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BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Das mit der 3-tägigen Leihwaffe, die man sofort bekommt und die im ZWR eingetragen wird, ist witzig.
...damit hat man dann eine Waffe dieser Kategorie eingetragen, und kann mit dem ZWR Eintrag woanders hingehen, und eine Waffe gleicher Kategorie sofort und ohne Wartefrist kaufen?
...damit hat man dann eine Waffe dieser Kategorie eingetragen, und kann mit dem ZWR Eintrag woanders hingehen, und eine Waffe gleicher Kategorie sofort und ohne Wartefrist kaufen?
Sei im Besitze, und Du wohnst im Recht.
Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Ich wollte es nicht so direkt schreiben...Grumbach hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 11:19 Das mit der 3-tägigen Leihwaffe, die man sofort bekommt und die im ZWR eingetragen wird, ist witzig.
...damit hat man dann eine Waffe dieser Kategorie eingetragen, und kann mit dem ZWR Eintrag woanders hingehen, und eine Waffe gleicher Kategorie sofort und ohne Wartefrist kaufen?
Aber genau das leite ich daraus ebenfalls ab.
Was ich daran ebenfalls massiv schwachsinnig finde,die 4 Wochen sollen ja auch eine Art "Abkühlphase" wie aktuell die 3 Tage darstellen.
Wenn also jemand mit WBK Böses im Sinn hat und gerade nichts in KatB zuhause hat,dann geht er sich nicht ne Waffe kaufen,sondern zum "testen" ausleihen??
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Werden diejenigen eigentlich mit Steuergeld bezahlt die sich sowas ausdenkt- oder ist das eine geschützte Werkstatt die von Spenden lebt?
Ich frage für einen Freund ...
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Evilcannibal79
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Die waren wohl alle im selben Kindergarten.
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plainwaviness
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Meine Interpretation als Leihe: Wenn du die Waffen reinigst, sind sie dann nicht unter deiner Kontrolle bzw. Obhut? Also solange du am Tisch sitzen bleibst, wo du sie reinigst und kein Kind sich eine Waffe schnappen könnte?eierkopf hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 11:17 Ich verstehe was du schreibst Gewo, danke für die Ausführung.
Das heißt aber auch ich darf meine Waffen nicht mehr putzen wenn meine Frau zu Hause ist und vica versa?
Zielfernrohr montieren etc. du weißt auf was ich hinaus will. Das ist nicht machbar.
Der Neffe (der auch eine WBK hat) kommt vorbei, will vielleicht auch so ein Ding und "lass micht mal schauen" geht dann auch nicht mehr.
Hier kann man xx Gründe aufzählen....
Der gemeinsame Nenner ist aber, es handelt sich nicht um einen öffentlichen Raum sondern die eigenen 4 Wände.
Das mit dem Neffen mit WBK wüsste ich auch nicht.
Ich hätte darunter deine physische Abwesenheit verstanden und eben nicht, dass du sie aktiv reinigst. Zur Sicherheit eventuell in einem eigenen Raum, den man abschließen kann?Verwahrung von Schusswaffen
§ 16b. Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Anforderungen an eine sichere Verwahrung zu erlassen, sodass Waffen und Munition in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind.
Damit sollte sie doch „vor unberechtigtem Zugriff“ geschützt sein oder übersehe ich was?
Hinweis: Das ist meine persönliche Interpretation und ich könnte mich damit komplett irren.
Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Es ist bereits jetzt nicht möglich, die Glock wem auch immer ohne Berechtigung zum Ansehen in die Hand zu geben. Wozu die Aufregung?
Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Klar, du hast recht, der unberechtigte Zugriff (Kinder, Personen ohne WBK usw.), darauf muss man aufpassen (und ich denke das tut jeder verantwortungsbewusste LWB).plainwaviness hat geschrieben:
Meine Interpretation als Leihe: Wenn du die Waffen reinigst, sind sie dann nicht unter deiner Kontrolle bzw. Obhut? Also solange du am Tisch sitzen bleibst, wo du sie reinigst und kein Kind sich eine Waffe schnappen könnte?
Meine Frau ist aber berechtigt und das hat das Gericht bis jetzt auch so gesehen.
Wenn ich aber richtig interpretiere dann darf ich meiner Frau (oder jemandem berechtigten) keine meiner Waffen mehr zu Hause in die Hand geben.
Wir dürfen uns auch nicht mehr gegenseitig bei der Reinigung, Problembehebung oder sonstigem mehr helfen da NIEMAND außer demjenigen auf den die Waffe im ZWR gemeldet ist Zugriff haben darf oder damit hantieren (Ausnahme beim Waffenhändler oder am genehmigten Schiessstand).
Wie geschrieben, das ist so nicht handelbar.
Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Lies Gewo's Text, vielleicht interpretiere ich falsch.titan hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 11:55 Es ist bereits jetzt nicht möglich, die Glock wem auch immer ohne Berechtigung zum Ansehen in die Hand zu geben. Wozu die Aufregung?
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Evilcannibal79
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Ja, Knackpunkt hier „ohne Berechtigung“, heißt ohne wbk.
Meine Frau hat auch eine WBK , wir verwahren zum Teil gemeinsam. Sie ist also berechtigt.
Das kann doch so niemals halten
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Was ist dann mit „§28. Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B“?titan hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 11:55 Es ist bereits jetzt nicht möglich, die Glock wem auch immer ohne Berechtigung zum Ansehen in die Hand zu geben. Wozu die Aufregung?
Also darf ich laut dem ersten Absatz nicht jedem EU Bürger mit entsprechender Berechtigung temporär eine Waffe überlassen?
Wobei sich der Paragraph stark auf den Verkauf bezieht. Ist rechtlich mit „Überlassen“ etwa „Verkaufen“ gemeint? Ich glaube nicht unbedingt? Sondern die „Übergabe des Besitzes“. Gibt es diese nicht auch in temporär? Also quasi auf gut Deutsch „ausleihen“. Worunter eben das Halten einer Glock zählen würde, falls der Neffe eine WBK (mit freiem Platz?) hat und natürlich die Erlaubnis des Eigentümers.
Zuletzt geändert von plainwaviness am Mi 11. Feb 2026, 12:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Ich hoffe, Du behältst recht.Evilcannibal79 hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 12:07Ja, Knackpunkt hier „ohne Berechtigung“, heißt ohne wbk.
Meine Frau hat auch eine WBK , wir verwahren zum Teil gemeinsam. Sie ist also berechtigt.
Das kann doch so niemals halten
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Ja das Fach politische Bildung hatte ich auch, ach wie einfach war doch damals noch diese Welt....DOUBLEACTION hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 10:41Nein, wir wissen im April auch nicht mehr.Steppenwolf hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 10:27 Verstehe ich das richtig, ihr wart auf einer Veranstaltung wo das gesagte "wahrscheinlich" eh nicht so kommen wird aber genaueres wissen wir im April aber es sieht aus wie damals anno XYZ, wo es auch nicht ganz so gekommen ist....?
Auf einige Fragen kann tatsächlich, wie auch schon 2019, sinngemäss die Antwort "wird man am VwgH ausjudizieren müssen".
Ich habe damit genauso wenig Freude.
Ich bin kein Jurist.
Ich kenne aber aus dem Unterrichtsfach "politische Bildung" (früher gabs das ja noch in der Schule) die grundzüge der österreichischen Bundesverfassung und insbesondere das Determinierungsgebot.
Bedeutet dass der Gesetzgeber dem Bürger klar und einfach verständlich sagen muss was richtig und was falsch ist.
Das sehe ich im Waffenrecht schon seit Jahrzehnten nicht erfüllt.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Bis 3 Tage Leihfrist braucht man nur einen Leihvertrag den man wohl 6 Monate behalten muss.Grumbach hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 11:19 Das mit der 3-tägigen Leihwaffe, die man sofort bekommt und die im ZWR eingetragen wird, ist witzig.
...damit hat man dann eine Waffe dieser Kategorie eingetragen, und kann mit dem ZWR Eintrag woanders hingehen, und eine Waffe gleicher Kategorie sofort und ohne Wartefrist kaufen?
ZWR Ummeldung ist in dem Zeitraum nicht nötig.
Wurde einige Beiträge zuvor so erklärt.
Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Das bedeutet: Jäger mit gültiger Jagdkarte (=ab jetzt Waffenrechtliches Dokument) die aus welchen Gründen auch immer die Jagdkarte ein paar Jahre nicht mehr einzahlen und nach einem Jahr ohne gültige Jagdkarte eine WBK C light beantragen müssen, müssen dann auch zweimal Psychotest machen ?DOUBLEACTION hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 10:21DAS IST FALSCH!Poirot hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 09:40 Und für WBK light (nur C) ist kein Psychotest nötig sollte man erwähnen.
WBK light für Kat C genauso € 700,- zuzueglich Mwstr. Psychotest zwei Mal.
WBK A/B und WBK light (für nur C) sind komplett ident.
Nur das Alter ist unterschiedlich (21 / 25)
Das Psychotest bei WBK C light kommt war mir nicht klar. Das ist ja total verrückt. Und wird wohl ziemlich viele nur Kat C Besitzer treffen da die ja im ZWR sichtbar sind.
Zuletzt geändert von Poirot am Mi 11. Feb 2026, 12:20, insgesamt 1-mal geändert.

