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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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masterman04
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von masterman04 » Mo 9. Feb 2026, 13:28

Du meinst unter 6mm? Das betrifft die Registrierungspflicht.

Sind aber trotzdem Waffen iSd WaffG. Siehe eben die Ausnahme von einigen Paragraphen gemaß §45.

Gerade deswegen ist es doch absurd für eine nicht registrierungspflichtige Waffe um eine Bewilligung zur Verbringung aus dem Ausland ansuchen zu müssen.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Evilcannibal79 » Mo 9. Feb 2026, 13:44

Wennsts es ned registrieren musst dann kaufs einfach und lass das schicken.....
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Promo » Mo 9. Feb 2026, 14:57

Evilcannibal79 hat geschrieben: Mo 9. Feb 2026, 11:39 Ein Luftgewehr unter 6,5mm Kaliber fällt ja nicht ins Waffengesetz oder?
Natürlich tut es das - schon immer! Nur Luftdruckgewehre bis 6mm Kaliber sind Waffen iSd § 45 Z 3. Ein Luftdruckgewehr im Kaliber 6,35mm ist eine Schusswaffe der Kategorie C. (Im Übrigen fällt JEDES Luftdruckgewehr unter das Waffengesetz. Nur gewisse Luftdruckwaffen sind eben von vielen Regelungen ausgenommen).
masterman04 hat geschrieben: Mo 9. Feb 2026, 11:33 Habe ich die Änderung des §7 der 1. WaffV richtig gelesen? Es soll für Privatpersonen erforderlich werden, dass für die teilweise vom WaffG ausgenommenen Waffen gem §45 WaffG, eine Einfuhrbewilligung eingeholt werden muss? Sprich: wenn man aus DE ein Luftdruckgewehr kauft, muss man dafür vorab eine Einfuhrbewilligung von der Behörde beantragen?
Aus den Erläuterungen:
Zu § 7:
In Umsetzung von Art. 16 Abs. 3 der Waffenrichtlinie sollen künftig nur noch Gewerbetreibende keine vorherige Einwilligungserklärung der zuständigen Behörde für das Verbringen von Schusswaffen der Kategorien B und C sowie Munition dieser Schusswaffen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet benötigen. Die diesbezügliche Ausnahme für andere Menschen hinsichtlich der in § 45 genannten Schusswaffen sowie Munition für diese Schusswaffen soll daher künftig entfallen.
Insofern ja, die Absicht war wohl eindeutig.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von masterman04 » Mo 9. Feb 2026, 15:42

Evilcannibal79 hat geschrieben: Mo 9. Feb 2026, 13:44 Wennsts es ned registrieren musst dann kaufs einfach und lass das schicken.....

Wenn dir nicht viel an deiner WBK liegt und deine Verlässlichkeit damit aufs Spiel setzen möchtest, mach was du glaubst...

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Evilcannibal79 » Mo 9. Feb 2026, 15:54

ja, sry ich meinte 6mm.
Seit wann muss ich ein Luftgewehr registrieren?
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von titan » Mo 9. Feb 2026, 16:02

immer schon

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von spareribs » Mo 9. Feb 2026, 16:06

5,5 ist nicht zu registrieren, aber ab 6mm schon ...in der BRD ist es egal.
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...:doh:

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Promo » Mo 9. Feb 2026, 16:18

Evilcannibal79 hat geschrieben: Mo 9. Feb 2026, 15:54 ja, sry ich meinte 6mm.
Seit wann muss ich ein Luftgewehr registrieren?
Seit mindestens 1996 muss ein Luftdruckgewehr mit einem Kaliber von 6mm oder größer als Schusswaffe der Kategorie C registriert (bzw. gemeldet, wie es früher hieß) werden.
spareribs hat geschrieben: Mo 9. Feb 2026, 16:06 5,5 ist nicht zu registrieren, aber ab 6mm schon ...in der BRD ist es egal.
Ist etwas unpräzise. In Deutschland sind Luftdruckwaffen bis maximal 7,5 Joule Mündungsenergie frei ab 18 Jahren erwerbbar. Darüber sind sie regulären Schusswaffen gleichgestellt und benötigen daher eine WBK. In Österreich spielt die Mündungsenergie keine Rolle, nur das Kaliber ist entscheidend.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Evilcannibal79 » Mo 9. Feb 2026, 16:23

Das heißt, wenn ich jetzt ein 5,5mm Luftgewehr in Deutschland kaufen möchte müsste ich es "importieren" ?
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von rhodium » Mi 11. Feb 2026, 19:10

Hört sich so an. Ist das schon gültiges Gesetz? Da hat wohl jemand ein kleines Zuckerl für die österreichischen Händler im Gesetz deponiert. Keine günstige Luftdruckwaffe mehr auf einschlägigen deutschen Portalen und Shops mehr importieren.

Nebenbei: gilt das nur für Schusswaffen oder auch für Schreckschusswaffen?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Promo » Do 12. Feb 2026, 10:55

Der § 37 gilt immer nur für Schusswaffen (und die Munition dazu), niemals für Waffen anderer Art. Insoweit sind SSW oder z.B. Bajonette nie betroffen gewesen.

Ich bezweifle, dass die Verordnung als Zuckerl für Händler hier beschnitten wurde. Das BMI begründet dies mit unionsrechtlichen Vorgaben. Viel Spaß jedenfalls an die Behörden, wenn jemand für seine Muskete aus 1700 eine § 37 Abs 1 Importgenehmigung beantragen muss. Irgendwo muss ja die zukünftig freie Kapazität der Bearbeiter die früher für die Kat.B Ummeldungen drauf ging neu verbraten werden ...
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Evilcannibal79 » Do 12. Feb 2026, 16:27

Kurze Frage an die Wissenden:
Ein Freund hat letztes Jahr im August ein Jagdgewehr geerbt und hat dieses auch im August auf sich gemeldet.
Muss er jetzt die WBK light oder den Jagdschein machen wenn er es legal behalten möchte?
Er ist kein Jäger, will auch keiner werden und würde das Gewehr aus sentimentalen Gründen behalten wollen.
Wenn er jetzt in die neue Schwachsinnsregelung fällt verkauft er die Waffe.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Do 12. Feb 2026, 16:41

Evilcannibal79 hat geschrieben: Do 12. Feb 2026, 16:27 Kurze Frage an die Wissenden:
Ein Freund hat letztes Jahr im August ein Jagdgewehr geerbt und hat dieses auch im August auf sich gemeldet.
Muss er jetzt die WBK light oder den Jagdschein machen wenn er es legal behalten möchte?
Er ist kein Jäger, will auch keiner werden und würde das Gewehr aus sentimentalen Gründen behalten wollen.
Wenn er jetzt in die neue Schwachsinnsregelung fällt verkauft er die Waffe.
Ja, da wird er Jagdschein oder WBK mit Psychotest brauchen da die Frist ja rückwirkend ist.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Evilcannibal79 » Do 12. Feb 2026, 16:47

Vielen Dank, genau das hab ich mir gedacht.
Braucht jemand a Steyr M in 6,5x57 ?? :whistle:
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von rhodium » Do 12. Feb 2026, 23:44

Das sind genau die Fälle wo Dank der neuen Gesetzgebung keine neuen „Zufallslegalwaffenbesitzer“ entstehen und die benötigt man für die weitgehende Akzeptanz legaler Schusswaffen in der Bevölkerung. In solchen Haushalten wachsen Kinder auf, für die die Präsenz von Waffen kein Problem darstellt. Sie sind für die Gehirnwäsche der ganzen NGOs und Parteien nicht so leicht zugänglich. Just my2 cents

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