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Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von gewo » Mo 2. Feb 2026, 10:29

Poirot hat geschrieben: Mo 2. Feb 2026, 10:24
Gadai hat geschrieben: Mo 2. Feb 2026, 09:46 Da ich zu patschert bin es selbst zu finden:
Werden wohl LEERE Griffmodule wie SIG 320 oder 365 oder Gewehrschäfte auch meldepflichtig?
Laut Video von Austria Arms mit Dr. Raoul Wagner soll es ja so sein?
Wenn dann müsste man dort auch nachträglich Seriennummern anbringen
erst bei der ersten weiterueberlassung.

wenn auch die privaten ueberlassungen dann nur mehr ueber den handel gehen wird wohl der haendler dafuer verantwortlich werden dass die entsprechenden seriennummern angebracht sind oder angebracht werden denk ich mal
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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von Promo » Mo 2. Feb 2026, 10:38

mikonis hat geschrieben: Fr 30. Jan 2026, 14:18 Die von @promo beschriebene Darstellung ist zu akzeptieren, aber für mich in ihrer Umsetzbarkeit nicht nachvollziehbar. Folgendes Beispiel als real Betroffener: ich nutze eine Kategorie A-Waffe, Griffstück mit fix montiertem Magazintrichter, in der IPSC-Standard-Division und mit einem weiteren Griffstück ohne Magazintrichter für IDPA. Melde dieses dann irgendwann bei Wirksamkeit des geplanten Gesetzes.
- welcher Art ist die daraus resultierende Bewilligung? Bescheid? Zubehörplatz? Was ganz anderes?
- wäre es ein Bescheid, müsste er derart formuliert sein, dass ich bei Bedarf (z.B. Defekt) jederzeit eines der beiden Griffstücke ersetzen kann;
- wäre es ein Zubehörteil und auf der WBK (wie sieht sowas derzeit aus?) vermerkt, erledigen den Austausch der Händler und ich ohne Behörde; (diese braucht nicht tätig werden, was ich für einen der wesentlichen Hintergründe des neuen Gesetzesplans halte;)
- nichts derartiges, dann würde ich vermutlich bei der Meldung gleichzeitig einen Antrag auf ein Wechselsystem mit 3 Teilen stellen;
- oder jedesmal bei Ersatz eines der Griffstücke einen neuen Antrag auf Bewilligung und Bescheiderlassung stellen;
Hab noch mal nachgelesen und darf noch mal korrigieren .. die Griffstücke werden auf die vorhandenen Zubehörplätze angerechnet, wenn man dann mehr Zubehörplätze benötigt als vorhanden, dann ist dem Betroffenen eine zusätzliche Bewilligung nach § 23 Abs 3 zu erteilen, die erlischt, sobald der Berechtigte nicht mehr Inhaber dieses wesentlichen Bestandteils ist. Es ist damit also eigentlich noch schlimmer, es erfolgt eine Anrechnung auf das was man darf, nur für das was drüber hinaus geht bekommt man eine zusätzliche Genehmigung, die dann verfällt, wenn man verkauft.

Beispiel: 5 Kat.B Plätze, d.h. 10 Zubehörplätze. Wenn von den Zubehörplätzen bereits 8 verbraucht sind und man den Besitz von 4 Griffstücken meldet, dann werden die vorhandenen beiden leeren Zubehörplätze mit Griffstücken aufgefüllt, für die darüber hinaus gehenden zwei Griffstücke bekommt man eine zusätzliche Genehmigung nach § 23 Abs 3, die aber verfällt, sobald man etwas verkauft.

Es gibt übrigens Unterscheidungen, ob man eine waffenrechtliche Urkunde hat, sowie ob diese entsprechend oder nicht entsprechend ist (z.B. wenn ich ein Griffstück für eine Kat.A Waffe iSd § 17 habe, wofür ich aber keinen entsprechenden Kat.A Platz habe). Geregelt ist das im § 58 Abs 23 - 28 (die vielen Absätze, da jeweils Kat.B und Kat.C und je nachdem ob Urkunde oder nicht, Alter, etc.).

Zu deiner konkreten Frage: du darfst deine Zubehörplätze weiterhin für Griffstücke verwenden. Wenn du mehr brauchst, als im Gesetz vorgesehen, dann musst du wie bisher einen Antrag nach § 23 Abs 3 stellen. Ob die Bewilligungspraxis dazu zukünftig restriktiver wird, wird sich noch zeigen.
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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von Promo » Mo 2. Feb 2026, 10:43

Chris_82 hat geschrieben: So 1. Feb 2026, 21:43 Ich dachte waffenrechtlich relevante Teile werden laut Schusswaffenkennzeichnungsgesetz in Zukunft eine Seriennummer erfordern die eingraviert werden muss falls nicht vorhanden? Ich denke nicht dass man Griffstücke und Verschlussträger ohne Seriennummer wird melden können. Aber man wird sehen.
Das SchKG wurde dahingehend novelliert, als dass beim Auftrennen einer Schusswaffe in die gemäß SchKG relevanten Teile diese dann mit eben den gleichen Daten wie die Schusswaffe selbst gekennzeichnet werden müssen. In anderen Worten: grundsätzlich reicht es, wenn es einmal auf der Waffe steht. Wenn du (oder ein Händler, was auch immer) sie in Einzelteile zerlegst und einzeln verkaufst, dann musst du die laut SchKG relevanten Einzelteile eben genauso mit Land, Hersteller, Herstellungsjahr, Seriennummer, etc. kennzeichnen.

Wenn du bereits ein Griffstück ohne Seriennummer hast (beispielsweise Glock 17 Gen1 Griffstück, diese hatten ab Werk nie eine Seriennummer) und das nicht mit einem Schlitten + Lauf verbunden ist, dann kann der Gesetzgeber nicht von dir etwas Unmögliches verlangen, nämlich das Griffstück mit etwas zu kennzeichnen, was dir unbekannt ist. Sprich Seriennummer oder Herstellungsjahr zu erfinden ist nicht drin. Wenn du es aber mit einer Waffe vervollständigst, diese aber später wieder auftrennst, dann musst du sie mit den Daten der Waffe von der es getrennt wird kennzeichnen.

Es ist im ZWR übrigens explizit vorgegeben, dass Waffen ohne Seriennummer mit der Seriennummer 0000 zu verspeichern sind. Ich gehe davon aus, dass das auch für Griffstücke ohne Seriennummer gelten wird.
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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von befluegeltkostbarer » Mo 2. Feb 2026, 11:33

Wo kann man Griffstücke entsorgen?

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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von Promo » Mo 2. Feb 2026, 11:45

befluegeltkostbarer hat geschrieben: Mo 2. Feb 2026, 11:33 Wo kann man Griffstücke entsorgen?
Zukünftig: abgeben zur Vernichtung auf der Behörde. Aktuell: ich würde noch versuchen zu verkaufen, immerhin mit dem heutigen Tag noch frei erwerbbar.
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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von rider650 » Mo 2. Feb 2026, 12:24

Promo hat geschrieben: Mo 2. Feb 2026, 10:43 ...
Es ist im ZWR übrigens explizit vorgegeben, dass Waffen ohne Seriennummer mit der Seriennummer 0000 zu verspeichern sind. Ich gehe davon aus, dass das auch für Griffstücke ohne Seriennummer gelten wird.
Bei mir hat bei einem Magazin ein Händler bei Seriennr 'keine' ins ZWR geschrieben, geht also auch. Bei allen anderen steht aber '0000', leer ist das Feld nie. Ich schätze irgendwas muss man dort hinschreiben, aber was da ist man frei.
Zuletzt geändert von rider650 am Mo 2. Feb 2026, 21:37, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von Promo » Mo 2. Feb 2026, 15:28

rider650 hat geschrieben: Mo 2. Feb 2026, 12:24 Bei mir hat bei einem Magazin ein Händler bei Seriennr 'keine' ins ZWR geschrieben, geht also auch. Bei allen anderen steht aber '0000', leer ist das Feld nie. Ich schätze irgendwas muss man dort hinschrieben, aber was da ist man frei.
Die Rolle ZWR Händler kann bis zu vier Freifelder pro ZWR Eintragung für Seriennummer verwenden. Grundsätzlich schreibt das ZWR vor, dass bei keiner Seriennummer die 0000 zu vergeben ist. Wenn ein Händler halt die Anleitung nicht liest, dann kann es auch zu solchen Kuriositäten kommen ...
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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von Trijikon » Mo 2. Feb 2026, 17:51

befluegeltkostbarer hat geschrieben: Mo 2. Feb 2026, 11:33 Wo kann man Griffstücke entsorgen?
Bei mir :dance:

LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 350 Legend, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,45GAP,454Casull,500 S&W,
36,44VL,12/70
6,5CM,6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .300 Win Mag
reload-smile

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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von FdH22 » Mo 2. Feb 2026, 22:44

Trijikon hat geschrieben: Mo 2. Feb 2026, 17:51
befluegeltkostbarer hat geschrieben: Mo 2. Feb 2026, 11:33 Wo kann man Griffstücke entsorgen?
Bei mir :dance:

LG Wolfgang
Bledsinn: Doch ned bei einem Trafikanten abgeben. :tipphead:

Wenn überhaupt dann bei einem gelernten Büma.
Z. B. bei mir.
Hier wird fachgerechtes entsorgen garantiert! ;)

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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von befluegeltkostbarer » Di 3. Feb 2026, 00:07

Es sind sind leere P22 Griffstücke;) war eine naive Platzerweiterungs Aktion....

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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von rider650 » Di 3. Feb 2026, 06:08

befluegeltkostbarer hat geschrieben: Di 3. Feb 2026, 00:07 Es sind sind leere P22 Griffstücke;) war eine naive Platzerweiterungs Aktion....
Ich würde sagen gelber Sack? Ist doch nur Plastik. Verbrennen würde auch gehen, aber da verstößt du vermutlich gegen irgendwelche Umweltschutzgesetze ;)

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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von balahu » Mi 4. Feb 2026, 02:57

befluegeltkostbarer hat geschrieben: Di 3. Feb 2026, 00:07 Es sind sind leere P22 Griffstücke;) war eine naive Platzerweiterungs Aktion....
Solltest Du sie bei einem Händler erworben haben der damit geworben hat, dass Du damit eventuell einen zusätzlichen frei belegbaren Platz auf der WBK erhältst, dann würde ich den zur Rücknahme auffordern.

Stichwort: „Bestimmungsgemässe Verwendung“ .
Siehe Konsumentenschutzgesetz.
Wenn die Bestimmungsgemässe Verwendung nicht möglich ist dann ist das ein Rückabwicklungsgrund für Deinen Kauf.
Näheres weiss auch Deine Rechtsschutzvetsicherung.

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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von Glock1768 » Mi 4. Feb 2026, 06:10

balahu hat geschrieben: Mi 4. Feb 2026, 02:57
befluegeltkostbarer hat geschrieben: Di 3. Feb 2026, 00:07 Es sind sind leere P22 Griffstücke;) war eine naive Platzerweiterungs Aktion....
Solltest Du sie bei einem Händler erworben haben der damit geworben hat, dass Du damit eventuell einen zusätzlichen frei belegbaren Platz auf der WBK erhältst, dann würde ich den zur Rücknahme auffordern.

Stichwort: „Bestimmungsgemässe Verwendung“ .
Siehe Konsumentenschutzgesetz.
Wenn die Bestimmungsgemässe Verwendung nicht möglich ist dann ist das ein Rückabwicklungsgrund für Deinen Kauf.
Näheres weiss auch Deine Rechtsschutzvetsicherung.
Nicht dein Ernst, oder?

Bestimmungsgemässe Verwendung ist dieses Teil als Griffstück einer/dieser Schusswaffe zu verwenden und nicht eventuelle Plätze bei einer Gesetzesänderung zu erschleichen!

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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von befluegeltkostbarer » Mi 4. Feb 2026, 08:14

Na erschleichen klingt aber nicht nett.....

Alles die Mühe nicht wert, werden vernichtet und gut ist es, ich werde sicher keinen Plastikmüll sicher verwahren....

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Re: Griffstücke als wesentliche Bestandteile

Beitrag von titan » Mi 4. Feb 2026, 08:16

Dass der zusätzliche Platz nicht aufgehen wird, war mMn von vorherein klar. Dieses Märchen wurde vom einzelnen Händlern bewusst gestreut.

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