Bescheidaufhebung ist drei Jahre lang möglich, wenn der Bescheid rechtswidrig (zB durch unrechtmässig ausgestellte Bestätigungen) zustande gekommen ist.titan hat geschrieben: Di 24. Feb 2026, 15:45 Sicher nicht. Ein Bescheid wird nach 2 Wochen rechtskräftig.
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BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig
Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig
Und wie hilft das den Neulingen, über das Stöckchen zu springen, das der Staat ihnen auf dem Weg zu Magazinerwerb in den Weg gelegt hat?milu hat geschrieben: Di 24. Feb 2026, 18:31 was ist an den bewerben ppc1500 rifle und pp1 rifle denn unattraktiv?
schiessen bei uns alle rifle eigentümer und kommen mit 10 schuss mags aus.
Der §11b(4) gibt den Leuten die Möglichkeit, nicht limitierte Magazine zu erwerben. Wenn die Behörden jetzt hergehen und sagen 'Jahaa, diese Möglichkeit gibt es zwar, aber nur theoretisch, weil wir die Latte so hoch legen dass niemand drüber kommt', dann ist das schlicht inakzeptabel. Der Paragraph schreibt Bedingungen vor, dann muss man den Leuten auch ihre Sachen zugestehen wenn sie die Bedingungen erfüllen.
Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig
wo habe ich etwas gegensätzliches geschrieben?rider650 hat geschrieben: Mi 25. Feb 2026, 04:06Und wie hilft das den Neulingen, über das Stöckchen zu springen, das der Staat ihnen auf dem Weg zu Magazinerwerb in den Weg gelegt hat?milu hat geschrieben: Di 24. Feb 2026, 18:31 was ist an den bewerben ppc1500 rifle und pp1 rifle denn unattraktiv?
schiessen bei uns alle rifle eigentümer und kommen mit 10 schuss mags aus.
Der §11b(4) gibt den Leuten die Möglichkeit, nicht limitierte Magazine zu erwerben. Wenn die Behörden jetzt hergehen und sagen 'Jahaa, diese Möglichkeit gibt es zwar, aber nur theoretisch, weil wir die Latte so hoch legen dass niemand drüber kommt', dann ist das schlicht inakzeptabel. Der Paragraph schreibt Bedingungen vor, dann muss man den Leuten auch ihre Sachen zugestehen wenn sie die Bedingungen erfüllen.
es ging darum, dass die genannten disziplinen scheinbar nicht attraktiv genug sind.
"Fatal ist mir das Lumpenpack,
das, um die Herzen zu rühren,
den Patriotismus trägt zur Schau,
mit allen seinen Geschwüren."
Heinrich Heine
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den Patriotismus trägt zur Schau,
mit allen seinen Geschwüren."
Heinrich Heine
Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig
Ich habe AUG Andy und entsprechend auch dich vermutlich falsch verstanden. Er schrieb von 'Standartmagazinen'. Das sind für mich 30-Schuss-Magazine.milu hat geschrieben: Mi 25. Feb 2026, 05:40 wo habe ich etwas gegensätzliches geschrieben?
es ging darum, dass die genannten disziplinen scheinbar nicht attraktiv genug sind.
- AUG-andy
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Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig
Standard sind 10 LW und 20 KW.rider650 hat geschrieben: Mi 25. Feb 2026, 07:40Ich habe AUG Andy und entsprechend auch dich vermutlich falsch verstanden. Er schrieb von 'Standartmagazinen'. Das sind für mich 30-Schuss-Magazine.milu hat geschrieben: Mi 25. Feb 2026, 05:40 wo habe ich etwas gegensätzliches geschrieben?
es ging darum, dass die genannten disziplinen scheinbar nicht attraktiv genug sind.
Einfach Bewerbe für diese Magazine durchführen und das Problem ist erledigt.
Spaß kann man damit auch haben. Auch ohne "große" Magazine.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig
Im sportlichen Kontext ist bei einer AR-Plattform die Standardmagazinkapazität von 30 Patronen historisch und technisch gewachsen. Magazine mit 10 Patronen stellen demgegenüber seit jeher eine Sonderform dar, die primär aus regulatorischen oder disziplinspezifischen Vorgaben resultiert, nicht jedoch aus der technischen Grundkonzeption der Plattform.AUG-andy hat geschrieben: Mi 25. Feb 2026, 07:53Standard sind 10 LW und 20 KW.rider650 hat geschrieben: Mi 25. Feb 2026, 07:40Ich habe AUG Andy und entsprechend auch dich vermutlich falsch verstanden. Er schrieb von 'Standartmagazinen'. Das sind für mich 30-Schuss-Magazine.milu hat geschrieben: Mi 25. Feb 2026, 05:40 wo habe ich etwas gegensätzliches geschrieben?
es ging darum, dass die genannten disziplinen scheinbar nicht attraktiv genug sind.
Einfach Bewerbe für diese Magazine durchführen und das Problem ist erledigt.
Spaß kann man damit auch haben. Auch ohne "große" Magazine.
Wichtig ist dabei die klare Differenzierung zwischen sportlichem Schießen und jagdlichem Schießen. Während im jagdlichen Kontext – abhängig von Land und Rechtslage – häufig zwei Patronen im Magazin als ausreichend gelten, steht im sportlichen Bereich ein vollkommen anderes Anforderungsprofil im Vordergrund. Jagdliches Schießen ist zweckorientiert auf eine waidgerechte, einzelne Schussabgabe ausgelegt. Sportschießen hingegen ist leistungsorientiert und regelgebunden; es dient der Präzision, Wiederholgenauigkeit und Leistungssteigerung innerhalb klar definierter Wettkampfparameter.
Lieber Andi, um das Prinzip zu verdeutlichen: Im RC-Sport kann man selbstverständlich mit einem 3-Watt-Elektromotor Freude haben. Für viele Anwendungen sind 25 km/h für ein ferngesteuertes Modell völlig ausreichend. Dennoch gibt es Disziplinen, in denen höhere Leistung oder Geschwindigkeit Teil der sportlichen Herausforderung sind. Es geht dabei nicht zwingend um „mehr“ im Sinne von Übertreibung, sondern um ein anderes Leistungsniveau und eine andere sportliche Zielsetzung. Ähnlich verhält es sich im Schießsport mit der Frage der Magazinkapazität. Du verstehst was ich meine.
Sportschießen zählt aus sportwissenschaftlicher Sicht zu den präzisesten Disziplinen überhaupt. Es erfordert feinmotorische Körperkontrolle, exakte Atemtechnik, visuelle Fokussierung, mentale Stabilität, Stressresistenz und reproduzierbare Bewegungsabläufe.
Bereits minimale Abweichungen – beispielsweise ein leicht erhöhter Puls, eine veränderte Atemtiefe oder eine geringfügige Muskelspannung in der Stützhand – können das Trefferbild messbar beeinflussen. Ein Zittern im Zehntelmillimeterbereich an der Mündung kann auf 25 oder 50 Meter deutliche Auswirkungen haben. Deshalb wird Sportschießen häufig eher mit Meditation, Biathlon oder Bogenschießen verglichen als mit kämpferischen Tätigkeiten.
Für mich persönlich liegt der Reiz primär in dieser mentalen Dauerbelastung. Der sportliche Anspruch entsteht nicht allein durch einzelne präzise Schüsse, sondern durch die Fähigkeit, Präzision über eine längere Serie hinweg aufrechtzuerhalten.
Ein 10-Schuss-Magazin kann in bestimmten Disziplinen sinnvoll sein – etwa bei statischen Präzisionsbewerben mit klar getrennten Serien. Doch bei dynamischeren Formaten oder bei Trainingssequenzen, in denen es um konstante Schussabgabe, Rhythmuskontrolle und fortlaufende Konzentrationsfähigkeit geht, empfinde ich diese Begrenzung als sportlich weniger fordernd.
Beispielsweise sind PCC-1500-Bewerbe mit jeweils sechs Schuss pro Serie technisch sauber strukturiert und regelkonform. Allerdings liegt der Fokus dort stärker auf einzelnen, klar abgegrenzten Serien. Die Herausforderung einer längeren, ununterbrochenen Konzentrationsphase – etwa über 20 oder 30 Schuss – ist aus meiner Sicht eine andere Qualität der mentalen Beanspruchung. Hier zeigt sich besonders deutlich:
Wie stabil bleibt der Anschlag über Zeit?
Wie konstant ist das Abzugsverhalten?
Wie gut gelingt die mentale Reset-Fähigkeit nach einem nicht optimalen Schuss?
Magazinwechselübungen sind selbstverständlich ein wichtiger Bestandteil des Trainings – insbesondere im Hinblick auf Handhabungssicherheit und Bewegungsökonomie. Doch sie ersetzen nicht die sportliche Anforderung einer andauernden, störungsfreien Konzentrationsleistung.
Letztlich geht es im Sportschießen – wie in jeder anderen Sportart – um Freude an der Disziplin. Motivation, Leistungsbereitschaft und langfristige Entwicklung entstehen aus einem individuell passenden sportlichen Anspruchsniveau.
Ob jemand eine bestimmte Magazinkapazität gesellschaftlich oder ethisch befürwortet oder kritisch bewertet, ist eine legitime Diskussion auf politischer oder gesellschaftlicher Ebene. Aus rein sportfachlicher Perspektive jedoch stehen Präzision, Kontrolle, Regelkonformität und Leistungsoptimierung im Zentrum – nicht die Frage einer bestimmten Patronenzahl im Magazin.
"Damit das Böse Erfolg hat, braucht es nur eine handvoll guter Menschen. Denn die schaffen mit lauter guten Absichten eine furchtbare Katastrophe."
Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig
Wann genau gab es VOR der Magazinbegrenzung denn sportliche Bewerbe, in denen 30er Magazine benötigt wurden?
Und welche waren das?
Fakt ist doch, das der Internationale Verband, um den es hier geht,
1. sich nach den Begrenzungen überhaupt erst erfunden hat und mit viel Geld, Zeit und Energie
2. die Bewerbe NACH den Begrenzungen entwickelt hat, damit SchützInnen die großen Mags legal erwerben/besitzen konnten
Offensichtlich zuerst mit Erfolg und Anerkennung durch das BMI.
Jetzt jedoch wird diese Anerkennung infrage gestellt und das dürfte u.a. an der Mitwirkung anderer Verbände und auch der vielleicht seltsam hohen Anzahl an Bewerben des Internationalen Verbandes und der dementsprechenden Bestätigungen liegen.
Ich bin gespannt, was die gutachterliche Ausführung dazu bringt.
Und die Rechtsmeinung des BMI weicht, wie schon geschrieben, hier massiv von dem VfGH-Spruch ab.
Das wurde aber schon mehrfach beschrieben.
Da ich Mitglied in dem Verband, dem VSGOE, dem Schützenbund und dem BDMP bin, sehe ich auch spannende Zeiten kommen, was die Zusammenarbeit oder auch Nichtzusammenarbeit dieser an der Sache beteiligten Verbände betrifft.
Anmerkung:
PPC mit 150 Schuss als "einzelne Serien" zu bezeichnen, ist mM sehr weit hergeholt.
Hier kommt die 6 Schuss Regelung ja von der Ausgangswaffe der Disziplin, dem Revolver und wer das schon mal mit der Rifle geschossen hat, wird dir gern mehr über Stabilität, Abzugsverhalten und mentale Reset-Fähigkeit erzählen.
Und welche waren das?
Fakt ist doch, das der Internationale Verband, um den es hier geht,
1. sich nach den Begrenzungen überhaupt erst erfunden hat und mit viel Geld, Zeit und Energie
2. die Bewerbe NACH den Begrenzungen entwickelt hat, damit SchützInnen die großen Mags legal erwerben/besitzen konnten
Offensichtlich zuerst mit Erfolg und Anerkennung durch das BMI.
Jetzt jedoch wird diese Anerkennung infrage gestellt und das dürfte u.a. an der Mitwirkung anderer Verbände und auch der vielleicht seltsam hohen Anzahl an Bewerben des Internationalen Verbandes und der dementsprechenden Bestätigungen liegen.
Ich bin gespannt, was die gutachterliche Ausführung dazu bringt.
Und die Rechtsmeinung des BMI weicht, wie schon geschrieben, hier massiv von dem VfGH-Spruch ab.
Das wurde aber schon mehrfach beschrieben.
Da ich Mitglied in dem Verband, dem VSGOE, dem Schützenbund und dem BDMP bin, sehe ich auch spannende Zeiten kommen, was die Zusammenarbeit oder auch Nichtzusammenarbeit dieser an der Sache beteiligten Verbände betrifft.
Anmerkung:
PPC mit 150 Schuss als "einzelne Serien" zu bezeichnen, ist mM sehr weit hergeholt.
Hier kommt die 6 Schuss Regelung ja von der Ausgangswaffe der Disziplin, dem Revolver und wer das schon mal mit der Rifle geschossen hat, wird dir gern mehr über Stabilität, Abzugsverhalten und mentale Reset-Fähigkeit erzählen.
"Fatal ist mir das Lumpenpack,
das, um die Herzen zu rühren,
den Patriotismus trägt zur Schau,
mit allen seinen Geschwüren."
Heinrich Heine
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Heinrich Heine
Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig
Standard = DurchschnittAUG-andy hat geschrieben: Mi 25. Feb 2026, 07:53 Standard sind 10 LW und 20 KW.
Einfach Bewerbe für diese Magazine durchführen und das Problem ist erledigt.
Spaß kann man damit auch haben. Auch ohne "große" Magazine.
Hätte man 2019 unter den AR-Besitzern in AT eine Umfrage gemacht, wieviele Magazine mit welcher Kapazität sie besitzen, und dann die Summe der Anzahl der Kapazität durch die Summe der Anzahl der Magazine geteilt (also die durchschnittliche Magazinkapazität ermittelt), wäre sicher eine Zahl näher an 30 als an 10 herausgekommen - es gibt ja neben den 10ern, 20ern und 30ern auch die 40er, die 60er und 100er Quads und die Trommeln
Dann kam das Gesetz mit den Beschränkungen, das die Zahl sicher nach unten gezogen hat.
Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig
Was ich nicht ganz checke...im Text vom BMI steht ja ganz zu Anfang das
https://Verein-shooting.com//pdf-image/pdf ... ng_BMI.pdf
"In der Anlage wird das Erkenntnis des VwGH vom 19.12.2025, GZ: 2024/03/0036-8
betreffend die Ausstellung einer Bewilligung gemäß § 17 Abs. 3 WaffG für
Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z. 4 WaffG (Pumpgun) zur Information
übermittelt. Der VwGH führt darin insbesondere aus, dass die Ausübung des
Schießsports kein überwiegendes berechtigtes Interesse darstellt."
Soweit ich das verstehe ( richtig, falsch, halb? ) sind jetzt nur Sondererlaubniss für Pumpguns nimmer via dem I.S.B zu bekommen, aber große Mags doch?
Bitte erleuchtet mich.
https://Verein-shooting.com//pdf-image/pdf ... ng_BMI.pdf
"In der Anlage wird das Erkenntnis des VwGH vom 19.12.2025, GZ: 2024/03/0036-8
betreffend die Ausstellung einer Bewilligung gemäß § 17 Abs. 3 WaffG für
Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z. 4 WaffG (Pumpgun) zur Information
übermittelt. Der VwGH führt darin insbesondere aus, dass die Ausübung des
Schießsports kein überwiegendes berechtigtes Interesse darstellt."
Soweit ich das verstehe ( richtig, falsch, halb? ) sind jetzt nur Sondererlaubniss für Pumpguns nimmer via dem I.S.B zu bekommen, aber große Mags doch?
Bitte erleuchtet mich.
Byebye Austria
Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig
Das ist das, was ich meinte.Nordi hat geschrieben: Mi 25. Feb 2026, 10:05 Was ich nicht ganz checke...im Text vom BMI steht ja ganz zu Anfang das
https://Verein.com//pdf-image/pdf/aktue ... ng_BMI.pdf
"In der Anlage wird das Erkenntnis des VwGH vom 19.12.2025, GZ: 2024/03/0036-8
betreffend die Ausstellung einer Bewilligung gemäß § 17 Abs. 3 WaffG für
Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z. 4 WaffG (Pumpgun) zur Information
übermittelt. Der VwGH führt darin insbesondere aus, dass die Ausübung des
Schießsports kein überwiegendes berechtigtes Interesse darstellt."
Soweit ich das verstehe ( richtig, falsch, halb? ) sind jetzt nur Sondererlaubniss für Pumpguns nimmer via dem I.S.B zu bekommen, aber große Mags doch?
Bitte erleuchtet mich.
Die angesprochenen Behörden fassen das offensichtlich falsch auf.
Dass das BMI das absichtlich so formuliert hat kann ich mir nicht vorstellen. Hoffe ich halt.
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den Patriotismus trägt zur Schau,
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Heinrich Heine
das, um die Herzen zu rühren,
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Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig
Also ich denke auch das hier ein riesen Missverständnis besteht....das es NUR um Die Pumpguns geht und NICHT um die "großen Mags".milu hat geschrieben: Mi 25. Feb 2026, 10:38Das ist das, was ich meinte.Nordi hat geschrieben: Mi 25. Feb 2026, 10:05 Was ich nicht ganz checke...im Text vom BMI steht ja ganz zu Anfang das
https://Verein.com//pdf-image/pdf/aktue ... ng_BMI.pdf
"In der Anlage wird das Erkenntnis des VwGH vom 19.12.2025, GZ: 2024/03/0036-8
betreffend die Ausstellung einer Bewilligung gemäß § 17 Abs. 3 WaffG für
Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z. 4 WaffG (Pumpgun) zur Information
übermittelt. Der VwGH führt darin insbesondere aus, dass die Ausübung des
Schießsports kein überwiegendes berechtigtes Interesse darstellt."
Soweit ich das verstehe ( richtig, falsch, halb? ) sind jetzt nur Sondererlaubniss für Pumpguns nimmer via dem I.S.B zu bekommen, aber große Mags doch?
Bitte erleuchtet mich.
Die angesprochenen Behörden fassen das offensichtlich falsch auf.
Dass das BMI das absichtlich so formuliert hat kann ich mir nicht vorstellen. Hoffe ich halt.
Byebye Austria
Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig
Der Schriftverkehr ist recht eindeutig.Nordi hat geschrieben: Mi 25. Feb 2026, 10:42Also ich denke auch das hier ein riesen Missverständnis besteht....das es NUR um Die Pumpguns geht und NICHT um die "großen Mags".milu hat geschrieben: Mi 25. Feb 2026, 10:38Das ist das, was ich meinte.Nordi hat geschrieben: Mi 25. Feb 2026, 10:05 Was ich nicht ganz checke...im Text vom BMI steht ja ganz zu Anfang das
https://Verein.com//pdf-image/pdf/aktue ... ng_BMI.pdf
"In der Anlage wird das Erkenntnis des VwGH vom 19.12.2025, GZ: 2024/03/0036-8
betreffend die Ausstellung einer Bewilligung gemäß § 17 Abs. 3 WaffG für
Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z. 4 WaffG (Pumpgun) zur Information
übermittelt. Der VwGH führt darin insbesondere aus, dass die Ausübung des
Schießsports kein überwiegendes berechtigtes Interesse darstellt."
Soweit ich das verstehe ( richtig, falsch, halb? ) sind jetzt nur Sondererlaubniss für Pumpguns nimmer via dem I.S.B zu bekommen, aber große Mags doch?
Bitte erleuchtet mich.
Die angesprochenen Behörden fassen das offensichtlich falsch auf.
Dass das BMI das absichtlich so formuliert hat kann ich mir nicht vorstellen. Hoffe ich halt.
Der Dachverband "Sport Austria" - das ist de Facto jene Stelle des Sportministeriums die die staatlichen Sportförderungen auf ÖSB und ASF (IPSC-Austria) aufteilt hat offenbar auf Aufforderung der ASF (IPSC-Austria) zum Thema "was ist ein Sportverband" Stellung genommen.
In der Stellungnahme wurde als Bedingung für die Verbandseigenschaft die Mitgliedschaft dieses Verbandes beim Dachverband "Sport Austria" genannt.
Der I..S..B.. ist nicht Mitglied bei "Sport Austria".
Kann er auch nicht sein weil pro Sportart immer nur ein Verband möglich ist.
Wieso es dann überhaupt ÖSB und ASF (IPSC-Austria) paralell gibt weiss ich nicht.
Das BMI hat sich der Meinung des Dachverbandes "Sport Austria" angeschlossen und betrachtet den I..S..B.. nun nicht mehr als einen Verband (weder einen nationalen noch einen internationalen).
Der §11b Waffengesetz lautet:
(1)Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden Sportschützenverein ordentliches Mitglied ist und das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt.
(2)Ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, gilt als Sportschützenverein im Sinne des Abs. 1, wenn der Verein
1. Mitglied im Landesschützenverband jenes Bundeslandes ist, wo er seinen Sitz hat, oder
2. über mindestens 35 ordentliche Mitglieder verfügt und Mitglieder dieses Vereins regelmäßig, zumindest einmal jährlich, an nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben teilnehmen.
(3)Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat.
(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
Somit darf laut Rechtsansicht des BMI der I..S..B.. derzeit weder Bestätigungen für den Erwerb von HiCap Magazinen noch Bestätigungen für den Erwerb von Vorderschaft Repetierflinten ausstellen.
Zum Thema "anerkannte Disziplinen des Schießsports" gibt es allerdings Judikatur.
Eine anerkannte Disziplin des Schießsports ist demach eine Disziplin welche durch einen an die "Sport Austria" (das Sportministerium) angeschlossenen Verband beantragte und genehmigte Schiessordnung gesatzt ist.
Weder ist die Disziplin IPSC eine gesatzte und genehmigte Schiessordnung der ASF,
noch hat der ÖSB irgendeine gesatzte und genehmigte Schiessordnung in der HiCap Magazine zur Ausübung benötigt werden.
Soweit mir bekannt sind gerade Gutachten in Erstellung um zu klären wer jetzt ein "Verband" ist und was jetzt eine "anerkannte Disziplin des Schießsports" ist.
-
Coolhand1980
- .50 BMG

- Beiträge: 2113
- Registriert: Fr 30. Jan 2015, 13:46
Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig
Das kann doch unmöglich wer falsch verstehen und auf etwas anderes als Pumpguns anwenden?
Abgesehen davon wird es mit dem neuen WaffG sowieso egal sein, da dort dann schon extra vermerkt ist, dass es Pumpen nicht mehr für Sportschützen gibt. Leider. Die Abneigung unserer Obertanen gegen ausgerechnet diese Waffenart war mir nie verständlich.
Soweit ich weiß, teilen sich der ASF und der ÖSB die Disziplinen auf. ASF hat alles mit Wurftauben und eben die IPSC, während der ÖSB die ganzen Präzi Disziplinen abdeckt. Ich glaub nicht dass es da was doppelt gibt.
Abgesehen davon wird es mit dem neuen WaffG sowieso egal sein, da dort dann schon extra vermerkt ist, dass es Pumpen nicht mehr für Sportschützen gibt. Leider. Die Abneigung unserer Obertanen gegen ausgerechnet diese Waffenart war mir nie verständlich.
Soweit ich weiß, teilen sich der ASF und der ÖSB die Disziplinen auf. ASF hat alles mit Wurftauben und eben die IPSC, während der ÖSB die ganzen Präzi Disziplinen abdeckt. Ich glaub nicht dass es da was doppelt gibt.
Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig
Wo ist dann das Problem? Ich hätte es nämlich so verstanden, dass der I.S.B. sehr bewusst die Disziplinen abdeckt, die es bei keinem der Verbände gibt. Damit stehen sie sich EIGENTLICH nicht im Weg.Coolhand1980 hat geschrieben: Mi 25. Feb 2026, 15:18 Soweit ich weiß, teilen sich der ASF und der ÖSB die Disziplinen auf. ASF hat alles mit Wurftauben und eben die IPSC, während der ÖSB die ganzen Präzi Disziplinen abdeckt. Ich glaub nicht dass es da was doppelt gibt.
Meine Vermutung ist, dass es da ums liebe Geld geht. Die Sport Austria hat eine gewisse Summe x, die er dem Schießsport widmet. Diese Summe teilen sich ÖSB und ASF zu - sagen wir mal - gerechten Teilen auf. Wenn jetzt der I.S.B. daherkommt, dann wird die Summe aber nicht automatisch größer, sondern muss durch 3 Verbände geteilt werden. Also gleich mal wegdiskutieren die Kollegen, damit man ja keinen Cent abgeben muss. Dabei aber komplett das Große Ganze (Schießsport allgemein) aus den Augen verlieren...
Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig
Zum Thema Fördergelder:Joewood hat geschrieben: Mi 25. Feb 2026, 16:37Wo ist dann das Problem? Ich hätte es nämlich so verstanden, dass der I.S.B. sehr bewusst die Disziplinen abdeckt, die es bei keinem der Verbände gibt. Damit stehen sie sich EIGENTLICH nicht im Weg.Coolhand1980 hat geschrieben: Mi 25. Feb 2026, 15:18 Soweit ich weiß, teilen sich der ASF und der ÖSB die Disziplinen auf. ASF hat alles mit Wurftauben und eben die IPSC, während der ÖSB die ganzen Präzi Disziplinen abdeckt. Ich glaub nicht dass es da was doppelt gibt.
Meine Vermutung ist, dass es da ums liebe Geld geht. Die Sport Austria hat eine gewisse Summe x, die er dem Schießsport widmet. Diese Summe teilen sich ÖSB und ASF zu - sagen wir mal - gerechten Teilen auf. Wenn jetzt der I.S.B. daherkommt, dann wird die Summe aber nicht automatisch größer, sondern muss durch 3 Verbände geteilt werden. Also gleich mal wegdiskutieren die Kollegen, damit man ja keinen Cent abgeben muss. Dabei aber komplett das Große Ganze (Schießsport allgemein) aus den Augen verlieren...
Bei meinem letzten persönlichen Gespräch mit einem I.S.B. Offiziellen kam das Thema auch zur Sprache. Laut seiner Aussage hat der I.S.B. nie um Fördergelder angesucht und wird das auch in Zukunft nicht machen. Von dem her sollte die "Existenz" des I.S.B. den ÖSB und die ASF nicht wirklich tangieren

