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Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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m_a_d
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Re: Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Beitrag von m_a_d » Mi 11. Mär 2026, 12:47

Poirot hat geschrieben: Mi 11. Mär 2026, 12:29
titan hat geschrieben: Mi 11. Mär 2026, 07:50 Grundsätzlich gilt das Gleiche wie für normale Tresore hinsichtlich des Wegtragens. Die Art der Befestigung ist nicht geregelt.
Wie ist das eigentlich aktuell vorgeschrieben bei z.B. kleinen Tresoren wo eine Pistole reinpasst ?
Die Art der Befestigung ist nicht im Gesetz geregelt. Du musst dafür Sorge tragen, dass die Waffe(n) / Munition nicht in unberechtigte Hände gelangen kann. Und das mit einem verhältnismäßigem Aufwand, denn bei genug ungestörter Zeit und Werkzeug ist so gut wie jede Verwahrung zu knacken.

Ein versperrtes Press-Span-Kasterl, das fast schon mit einer Büroklammer zu öffnen ist, kann reichen ist aber sicher nicht zu empfehlen.
Wenn man das Behältnis als durchschnittlicher Mensch einfach so wegtragen kann, wird es vermutlich nicht reichen. Wenn die Wand des Behältnis einfach durch einen Schlag durchzubrechen ist, wird es vermutlich nicht reichen. Wenn es nicht mehr weggetragen werden kann (weil zu groß, schwer, befestigt) wird es eher um den Sperrmechanismus gehen. Wenn das Schloss besser / gut ist, hast Du dann eventuell das Thema, dass eine Schlüsselverwahrung nur schwer so zu argumentieren ist, dass man als Berechtigter 24 Stunden der einzige ist, der Zugriff auf den Schlüssel hat, weil man selten mit Schlüssel um den Hals duscht, in die Sauna geht, etc und ein Verstecken des Schlüssels, ist keine ordnungsgemäße Verwahrung. Daher bevorzuge ich Zahlenkombinationen.

Was man aber jedenfalls annehmen kann: je mehr Waffen und je höher die Kategorie, umso mehr muss für die Sicherung getan werden.
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mpterra96
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Re: Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Beitrag von mpterra96 » Mi 11. Mär 2026, 15:49

m_a_d hat geschrieben: Mi 11. Mär 2026, 12:47
Poirot hat geschrieben: Mi 11. Mär 2026, 12:29
titan hat geschrieben: Mi 11. Mär 2026, 07:50 Grundsätzlich gilt das Gleiche wie für normale Tresore hinsichtlich des Wegtragens. Die Art der Befestigung ist nicht geregelt.
Wie ist das eigentlich aktuell vorgeschrieben bei z.B. kleinen Tresoren wo eine Pistole reinpasst ?
Die Art der Befestigung ist nicht im Gesetz geregelt. Du musst dafür Sorge tragen, dass die Waffe(n) / Munition nicht in unberechtigte Hände gelangen kann. Und das mit einem verhältnismäßigem Aufwand, denn bei genug ungestörter Zeit und Werkzeug ist so gut wie jede Verwahrung zu knacken.

Ein versperrtes Press-Span-Kasterl, das fast schon mit einer Büroklammer zu öffnen ist, kann reichen ist aber sicher nicht zu empfehlen.
Wenn man das Behältnis als durchschnittlicher Mensch einfach so wegtragen kann, wird es vermutlich nicht reichen. Wenn die Wand des Behältnis einfach durch einen Schlag durchzubrechen ist, wird es vermutlich nicht reichen. Wenn es nicht mehr weggetragen werden kann (weil zu groß, schwer, befestigt) wird es eher um den Sperrmechanismus gehen. Wenn das Schloss besser / gut ist, hast Du dann eventuell das Thema, dass eine Schlüsselverwahrung nur schwer so zu argumentieren ist, dass man als Berechtigter 24 Stunden der einzige ist, der Zugriff auf den Schlüssel hat, weil man selten mit Schlüssel um den Hals duscht, in die Sauna geht, etc und ein Verstecken des Schlüssels, ist keine ordnungsgemäße Verwahrung. Daher bevorzuge ich Zahlenkombinationen.

Was man aber jedenfalls annehmen kann: je mehr Waffen und je höher die Kategorie, umso mehr muss für die Sicherung getan werden.
Jupp, genau deswegen habe ich vor meiner ersten erweiterung einen größeren tresor mit elektr. Zahlenschloss angeschafft um auch sicherzustellen für die größere Anzahl genug platz zu haben, anscheinend hat das foto vom EN 1 Schrank (label) mitgeholfen mit der ersten erweiterung 10 plätze zu kommen.

Bin gespannt wie das bei meinem neuen wohnsitz wird.

Die vin Eisenbach sind recht gut.
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karl255
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Re: Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Beitrag von karl255 » Mi 11. Mär 2026, 18:08

rand00m hat geschrieben: Mi 22. Mär 2023, 21:45
rider650 hat geschrieben: Mo 20. Mär 2023, 14:11 Wer von euch hat mehr als 5000 Schuss Munition gemeldet und was wurde da bezüglich Aufbewahrung verlangt? Bin neugierig was die Behörden da so habe wollen bzw. mit was sie sich zufrieden geben.
Sehr geehrte WaffenBehörde Dings,
meine WBK Nummer 12345
blabla Meldung §41, beabsichtige Munition >5k
Für die ordnungsgemäße Verwahrung wird Sorge getragen.
Bitte um Vermerk im ZWR und kurze Bestätigung.
lg rand00m

Daraufhin gabs wie gewünscht eine kurze Bestätigung per e-mail bezüglich Erhalt und Vermerk im ZWR.
Ausdrucken und in die Mappe mit den Waffendokumenten rein.

Könnt mich nicht beschweren über meine SB und Behörde.
so und nicht anders wirds gemeldet.
ist bei mir auch so gelaufen.

mail verfasst, 30min später antwort, danke ist eingetragen.

phaesun
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Re: Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Beitrag von phaesun » Do 12. Mär 2026, 03:07

Jemand einen Hinweis wie ich den Par 41 Eintrag zur Munition im ZWR prüfen kann?

Ich hab die Meldung bereits vor Monaten gemacht, hab aber keine Antwort bekommen.

Im ZWR das ja via ID Austria abfragbar ist, ist kein Eintrag (für mich) sichtbar.
Sollte es das sein wenn der Eintrag erfolgt ist?

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Re: Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Beitrag von bino71 » Do 12. Mär 2026, 06:48

Beim Sachbearbeiter deiner BH anrufen.
Im ZWR steht es natürlich nicht drinnen.

Bei mir wurde schriftlich bestätigt.

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Glock1768
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Re: Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Beitrag von Glock1768 » Do 12. Mär 2026, 07:33

phaesun hat geschrieben: Do 12. Mär 2026, 03:07 Jemand einen Hinweis wie ich den Par 41 Eintrag zur Munition im ZWR prüfen kann?

Ich hab die Meldung bereits vor Monaten gemacht, hab aber keine Antwort bekommen.

Im ZWR das ja via ID Austria abfragbar ist, ist kein Eintrag (für mich) sichtbar.
Sollte es das sein wenn der Eintrag erfolgt ist?
Hab auch bei meiner Meldung nie eine Antwort bekommen … hab es einfach mich lese- und empfangsbestätigung weg geschickt … dieses ausgedruckt und abgelegt

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Re: Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Beitrag von 75reinhard » Do 12. Mär 2026, 16:17

phaesun hat geschrieben: Do 12. Mär 2026, 03:07 Jemand einen Hinweis wie ich den Par 41 Eintrag zur Munition im ZWR prüfen kann?

Ich hab die Meldung bereits vor Monaten gemacht, hab aber keine Antwort bekommen.

Im ZWR das ja via ID Austria abfragbar ist, ist kein Eintrag (für mich) sichtbar.
Sollte es das sein wenn der Eintrag erfolgt ist?
Ist im ZWR nicht ersichtlich. Die Meldung alleine ist ausreichend - gut wäre halt wenn du mit einer Bestätigung nachweisen kannst, dass du gemeldet hast. In Wien bekommst du per Mail eine Eingangsbestätigung und später dazu noch eine Verwahrungskontrolle. Das wird aber nicht überall so gehandhabt, manche Behörden legen die Meldung einfach kommentarlos zum Akt dazu. Frag halt mal nach und bitte um eine Bestätigung für deine Unterlagen.

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Re: Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Beitrag von gewo » Do 12. Mär 2026, 17:30

phaesun hat geschrieben: Do 12. Mär 2026, 03:07 Im ZWR das ja via ID Austria abfragbar ist, ist kein Eintrag (für mich) sichtbar.
Sollte es das sein wenn der Eintrag erfolgt ist?
ich habe schon länger ned aufs ZWR im behördenmodus reinschaun können
aber soweit ich mich an frueher erinnere:
da gibt es keinen §41 eintrag

was auch logisch wäre
denn die §41 meldung bezieht sich auf ORTE und nicht auf PERSONEN
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

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rider650
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Re: Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Beitrag von rider650 » Do 12. Mär 2026, 21:55

phaesun hat geschrieben: Do 12. Mär 2026, 03:07 Jemand einen Hinweis wie ich den Par 41 Eintrag zur Munition im ZWR prüfen kann?

Ich hab die Meldung bereits vor Monaten gemacht, hab aber keine Antwort bekommen.

Im ZWR das ja via ID Austria abfragbar ist, ist kein Eintrag (für mich) sichtbar.
Sollte es das sein wenn der Eintrag erfolgt ist?
Sollte da irgendwann mal wer nachfragen reicht die ausgedruckte Email mit Header. Gibt genug Behörden die auf die Meldung nicht reagieren. Sei froh dass sie dir nicht mit irgendwelchen Auflagen auf die Nerven gehen.

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