DumbDummy hat geschrieben: Di 13. Jan 2026, 21:44
Ich habe mich hier auf eine Erweiterung >10 Plätze bezogen - und diese liegt im Ermessen der Waffenbehörde.
Vielleicht hättest du das in deiner Antwort erwähnen sollen, insbesondere da du andere User zitiert hast, die die Erweiterung von 2 auf 5 diskutieren und ob dafür alle Plätze belegt sein müssen.
Erweiterungen im Ermessen der Behörde haben nichts mit den Erweiterungen nach jeweils 5 Jahren zu tun. Du darfst 100 Plätze mehr beantragen, und die Behörde darf dafür 3 Olympiateilnahmen verlangen und einen Waffenraum der einen Atomangriff übersteht.
Die Erweiterungen nach jeweils 5 Jahren mit den festgelegten Platzerhöhungen sind im Gesetz, damit auch einfache WBK-Inhaber ohne sportliche Ambitionen die Möglichkeit haben, im Laufe ihres Lebens ein paar mehr Plätze zu bekommen, auch bei feindlich gesinnten Behörden. Dafür ist alles strikt im Gesetz festgelegt, es gibt sowohl für den Antragsteller als auch für die Behörde keinen Spielraum, wenn diese Möglichkeit in Anspruch genommen wird. Der Antragsteller darf nicht um 4 Plätze mehr ansuchen, und die Behörde darf keinerlei Bedingungen stellen abgesehen von der verstrichenen Zeit.