bedingungen stellen abgesehen von der verstrichenen Zeit.

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