Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.

INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3109
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Promo » Mo 23. Feb 2026, 09:07

harri678 hat geschrieben: Fr 20. Feb 2026, 17:34 „Munition für diese Schusswaffen“ … soll das heißen, dass zB H&N Rundkugeln dann nicht mehr in Deutschland bestellt werden dürfen??
Nein, der § 45 umfasst noch andere Waffen außer Luftdruck. Hier sind die vor 1871 hergestellten Waffen gemeint. Diabolos sind keine Munition iSd WaffG.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Poirot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2167
Registriert: Mi 8. Jul 2015, 13:11

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Mo 23. Feb 2026, 09:41

Promo hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 09:07
harri678 hat geschrieben: Fr 20. Feb 2026, 17:34 „Munition für diese Schusswaffen“ … soll das heißen, dass zB H&N Rundkugeln dann nicht mehr in Deutschland bestellt werden dürfen??
Nein, der § 45 umfasst noch andere Waffen außer Luftdruck. Hier sind die vor 1871 hergestellten Waffen gemeint. Diabolos sind keine Munition iSd WaffG.
1938 und 1890 sind auch noch zwei wichtige Daten.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... _202501499

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37774
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von gewo » Mo 23. Feb 2026, 09:46

Poirot hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 09:41
Promo hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 09:07
harri678 hat geschrieben: Fr 20. Feb 2026, 17:34 „Munition für diese Schusswaffen“ … soll das heißen, dass zB H&N Rundkugeln dann nicht mehr in Deutschland bestellt werden dürfen??
Nein, der § 45 umfasst noch andere Waffen außer Luftdruck. Hier sind die vor 1871 hergestellten Waffen gemeint. Diabolos sind keine Munition iSd WaffG.
1938 und 1890 sind auch noch zwei wichtige Daten.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... _202501499
ich wuerde jetzt nicht meine rechte hand drauf verwetten
aber die dual use definitionen haben glaub ich mit der zukuenftigen erforderniss von einfuhrgenehemigungen gem §37 fuer waffen aus §45 nichts zu tun
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Poirot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2167
Registriert: Mi 8. Jul 2015, 13:11

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Mo 23. Feb 2026, 10:06

gewo hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 09:46 ich wuerde jetzt nicht meine rechte hand drauf verwetten
aber die dual use definitionen haben glaub ich mit der zukuenftigen erforderniss von einfuhrgenehemigungen gem §37 fuer waffen aus §45 nichts zu tun
Aber definitiv bei der Ausfuhr in ein EU Nachbarland ;)

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37774
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von gewo » Mo 23. Feb 2026, 10:27

Poirot hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 10:06
gewo hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 09:46 ich wuerde jetzt nicht meine rechte hand drauf verwetten
aber die dual use definitionen haben glaub ich mit der zukuenftigen erforderniss von einfuhrgenehemigungen gem §37 fuer waffen aus §45 nichts zu tun
Aber definitiv bei der Ausfuhr in ein EU Nachbarland ;)
jop
dafür haben gewerbebetriebe eine sg globalgenehmigung bzw allgemeingenehmigung.

waehrend endkunden um ausfuhrerlaubnisse sowohl bei der waffenbehoerde als auch beim wirtschaftsminsterium ansuchen muessen
muessen dass gewerbebetriebe mit solchen ghenehmigungen nicht sondern die muessen nur eine zusammenfassende meldung am jahresende senden.

aber angeblich gibts seit einigen. jahren irgendwelche erleichterungen fuer private diesbezueglich
keine ahnung
bin ned privat
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Poirot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2167
Registriert: Mi 8. Jul 2015, 13:11

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Mo 23. Feb 2026, 11:22

gewo hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 10:27
keine ahnung
bin ned privat
Ich wolllte es nur erwähnen. Informieren verhindert das Unwissende unschuldig zum Handkuss kommen.

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3109
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Promo » Mo 23. Feb 2026, 11:54

Poirot hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 09:41 1938 und 1890 sind auch noch zwei wichtige Daten.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... _202501499
Ich kenne die Bestimmungen des Außen WG (zukünftig ja SichEx-G) eh. Leider ist in der Novelle keine Änderung im § 26 und 27 vorgesehen. Grundsätzlich behandelt dieser Thread aber das WaffG sowie die WaffG Verordnungen. Insoweit falscher Ort.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Evilcannibal79
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2228
Registriert: Mo 27. Jul 2015, 13:39
Wohnort: Kufstein

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Evilcannibal79 » Mo 23. Feb 2026, 15:11

Weiss schon jemand was wegen Holzschaft = wesentliches Waffenteil ??
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37774
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von gewo » Mo 23. Feb 2026, 15:43

Evilcannibal79 hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 15:11 Weiss schon jemand was wegen Holzschaft = wesentliches Waffenteil ??
Laut Salzburg am Freitag:
Eine Arbeitsgruppe an der LPD Wien hat eine Broschüre erstellt im Umfang von ca 30 Seiten betreffend Gehäuse und wesentliche Bestandteile.
Ist für den Behörden gedacht, ob wir Händler das bekommen ist unklar.

Im sonstigen:
Angeblich erhalten wir Händler ca 2 Wochen vor Inkrafttreten der "Phase 2" eine Info.
ZWR Umbau soll fertig sein Mitte April.
Es gibt aber Behörden die erst Mitte Mai ihre Schulungen haben.

Ein Inkrafttreten der Phase 2 bevor alle Behörden ihre Schulungen haben ist möglich, aber nicht sehr wahrscheinlich.
Das könnte bedeuteten dass der sg. "Big Bang" ;-) doch erst Ende Mai bzw im Juni erfolgt.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Evilcannibal79
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2228
Registriert: Mo 27. Jul 2015, 13:39
Wohnort: Kufstein

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Evilcannibal79 » Mo 23. Feb 2026, 15:56

na bin i ja gespannt welche Grauslichkeiten ihnen da so einfallen.....
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3109
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Promo » Mo 23. Feb 2026, 16:54

gewo hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 15:43
Evilcannibal79 hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 15:11 Weiss schon jemand was wegen Holzschaft = wesentliches Waffenteil ??
Laut Salzburg am Freitag:
Eine Arbeitsgruppe an der LPD Wien hat eine Broschüre erstellt im Umfang von ca 30 Seiten betreffend Gehäuse und wesentliche Bestandteile.
Ist für den Behörden gedacht, ob wir Händler das bekommen ist unklar.
Nach meinem Infos hat das BMI das in der Arbeit, kann aber auch mit Zuarbeit der LPD Wien erfolgen. Es wurde weiters darauf hingewiesen, dass man im Bedarfsfall auch eine Einstufung nach § 44 WaffG machen kann. Viel Zeit ist aber nicht, da neu wesentliche Bestandteile von Kat.C Waffen binnen 6 Monaten bei einem Gewerbetreibenden gemeldet werden müssen.
gewo hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 15:43 Im sonstigen:
Angeblich erhalten wir Händler ca 2 Wochen vor Inkrafttreten der "Phase 2" eine Info.
ZWR Umbau soll fertig sein Mitte April.
Es gibt aber Behörden die erst Mitte Mai ihre Schulungen haben.
Ein Inkrafttreten der Phase 2 bevor alle Behörden ihre Schulungen haben ist möglich, aber nicht sehr wahrscheinlich.
Das könnte bedeuteten dass der sg. "Big Bang" ;-) doch erst Ende Mai bzw im Juni erfolgt.
Soweit ich es verstanden hatte ist der ZWR Umbau im Wesentlichen bereits fertig, "Big Bang" soll zwischen Ende März und Mitte des Jahres sein, beabsichtigt ist nach Möglichkeit zwei Wochen vor Inkrafttreten eine Information herauszugeben, damit nicht alle mit den neuen Gesetz überraschend aufwachen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

plainwaviness
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 118
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 16:36
Wohnort: Wien

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von plainwaviness » Mo 23. Feb 2026, 17:28

Blöde Frage, aber da ich mit den (geplanten) Gesetzesänderungen nicht mehr mitkomme: Wie melde ich (oder der Händler?) in Zukunft „wesentliche Bestandteile“ an? Wissen wir das schon?

Vor allem a) im ZWR als Teil der Waffe, oder b) verbraucht es einen Zubehörteil pro „wesentlichem Bestandteil“?

Ich habe übrigens 5 Kat. B Plätze und damit 10 Zubehörplätze. Weil je nach Auslegung könnte mir meine AR-15 (mit Vertical Grip, Kimme, Korn, Red Dot Visier), AK-47, die neue Rossi 8122 (Kat. C) und eine Pistole mit Wechselsystem (CZ Shadow 2 mit dem .22lr WS), dann ja alle 10 Zubehörplätze wegfressen? Die zwei Glocks, die ich aktuell habe, aber verkaufen will, habe ich gar nicht eingerechnet.

Ich habe die Waffen bis auf die AR-15 so gekauft wie ich sie aktuell verwende. Bei der AR-15 musste ich ja schon bei der Bestellung Kimme, Korn, den Vertical Grip, usw. separat auswählen, weil es so viele Optionen gibt für jedes Teil. Das Red Dot Visier habe ich außerdem zu einem späteren Zeitpunkt gekauft, falls das eine Rolle spielt.

Werden in Zukunft außerdem nur aufgeteilte Wechselsysteme verkauft? Quasi so, dass man kein neues Wechselsystem mehr anmelden kann? Denn ein (oder der?) Lieferant von einem WS meinte, aus dem bestellten Wechselsystem (Schmeisser AR15-22 Wechselsystem) bzw. Upper für meine AR-15 (derzeit 1 Zubehörplatz) werden in Zukunft drei Zubehörplätze (Lauf, Verschluss, Gehäuse). Ich dachte Wechselsystem = Lauf + Verschluss? Wird die Option dann überflüssig in Zukunft, falls das stimmt? Außerdem wird mein bestehendes WS von der Pistole (CZ Shadow 2 mit dem .22lr WS) aufgeteilt in Lauf und Verschluss? Vielleicht noch die drei verschiedenen Federn?

Ich habe von den zusätzlichen Zubehörplätzen gelesen, aber die bringen mir ja nur was für die aktuellen Waffen. Also der AR-15 Upper (Schmeisser AR15-22 Wechselsystem), der 1-3 Zubehörplätze verbraucht, ist aktuell noch gar nicht verfügbar vom Lieferant. Also die zusätzlichen Plätze würden mir dann nichts bringen, wenn das Gesetz bzw. die Umstellung kommt, bevor das WS gekauft werden konnte.

Sorry, falls diese Frage für den aktuellen Wissensstand zu konkret ist und wir erst wissen müssen, was als „wesentliches Bestandteil“ zählt oder nicht.

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3109
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Promo » Mo 23. Feb 2026, 18:01

plainwaviness hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 17:28 Werden in Zukunft außerdem nur aufgeteilte Wechselsysteme verkauft? Quasi so, dass man kein neues Wechselsystem mehr anmelden kann? Denn ein (oder der?) Lieferant von einem WS meinte, aus dem bestellten Wechselsystem (Schmeisser AR15-22 Wechselsystem) bzw. Upper für meine AR-15 (derzeit 1 Zubehörplatz) werden in Zukunft drei Zubehörplätze (Lauf, Verschluss, Gehäuse). Ich dachte Wechselsystem = Lauf + Verschluss? Wird die Option dann überflüssig in Zukunft, falls das stimmt? Außerdem wird mein bestehendes WS von der Pistole (CZ Shadow 2 mit dem .22lr WS) aufgeteilt in Lauf und Verschluss? Vielleicht noch die drei verschiedenen Federn?
Es gibt zukünftig die neuen Arten "Gehäuseoberteil", "Gehäuseunterteil" und "Gehäuse". In deinem Fall könnte es insoweit tatsächlich dann passieren, dass ein AR15 Upper zukünftig drei Zubehörplätze belegt.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

plainwaviness
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 118
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 16:36
Wohnort: Wien

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von plainwaviness » Mo 23. Feb 2026, 19:18

Promo hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 18:01 Es gibt zukünftig die neuen Arten "Gehäuseoberteil", "Gehäuseunterteil" und "Gehäuse". In deinem Fall könnte es insoweit tatsächlich dann passieren, dass ein AR15 Upper zukünftig drei Zubehörplätze belegt.
Uff… danke dir.

Zur Sicherheit: Also quasi was der Lieferant meinte, nämlich Lauf, Verschluss & Gehäuse, wäre eine Möglichkeit beim WS? Alternativ noch Gehäuseoberteil statt Gehäuse für den Upper?

Weil ich war zuerst verwirrt wegen den drei Begriffen in deiner Antwort und dachte die wären alle relevant für das WS.
Ich fragte mich, ob der Upper in Zukunft generell als ein Gehäuse zählt und ein Red Dot Visier (Reflexvisier) als Gehäuseoberteil bezeichnet wird. Also weil es quasi oberhalb vom Gehäuse montiert wird. Der Vertical Grip wäre dann ja unterhalb davon und daher ein Gehäuseunterteil.
Aber das ist NICHT der Fall, oder? Sondern das war nur (im Nachhinein) ein lustiges (oder dummes) Missverständnis?

Was noch wichtig wäre: Gilt das nur für ein WS (hier der AR-15 Upper) oder auch meine vorhandene AR-15, die ich zusammengebaut, also als Upper + Lower gekauft habe? Also muss ich die ebenfalls aufstückeln, oder bleibt sie wie sie ist? Weil sonst wären das alleine ein Haufen Zubehörteile, je nachdem wie der Lower aufgeteilt wird, aber zusätzlich belegt sie sowieso einen Kat. B Platz.

Macht es außerdem einen Unterschied, ob ich das WS/Upper oder die Waffe vor oder nach der Gesetzesänderung gekauft habe?

Benutzeravatar
titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2109
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von titan » Mo 23. Feb 2026, 19:27

Ich würde sicherheitshalber alle Teile der Behörde melden, von denen anzunehmen ist, dass sie relevant sein können, sprich - Lauf, Extension, Verschlusskopf, Verschlussträger, Gehäuse - oder eben einfach den Upper als komplette Einheit und die Behörde soll sich selbst den Kopf zerbrechen, was davon relevant ist. Alternativ könnte man das Gehäuse dauerhaft mit dem Gehäuse verbinden, damit dies technisch nur mehr ein Teil ist. Das würde die Anzahl der Teile reduzieren.

Antworten