Selbst wenn der Hund fälschlich erlegt wurde muss es nicht strafbar sein einen streunenden Hund im Revier zu erlegen.v0s hat geschrieben: Fr 23. Jan 2026, 14:59 Selbst wenn es für Jäger rechtlich ok sein mag einen freilaufenden Hund zu erlegen, hat er in dem Fall ja nach eigenen Angaben eigentlich auf einen Fuchs schießen wollen. Somit ist das ganze "passt scho", "passiert halt", "Halter ist selber schuld" mit dem einige Jäger argumentieren hinfällig.
Es zeigt nur das Jäger, trotz Rechtsschutzversicherung, so dämlich sind nicht zuerst ihren Anwalt zu kontaktieren um nicht in den Medien zu landen.


