Meinst du das ist notwendig, wenn ich die AR-15 als ein Teil gekauft habe? Also solange ich das WS nicht kaufe, habe ich nur eine Waffe, die als einzelne Waffe gekauft und registriert wurde.titan hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 19:27 Ich würde sicherheitshalber alle Teile der Behörde melden, von denen anzunehmen ist, dass sie relevant sein können, sprich - Lauf, Extension, Verschlusskopf, Verschlussträger, Gehäuse - oder eben einfach den Upper als komplette Einheit und die Behörde soll sich selbst den Kopf zerbrechen, was davon relevant ist. Alternativ könnte man das Gehäuse dauerhaft mit dem Gehäuse verbinden, damit dies technisch nur mehr ein Teil ist. Das würde die Anzahl der Teile reduzieren.
Also ich tue mir mit Anleitung schwer die komplett zu zerlegen.
Was hätte ich davon? Außer das ist 100% notwendig, verliere ich mit der Aktion nur meine Zubehörplätze.
Weil das wird ja nicht jeder Schütze mit jeder seiner Waffen machen, oder?
Aktuell habe ich nur ein Zubehör was nicht an einer Waffe ist, das WS zur CZ Shadow 2.



