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Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von Master-chief1000 » Fr 30. Jan 2026, 08:20

Griff-only ist kein Problem. Bei Wechselsystem + passendes Griffstück (vielleicht noch mit gleicher Seriennummer) wirds spannend. Ich hoffe da wird es eine saubere Möglichkeit geben zu melden, sonst werdens halt viele einfach unterlassen.

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titan
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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von titan » Fr 30. Jan 2026, 10:10

Gar nix wird passieren.

1. Der Besitz ist kein Missbrauch sonst wäre der Besitz von Kat A Magazin plus B Waffe auch ein Missbrauch. Ich seh hier keinen Unterschied.

2. Warum soll der Kunde belangt werden, der Handel aber nicht? Es gab bereits ein Urteil mit dieser Fragestellung an eine klagende Behörde in NÖ.

3. Ein weiteres wesentliches Teil macht die Waffe nicht zwangsläufig komplett (Steuerblock kann fehlen), noch verwendungsfähig (defekt) oder kompatibel (verändert)

4. Wesentliche Teile ohne Griff etc können durchaus schussfähig sein (zb. P08, Revolver ohne Lauf, das klassische Vorderladerrohr...

5. Es gibt in AT genügend behördliche Auskünfte über die Legalität des Besitzes von wesentlichen Teilen mit Griffstück. Würde man im Problemfall all diese Auskünfte zentralisiert sammeln und veröffentlichen, wird es für die Behörden schwer, gegen ihre eigenen Auskünfte zu argumentieren.

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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von titan » Fr 30. Jan 2026, 10:16

rhodium hat geschrieben: Fr 30. Jan 2026, 06:30 Ganz blöde Frage: beinhalten nicht viele legale Dekoumbauten zwangsläufig ein funktionierendes Griffstück oder wurde dieses abgeändert? Ich dachte immer, dass in erster Linie Lauf und Schlitten verändert werden.

Ich hab keine Deko von daher kann ich auch nicht nachsehen, aber ich denke das wäre ja ausgesprochen übel wenn eine legale Deko durch zerlegen ein Genehmigungspflichtiges Bauteil ergibt.
Das weiß kein Mensch, wennst blöd fragst, wird es ein wesentliches Teil sein.

Andererseits spricht das Gesetz klar von deaktivierten Waffen und die Waffe gilt als ganzes deaktiviert, wenn sie nach den Bestimungen zwischen 2012 bis 2016 oder von einer Bundesbehörde oder gemäß den Bestimmungen nach 2016 (EU Deko) deaktiviert wurde. Da fährt der Zug drüber.

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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von Steirer » Fr 30. Jan 2026, 10:58

titan hat geschrieben: Fr 30. Jan 2026, 10:16
Das weiß kein Mensch, wennst blöd fragst, wird es ein wesentliches Teil sein.

Andererseits spricht das Gesetz klar von deaktivierten Waffen und die Waffe gilt als ganzes deaktiviert, wenn sie nach den Bestimungen zwischen 2012 bis 2016 oder von einer Bundesbehörde oder gemäß den Bestimmungen nach 2016 (EU Deko) deaktiviert wurde. Da fährt der Zug drüber.
Gerade beim Waffengesetz bist eigentlich nie "sicher" was rückwirkende Änderungen/Verschärfungen betrifft.
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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von Promo » Fr 30. Jan 2026, 13:09

tiberius hat geschrieben: Do 29. Jan 2026, 14:33 Hi,

wie ist eigentlich der derzeitige Stand bei Griffstücken?
Werden die beim Kauf registriert?
Muss Altbestand nachregistriert werden?
Müssen Wechselsysteme + GF nach dem Kauf zusammengeführt werden?
Gibts Stückzahlbeschränkungen etc.?
Gibts dafür WBK Zubehör Plätze?
Wie läufts bei Verwarungskontrollen?

oder ist noch alles beim alten, d.h. ist so relevant wie ein Riemen?

mfg tiberius
Steht in den Übergangsbestimmungen, die beschlossen wurden, aber noch nicht in Kraft sind. In Kürze: du musst sie bei der Behörde melden und bekommst genau für diese dann eine Genehmigung. Bei Verkauf verfällt diese Genehmigung dann wieder.
Insoweit nein, Zusammenführung ist so nicht vorgesehen. Stückzahlbeschränkung auch nicht. Soweit ich verstanden habe ist es eine bescheidmäßige Genehmigung und daher bekommt man auch keine WBK Zubehör Plätze. Da sie vermutlich im ZWR erfasst werden (immerhin waffenrechtlich relevante Teile) werden sie wohl auch bei Verwahrungskontrollen kontrolliert werden.

Stand jetzt können sie noch frei verkauft und erworben werden. Mit der zukünftigen Registrierung und der Tatsache, dass die Plätze für Griffstücke ersatzlos verfallen, sind sie faktisch aber wertlos. Wem willst du dann ein Griffstück verkaufen, wenn er nicht gerade einen freien Zubehörplatz auf der WBK hat? Ein Händler wird sich hüten eine ZWR Karteileiche zu übernehmen, die er dann ohnehin niemanden verkaufen kann. Viel Spaß denjenigen, die sich da in der Hoffnung WBK Plätze zu bekommen großzügig damit eingedeckt haben.
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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von spareribs » Fr 30. Jan 2026, 13:28

Sehe ich nicht ganz so schlimm...registrieren lassen und dann irgendwann ... natürlich nicht gleich, denn das drückt die Preise im Dorotheum ...versteigern lassen, es gibt auch ausländische Käufer ....oder es kommt genauso wie bei Pumpgun und als Halbautomaten Gewehre B pflichtig wurden ...es verschwinden viele in der Versenkung ...
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...:doh:

mikonis
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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von mikonis » Fr 30. Jan 2026, 14:18

Die von @promo beschriebene Darstellung ist zu akzeptieren, aber für mich in ihrer Umsetzbarkeit nicht nachvollziehbar. Folgendes Beispiel als real Betroffener: ich nutze eine Kategorie A-Waffe, Griffstück mit fix montiertem Magazintrichter, in der IPSC-Standard-Division und mit einem weiteren Griffstück ohne Magazintrichter für IDPA. Melde dieses dann irgendwann bei Wirksamkeit des geplanten Gesetzes.

- welcher Art ist die daraus resultierende Bewilligung? Bescheid? Zubehörplatz? Was ganz anderes?
- wäre es ein Bescheid, müsste er derart formuliert sein, dass ich bei Bedarf (z.B. Defekt) jederzeit eines der beiden Griffstücke ersetzen kann;
- wäre es ein Zubehörteil und auf der WBK (wie sieht sowas derzeit aus?) vermerkt, erledigen den Austausch der Händler und ich ohne Behörde; (diese braucht nicht tätig werden, was ich für einen der wesentlichen Hintergründe des neuen Gesetzesplans halte;)
- nichts derartiges, dann würde ich vermutlich bei der Meldung gleichzeitig einen Antrag auf ein Wechselsystem mit 3 Teilen stellen;
- oder jedesmal bei Ersatz eines der Griffstücke einen neuen Antrag auf Bewilligung und Bescheiderlassung stellen;

Ich wüßte jetzt auch nicht, warum ich mir später kein gebrauchtes Ersatz-Griffstück von Privat kaufen sollte. Dann stell ich halt einen neuen Antrag. Eine Email verfassen ist doch nicht schwierig.

Wie geht es wirklich?
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Wilhelmshoehe
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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von Wilhelmshoehe » Fr 30. Jan 2026, 14:46

Du wirst für einen Austausch/Neukauf eines z.B. Glockgriffstücks Zubehörplätze brauchen.

Bescheid (nur falls du zum Zeitpunkt der Meldung nicht genügend freie Zubehörplätze hast) bedeutet, dass dir Altbestand in diesem Fall keine zusätzlichen Plätze sichert und auf nur genau diesen wesentlichen Bestandteil gilt.

Es hindert dich aber niemand daran im Zuge der Altbestandsmeldung zusätzliche Plätze und/oder Zubehörplätze zu beantragen. Dafür brauchst du allerdings eine glaubhafte Begründung. Für einen derartigen Antrag muss man aber nicht zwangsweise auf das Ende der Meldefrist warten.

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rider650
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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von rider650 » Sa 31. Jan 2026, 23:03

mikonis hat geschrieben: Fr 30. Jan 2026, 14:18 Die von @promo beschriebene Darstellung ist zu akzeptieren, aber für mich in ihrer Umsetzbarkeit nicht nachvollziehbar. Folgendes Beispiel als real Betroffener: ich nutze eine Kategorie A-Waffe, Griffstück mit fix montiertem Magazintrichter, in der IPSC-Standard-Division und mit einem weiteren Griffstück ohne Magazintrichter für IDPA. Melde dieses dann irgendwann bei Wirksamkeit des geplanten Gesetzes.
...
Hast du keine freien Zubehörplätze mehr? Wenn doch gehen die Griffstücke da drauf, Thema erledigt. Es sind Plätze, du kannst kaufen und verkaufen wie du willst. Wenn nicht, und dein Griffstück wird dir per Einzelbescheid genehmigt - du kannst es immer noch reparieren lassen, falls es hin wird. Reparieren im Sinne von, alles bis auf die Seriennummernplakette durch ‘Austauschteile' ersetzen. Oder du meldest gleich z. B. ein Griffstück Marke Glock, Typ unbekannt, Seriennr nicht vorhanden. Dann hast ziemlich viel Spielraum, was die 'Reparaturen' angeht.

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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von balahu » So 1. Feb 2026, 00:50

Eher „Hersteller unbekannt“, „Modell unbekannt“, „Seriennummer nicht vorhanden“

Und sicherheitshalber als militärischen Teil Ausnahmegenehmigen lassen, man weiss ja nie ob es nicht ein Gehäuse einer Serienfeuerwaffe war.

Better safe, then sorry

Chris_82
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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von Chris_82 » So 1. Feb 2026, 21:43

Ich dachte waffenrechtlich relevante Teile werden laut Schusswaffenkennzeichnungsgesetz in Zukunft eine Seriennummer erfordern die eingraviert werden muss falls nicht vorhanden? Ich denke nicht dass man Griffstücke und Verschlussträger ohne Seriennummer wird melden können. Aber man wird sehen.

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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von twin2000 » So 1. Feb 2026, 22:02

Chris_82 hat geschrieben: So 1. Feb 2026, 21:43 Ich dachte waffenrechtlich relevante Teile werden laut Schusswaffenkennzeichnungsgesetz in Zukunft eine Seriennummer erfordern die eingraviert werden muss falls nicht vorhanden? Ich denke nicht dass man Griffstücke und Verschlussträger ohne Seriennummer wird melden können. Aber man wird sehen.
Abgesehen davon, dass US Ware bis heute neu oft ohne seriennummer am lauf und am verschluss verkauft wird ….

Es geht doch um altbestand.

Was willst denn tun wenn Du ein unbekanntes altes Griffstück ohne nummern rumliegen hast?

Riskieren dein Dokument zu verlieren indem du es nicht meldest?

Wäre sehr unklug

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Gadai
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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von Gadai » Mo 2. Feb 2026, 09:46

Da ich zu patschert bin es selbst zu finden:
Werden wohl LEERE Griffmodule wie SIG 320 oder 365 oder Gewehrschäfte auch meldepflichtig?
Laut Video von Austria Arms mit Dr. Raoul Wagner soll es ja so sein?

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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von twin2000 » Mo 2. Feb 2026, 09:50

Am 10.2. gibts die erste Road-Show bei dem wer aus dem BMI was dazu sagen könnte.

Man sollte die Erwartungen aber nicht zu hoch stecken.
Bei der letzten Novelle 2019 gabs auf einige konkrete Fragen die Antwort "Wissen wird nicht, das wird man ausprozessieren müssen"

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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von Poirot » Mo 2. Feb 2026, 10:24

Gadai hat geschrieben: Mo 2. Feb 2026, 09:46 Da ich zu patschert bin es selbst zu finden:
Werden wohl LEERE Griffmodule wie SIG 320 oder 365 oder Gewehrschäfte auch meldepflichtig?
Laut Video von Austria Arms mit Dr. Raoul Wagner soll es ja so sein?
Wenn dann müsste man dort auch nachträglich Seriennummern anbringen

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