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BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig
Doppelpost, hätte eigentlich nur etwas geändert
??
??
Zuletzt geändert von Steyrer am So 22. Mär 2026, 10:48, insgesamt 1-mal geändert.
Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig
Es wäre sehr wichtig, dass Du und soviele andere IPSC-Mitglieder wie möglich bei der GV anwesend sind und ihre Stimme abgeben.Steyrer hat geschrieben: Sa 21. Mär 2026, 16:58 Und ich Trottel bin bei dem Verein langjähriges Mitglied. Nicht mehr lange, nach der Generalversammlung war es das. Außer es findet ein Wechsel statt.
Es haben schon einige einen Bewerb für diesen Samstag „abgeschrieben“, nur um dabei zu sein und ihre Stimme abgeben zu können, im besten Fall mit einer Vollmacht eines Kollegen.
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dvc & AA

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Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig
Wissen diese Herren, dass es nicht wenige gibt, die sowohl beim einen wie auch beim anderen Verein Mitglied sind? Da nimmt der eine dem anderen doch nichts weg! Diese Art von Futterneid werde ich nie verstehen. Oder will man einfach anderen Menschen das Leben vermiesen - aus Prinzip?
Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig
Du hast völlig recht!!!! Ich werde logischerweise auch dort sein und hoffe das viele das richtige dort ankreuzen. Es wird Zeit für einen Wechsel!m_a_d hat geschrieben: So 22. Mär 2026, 10:48Es wäre sehr wichtig, dass Du und soviele andere IPSC-Mitglieder wie möglich bei der GV anwesend sind und ihre Stimme abgeben.Steyrer hat geschrieben: Sa 21. Mär 2026, 16:58 Und ich Trottel bin bei dem Verein langjähriges Mitglied. Nicht mehr lange, nach der Generalversammlung war es das. Außer es findet ein Wechsel statt.
Es haben schon einige einen Bewerb für diesen Samstag „abgeschrieben“, nur um dabei zu sein und ihre Stimme abgeben zu können, im besten Fall mit einer Vollmacht eines Kollegen.
Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig
Weiß man ob der aktuelle Vorstand der IPSC Austria bei dem Schreiben vom ASF mitgewirkt hat?
Immerhin wird die IPSC Region Österreich mehrfach darin erwähnt.
Immerhin wird die IPSC Region Österreich mehrfach darin erwähnt.
Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig
Ja der aktuelle Vorstand hat da tatkräftig mitgewirkt……. Warum auch immer…
Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig
Schauen wir mal ob die Reaktion der "IHBEESZEHLER" vergleichbar wie die Aktion des ADAC Präsidenten mit einer Austrittswelle erfolgt.
Aber wahrscheinlicher ist eher mit Schlafschaafen zu rechnen.
Für mich hat sich das Kapitel Leobersdorf jedoch erledigt.
Schade war eigentlich eine Top Anlage.
Was absolut nicht nach vollziehbar ist, das der I.S.B. noch immer Kurse im "Feindesland" abhält.
Aber wahrscheinlicher ist eher mit Schlafschaafen zu rechnen.
Für mich hat sich das Kapitel Leobersdorf jedoch erledigt.
Schade war eigentlich eine Top Anlage.
Was absolut nicht nach vollziehbar ist, das der I.S.B. noch immer Kurse im "Feindesland" abhält.
if your government says you don´t need an ar15
you need an ar15
you need an ar15
Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig
Was verstehst du unter „ IHBEESZEHLER“? Damit kann ich nichts anfangen. Und was hat der deutsche ADAC damit zu tun?DonPedro hat geschrieben: Mo 23. Mär 2026, 07:48 Schauen wir mal ob die Reaktion der "IHBEESZEHLER" vergleichbar wie die Aktion des ADAC Präsidenten mit einer Austrittswelle erfolgt.
Aber wahrscheinlicher ist eher mit Schlafschaafen zu rechnen.
Für mich hat sich das Kapitel Leobersdorf jedoch erledigt.
Schade war eigentlich eine Top Anlage.
Was absolut nicht nach vollziehbar ist, das der I.S.B. noch immer Kurse im "Feindesland" abhält.
Da hältst Vereinsmitglieder generell für unfähig, auf Probleme zu reagieren? Wie ist das in deinem Sportschützenverein. Welchen Wirkungskreis hast du dort und was kannst du verwirklichen?
Wieso hältst du den Shooting-Park, der ein gewerblich organisierter Betrieb im Besitz eines Investmentunternehmens ist, für (gesellschafts)politisch untragbar?
Was verstehst du unter „Feindesland“? Der I.S.B. hat doch keinen eigenen Schießplatz und muss sich daher in gewerblichen Anlagen einmieten. Kein üblicher gemeinnütziger Verein würde einem Interessenten mit zweifelhaften Interessen Zugang erlauben. Solange die §11b-Sache für den I.S.B. und dessen Kunden nicht zweifelsfrei geklärt werden kann, wird er sich möglicherweise mit Kursen anstelle Bewerben weiterbringen müssen.
Meiner Meinung nach ist der Gesetzgeber und die österreichische Realpolitik schuld an unserem Problem: der Zwang zum „Verband“ gemäß WaffG hat eine nicht tragfähige Konstellation österreichischer Bauart ergeben, die nunmehr eingestürzt ist. Ein eigener (dynamischer) Verband für IPSC, IDPA und andere (nicht olympische) Sportarten mit polizeilichem und militärischem Hintergrund, wie z.B. PPC1500, Fünfkampf, Tactical (brutality) sollte das Ziel sein. Ich hoffe sehr, dass sie beim hoffentlich neu aufgestellten IPSC-Verband sowas nicht generell ausschließen. Auch der I.S.B. gehört da rein.

Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig
Je weniger IPSC-Mitglieder zur Wahl kommen, umso mehr fühlt sich der aktuelle Vorstand vermutlich darin bestätigt, dass er das alles exakt im Sinne und nach Wunsch der IPSC-Austria Mitglieder macht und sie deshalb nicht zur Wahl kommen.
Es liegt an den IPSC-Austria-Mitgliedern diese Einschätzung im Zuge der GV und der Vorstandswahl zu verstärken bzw eine Veränderung einzuleiten!
Es liegt an den IPSC-Austria-Mitgliedern diese Einschätzung im Zuge der GV und der Vorstandswahl zu verstärken bzw eine Veränderung einzuleiten!
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Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig
Das ist nicht möglich.mikonis hat geschrieben: Mo 23. Mär 2026, 09:50 Ein eigener (dynamischer) Verband für IPSC, IDPA und andere (nicht olympische) Sportarten mit polizeilichem und militärischem Hintergrund, wie z.B. PPC1500, Fünfkampf, Tactical (brutality) sollte das Ziel sein. Ich hoffe sehr, dass sie beim hoffentlich neu aufgestellten IPSC-Verband sowas nicht generell ausschließen. Auch der I.S.B. gehört da rein.
Der Dachverband "Sport Austria" nimmt pro Sportart immer nur einen Verband auf.
Es handelt sich um eine Art von Kartell.
Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig
Das ist der Blödsinn der schon Jahrelang erzählt wird aber NICHT stimmt!
-
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Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig
Email vom "Verein"
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Stellungnahme zu der Aussendung des ASF vom 20.03.2026
Unter dem Titel „Wofür steht der Austria Sportschützen Fachverband?“ hat der Austria Sportschützen Fachverband (ASF) eine Aussendung verschickt, worin er über die politische Situation und den Schießsport aus seiner Sicht berichtet. Ebenso wurde darin der Verein und dessen Vorgehen – teilweise mit falschen und erfundenen Angaben – diffamiert. Aus diesem Grund sieht sich der Verein dazu veranlasst, Stellung zu nehmen und einiges klarzustellen.
Rechtliche Situation nach „Amoklauf“ in Graz
Richtig ist, dass der Vorfall an einer Grazer Schule und ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Österreich (!) zu einer Verschärfung des Waffengesetzes geführt haben. Dies betrifft nun aber nicht lediglich Sportschützen oder Schießsportausübende, sondern alle Legalwaffenbesitzer. Der ASF, als Bundes-Sportfachverband, vertritt laut seiner Aussendung ausschließlich die Rechte und Interessen von Sportschützen, nicht jedoch anderer Legalwaffenbesitzer. Damit werden auch viele Hobbyschützen, die keine Sportschützen im Sinne des Waffengesetzes sind, sondern lediglich Schießsportausübende, nicht vom ASF miteinbezogen und deren Interessen nicht vertreten.
Es sei auch darauf hingewiesen, dass die Sportschützeneigenschaft des Attentäters von Graz nicht bestätigt ist. Dieser war ein Waffenbesitzer, soweit medial bekannt, ob er aber als Sportschütze nach dem Waffengesetz zu qualifizieren war, ist nicht belegt.
Nachdem im letzten Jahr das Waffengesetz verschärft wurde und nunmehr die Novellierung der Waffengesetz- Durchführungsverordnungen ansteht, wäre es aus Sicht des Verein begrüßenswert, wenn die Legalwaffenbesitzer übergreifend füreinander einstehen würden und ihre Interessen gemeinsam vertreten. Gerade jetzt bräuchte es Zusammenhalt statt weitere Abgrenzung und Diffamierung untereinander. Das Waffengesetz gilt für alle Legalwaffenbesitzer: Jäger, Sammler, Schießsportausübende, Selbstverteidigungsschützen, Sportschützen, Waffenbesitzer (alphabetische Reihung). Es ist daher wichtig, dass diese Gruppen sich nicht gegenseitig bekämpfen, sondern sich akzeptieren und sich bewusst sind, dass sie auf gegenseitige Unterstützung angewiesen sind.
Der ASF und seine Mission
Der ASF ist ein Sportschützenverband, dessen Mitglieder Wurfscheibendisziplinen ausüben. Dafür werden ausschließlich Schrotflinten benötigt, die bis zur Novelle 2025 ab 18 Jahren frei erwerbbar waren. Es bestand somit die Möglichkeit diese Disziplinen auszuüben, ohne dafür ein waffenrechtliches Dokument zu beantragen. Nachdem es Schrotdisziplinen gibt, welche olympisch sind, konnte man sogar Olympiasieger werden, ohne jemals eine WBK beantragt zu haben oder eine psychologische Überprüfung absolvieren zu müssen.
Mit dem neuen Waffengesetz wird nun eine WBK und damit verbunden eine psychologische Überprüfung auch für diese Schrotflinten nötig. Dieser Umstand reduziert und erschwert den Nachwuchs beim Tontaubenschießen, wovon der ASF als Verein betroffen sein wird.
Zusätzlich ist noch die IPSC Austria, der österreichische Verein für IPSC-Schießen, Mitglied im ASF. IPSC ist eine dynamische Disziplin, welche hauptsächlich mit Pistolen und Halbautomaten durchgeführt wird. Für diese Waffen war schon immer eine WBK notwendig.
Nach der Aussendung scheint es dem ASF ein Anliegen zu sein, ausschließlich für Sportschützen einzustehen, die seine eigenen Disziplinen ausüben und alle anderen Schießsportinteressierte auszuschließen. Damit schwächt der ASF die Legalwaffenbesitzer insgesamt massiv und übersieht vor allem, dass viele Sportschützen über andere Disziplinen zu Schrotdisziplinen finden oder als Hobbyschützen beginnen. All diese Personen greift der ASF in seiner Aussendung aber massiv an und distanziert sich von ihnen.
Dass der ASF explizit immer wieder rein auf den sportlichen Begriff eingeht, dürfte darauf zurückzuführen sein, dass dieser auch Sportförderungen erhält und diese weiterhin beziehen will. Dennoch kann nicht allen anderen Legalwaffenbesitzern automatisch unsportliches Verhalten vorgeworfen werden.
Der Verein und seine Mission
Die Intention des Verein war niemals andere Sportschützenverbände anzugreifen oder zu diffamieren oder bestimmte Disziplinen abzuwerten. Der Schießsport wird in unterschiedlichen Formen ausgeübt und praktiziert: Von dynamischen Schützen über Präzisionsschützen bis hin zu olympischen Luftgewehrschützen. Der Schießsport und seine Ausübenden sind vielfältig und unterschiedlich. Das macht aber nicht die eine Disziplin besser oder schlechter. Der Verein bietet auch nur eigene Disziplinen an um kein Konkurrenzdenken zu fördern, respektiert aber auch alle anderen Disziplinen. Jeder Schütze soll für sich selbst entscheiden, welche Disziplinen für ihn interessant sind.
Der Verein stand von Anfang an für alle Arten von Schießsportausübenden und Legalwaffenbesitzer. Das wird auch weiterhin so bleiben. Gerade deshalb wird sich der Verein auch nicht auf das Niveau des ASF begeben und diesen oder dessen Vorgehen öffentlich diskreditieren. Die Mission und die Werte des Verein finden auch regen Zuspruch, weshalb dieser in den letzten Jahren großen Zuwachs an Mitgliedern verzeichnete.
Der Verein hat sich bei der Gesetzesnovelle im letzten Jahr stark für alle Legalwaffenbesitzer eingesetzt. Dies hat auch dazu geführt, dass dieser mit Abstand die meisten Unterstützungserklärungen bei den Stellungnahmen erhielt:
Verein Internationaler Schützenbund; Vorstand (301/SN)
Anzahl Unterstützungen: 6445
ASF Austria Sportschützen Fachverband; Bundessportfachverband (545/SN)
Anzahl Unterstützungen: 175
ÖSB Österreichischer Schützenbund (554/SN)
Anzahl Unterstützungen: 108
BSO Sport Austria Österreichische Bundes-Sportorganisation (614/SN)
Anzahl Unterstützungen: 5
Klarstellungen und Richtigstellungen
Einige Dinge, die der ASF in seiner Aussendung behauptet hat, entsprechen nicht der Wahrheit oder der Rechtslage. Daher werden folgende Dinge richtig gestellt:
- Entgegen der Darstellung des ASF in seiner Aussendung gibt es keine offizielle Anerkennung von Schießdisziplinen. Die Argumentation des ASF dahingehend, dass nur er anerkannte Disziplinen anbieten würde und die vom Verein nicht sportlich seien, ist schlichtweg falsch.
- Das erwähnte Schreiben des BMI ist nicht verfälscht, lediglich aus Datenschutzgründen sind persönliche Namen geschwärzt. Die Schwärzungen erfolgten nicht durch den Verein, sondern wurde schon DSGVO- Konform dem Verein von einer Behörde übermittelt.
- Die „Anerkennung“ von Sportverbänden des IOC oder AIMS sind keine Voraussetzungen dafür, ein Sport(schützen)verband zu sein. Sportverbände und Sportvereine existieren rechtskonform und bedürfen keiner „Anerkennung“ durch diese Organisationen, welche nur olympische Disziplinen vertreten.
- Das Waffengesetz kennt keine Anerkennung von Sportschützenverbänden.
- Das Waffengesetz kennt keine Anerkennung von Schießdisziplinen.
- Der Verein hat nach österreichischen Gesetzen definiert und dem jeweiligen nationalem Recht entsprechende Mitgliedsverbände aus 6 Staaten, in 3 weiteren Staaten eine Vertretung welche nach österreichischen Recht noch kein vollständiger Verband sind.
Damit hat der Verein eigene Vertretungen in 9 verschiedenen Ländern.
- Der Verein selbst ist Mitglied im WFSA, dem größten Dachverband der Welt mit über einhundert Millionen Mitgliedern, welcher sogar von den Vereinten Nationen (UNO) als NGO anerkannt ist. Des Weiteren ist der Verein Mitglied und zugleich die Vertretung der IDPA für Österreich, dem internationalen Verband für defensives Schießen (70 Mitgliedsländer), und in der AECAC, den in Brüssel registrierten Verband des zivilen Waffenhandels, welcher sich mit der Gesetzgebung in der EU befasst (14 Mitgliedsverbände innerhalb der EU).
- Sämtliche sportlichen Bewerbe des Verein werden nach international praktizierten sportlichen Grundsätzen, Sicherheitsbestimmungen und der entsprechenden Sportordnung abgehalten.
- Umlaufbewerbe werden nicht exklusiv beim Verein abgehalten, sondern auch von anderen Vereinen/Verbänden. Dabei wird die Einhaltung der Bewerbsvorgaben jeweils von einem Dritten überprüft, bestätigt und damit Fairness und sportliche Gleichstellung gewährleistet.
- Der Verein dient nicht nur dazu, waffenrechtliche Dokumente zu erhalten oder entsprechende Bestätigungen auszustellen. Der Verein bestätigt, sofern zutreffend und alle erforderlichen Parameter erfüllt wurden, die Sportschützeneigenschaft gemäß § 11b Waffengesetz.
- Die vom ASF explizit beschriebenen „paramilitärischen“ Bewerbe wurden allesamt nicht vom Verein-Ö veranstaltet und entsprechen den gesetzlichen Grundlagen. Auch ist die Bezeichnung „paramilitärisch“ für die genannten Bewerbe schlichtweg falsch, und es wurden keine militärischen Ausrüstungsgegenstände, sondern nur am zivilen Markt frei verfügbare Utensilien bei diesen Veranstaltungen verwendet.
- Es gibt kein gerichtliches Vorgehen gegen den Verein durch den ASF oder den ÖSB, da hier die Grundlagen dafür fehlen. Diese Phrase wird seit längerem durch den ASF verbreitet, anscheinend um den Ruf des Verein zu schädigen.
Kritik des ASF an Selbstverteidigungsschützen
Der ASF übt massive Kritik an Selbstverteidigungsschützen in seiner Aussendung. Ohne dabei ins Detail zu gehen, sei darauf hingewiesen, dass Selbstverteidigung ein waffenrechtlich anerkannter Rechtfertigungsgrund für den Waffenbesitz – auch für Kategorie B – ist. Dies steht explizit im Waffengesetz! Sofern daher Legalwaffenbesitzer – rechtskonform – zu Selbstverteidigungszwecken Schusswaffen besitzen, so ist es zu begrüßen, wenn diese damit auch trainieren und umgehen können. Es gibt in Österreich auch ein Recht auf Notwehr!
Nach der Aussendung des ASF wird der Anschein erweckt, dass dieser nicht möchte, dass Legalwaffenbesitzer mit ihren Schusswaffen trainieren, sofern es keine vom ASF anerkannte Disziplin ist. Aus Sicht des Verein ist jede Art des Trainings im Umgang mit den legal besessenen Schusswaffen zu begrüßen, wenn dies zur Sicherheit beiträgt. Nicht jedes Training ist auch gleichzeitig ein sportlicher Wettkampf. Hier scheint es beim ASF ebenso Unklarheiten zu geben.
Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass Selbstverteidigungsschießen und entsprechendes Training häufig auch von Personen absolviert wird, die im öffentlichen Sicherheitsdienst oder beim Bundesheer tätig sind, und damit ihre dienstlichen Fähigkeiten verbessern. Der Verein hat sehr viele Mitglieder aus dem Bereich Polizei und Militär, und wird auch diese weiterhin unterstützen, wenn sie ihre Schießfertigkeiten verbessern wollen.
Aussendung des BMI
Richtig ist, dass das BMI im Jänner 2026 eine Information an die Landespolizeidirektionen verschickt hat. Dieses Schreiben muss genau gelesen werden, um es nicht missverständlich zu interpretieren, weshalb hier einige Klarstellungen dazu getroffen werden:
- Es handelt sich dabei lediglich um eine Rechtsansicht des BMI, diese hat keine Bindungswirkung für Behörden. Vielmehr schreibt das BMI selbst, dass jede Behörde für sich selbst zu prüfen hat, welche Sportschützenverbände die Voraussetzungen gemäß § 11b Abs 4 Waffengesetz erfüllen.
- In dem Informationsschreiben geht es um die „Anerkennung“ von Sportverbänden. Die dazu getroffenen Aussagen sind zwar richtig, haben jedoch keinen Bezug zum Waffengesetz, sondern betreffen das Bundessportförderungsgesetz.
- Sport Austria bestätigt, dass der Verein kein Mitglied bei ihnen ist. Dies ist korrekt, der Verein vertritt auch keine dafür notwendigen olympischen Disziplinen. Der Verein bezieht auch keine Bundessportförderung.
- Das Waffengesetz bezieht sich auf nationale und internationale Sportschützenverbände und beruft sich dazu auf das Vereinsgesetz VerG 2002. Das hat keinen Bezug zum Bundessportförderungsgesetz und den dort beschriebenen Bundessportfachverbänden.
- Das Schreiben des BMI ist daher offenkundig irreführend für viele, welche nicht ausreichend juristische Qualifikationen haben. Ein Rechtsgutachten dazu wird gerade erstellt um falsche Interpretationen zu vermeiden.
Die nächsten Schritte
Der Verein hat seit seiner Gründung in alle Richtungen kommuniziert, dass er den Schießsport und den legalen Waffenbesitz fördern und unterstützen will und eine Zusammenarbeit mit anderen Vertretern der legalen Waffencommunity anstrebt. Der Verein hat auch bewusst nur Disziplinen aufgenommen, welche in Österreich noch nicht vertreten sind, um kein Konkurrenzdenken zu schaffen. Das wird auch weiterhin so bleiben und auch die Werte des Verein werden weiterhin die rechtskonforme Unterstützung aller legalen Waffenbesitzer sein.
Der Verein wurde eingeladen im März eine Stellungnahme zur Konsolidierung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in Brüssel abzugeben, im April stehen die nächsten Schritte zum geplanten Bleiverbot der EU für Sportschützen an.
Alles wichtige Aktivitäten, welche für die weitere Gesetzgebung in Österreich wichtig sind und welche Zeitressourcen fordern. Der Verein würde sich gerne darauf konzentrieren, statt sich gegen die erhobenen falschen Vorwürfe des ASF zu verteidigen.
Auch hier nimmt der ASF bewusst zukünftige weitere Gesetzesverschärfungen in Kauf, wenn er mit seiner Aussendung die Arbeitskraft des Verein beanspruchen will und damit sinnvolle und wichtige Einbringungen in Brüssel – auch für seine eigenen Schützen! – blockiert.
Aufgrund der nunmehr erfolgten Aussendung des ASF werden rechtliche Schritte durch unsere Anwälte geprüft. Auch wenn unsere Ressourcen besser an anderen Fronten eingesetzt wären, so zwingt der ASF den Verein, als Interessenvertretung aller Arten von Legalwaffenbesitzern, zu diesen Schritt.
Der Vorstand des Verein
Verein-shooting.com | facebook | instagram
Verein Internationaler Schützenbund
Verband für Sportschützen
Lobby für den legalen Waffenbesitz
Artstettner Straße 32, 3660 Klein- Pöchlarn
Email: info-at@Verein-shooting.com | Tel.: +43 676 48 37 07 3 | Hier abmelden
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Stellungnahme zu der Aussendung des ASF vom 20.03.2026
Unter dem Titel „Wofür steht der Austria Sportschützen Fachverband?“ hat der Austria Sportschützen Fachverband (ASF) eine Aussendung verschickt, worin er über die politische Situation und den Schießsport aus seiner Sicht berichtet. Ebenso wurde darin der Verein und dessen Vorgehen – teilweise mit falschen und erfundenen Angaben – diffamiert. Aus diesem Grund sieht sich der Verein dazu veranlasst, Stellung zu nehmen und einiges klarzustellen.
Rechtliche Situation nach „Amoklauf“ in Graz
Richtig ist, dass der Vorfall an einer Grazer Schule und ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Österreich (!) zu einer Verschärfung des Waffengesetzes geführt haben. Dies betrifft nun aber nicht lediglich Sportschützen oder Schießsportausübende, sondern alle Legalwaffenbesitzer. Der ASF, als Bundes-Sportfachverband, vertritt laut seiner Aussendung ausschließlich die Rechte und Interessen von Sportschützen, nicht jedoch anderer Legalwaffenbesitzer. Damit werden auch viele Hobbyschützen, die keine Sportschützen im Sinne des Waffengesetzes sind, sondern lediglich Schießsportausübende, nicht vom ASF miteinbezogen und deren Interessen nicht vertreten.
Es sei auch darauf hingewiesen, dass die Sportschützeneigenschaft des Attentäters von Graz nicht bestätigt ist. Dieser war ein Waffenbesitzer, soweit medial bekannt, ob er aber als Sportschütze nach dem Waffengesetz zu qualifizieren war, ist nicht belegt.
Nachdem im letzten Jahr das Waffengesetz verschärft wurde und nunmehr die Novellierung der Waffengesetz- Durchführungsverordnungen ansteht, wäre es aus Sicht des Verein begrüßenswert, wenn die Legalwaffenbesitzer übergreifend füreinander einstehen würden und ihre Interessen gemeinsam vertreten. Gerade jetzt bräuchte es Zusammenhalt statt weitere Abgrenzung und Diffamierung untereinander. Das Waffengesetz gilt für alle Legalwaffenbesitzer: Jäger, Sammler, Schießsportausübende, Selbstverteidigungsschützen, Sportschützen, Waffenbesitzer (alphabetische Reihung). Es ist daher wichtig, dass diese Gruppen sich nicht gegenseitig bekämpfen, sondern sich akzeptieren und sich bewusst sind, dass sie auf gegenseitige Unterstützung angewiesen sind.
Der ASF und seine Mission
Der ASF ist ein Sportschützenverband, dessen Mitglieder Wurfscheibendisziplinen ausüben. Dafür werden ausschließlich Schrotflinten benötigt, die bis zur Novelle 2025 ab 18 Jahren frei erwerbbar waren. Es bestand somit die Möglichkeit diese Disziplinen auszuüben, ohne dafür ein waffenrechtliches Dokument zu beantragen. Nachdem es Schrotdisziplinen gibt, welche olympisch sind, konnte man sogar Olympiasieger werden, ohne jemals eine WBK beantragt zu haben oder eine psychologische Überprüfung absolvieren zu müssen.
Mit dem neuen Waffengesetz wird nun eine WBK und damit verbunden eine psychologische Überprüfung auch für diese Schrotflinten nötig. Dieser Umstand reduziert und erschwert den Nachwuchs beim Tontaubenschießen, wovon der ASF als Verein betroffen sein wird.
Zusätzlich ist noch die IPSC Austria, der österreichische Verein für IPSC-Schießen, Mitglied im ASF. IPSC ist eine dynamische Disziplin, welche hauptsächlich mit Pistolen und Halbautomaten durchgeführt wird. Für diese Waffen war schon immer eine WBK notwendig.
Nach der Aussendung scheint es dem ASF ein Anliegen zu sein, ausschließlich für Sportschützen einzustehen, die seine eigenen Disziplinen ausüben und alle anderen Schießsportinteressierte auszuschließen. Damit schwächt der ASF die Legalwaffenbesitzer insgesamt massiv und übersieht vor allem, dass viele Sportschützen über andere Disziplinen zu Schrotdisziplinen finden oder als Hobbyschützen beginnen. All diese Personen greift der ASF in seiner Aussendung aber massiv an und distanziert sich von ihnen.
Dass der ASF explizit immer wieder rein auf den sportlichen Begriff eingeht, dürfte darauf zurückzuführen sein, dass dieser auch Sportförderungen erhält und diese weiterhin beziehen will. Dennoch kann nicht allen anderen Legalwaffenbesitzern automatisch unsportliches Verhalten vorgeworfen werden.
Der Verein und seine Mission
Die Intention des Verein war niemals andere Sportschützenverbände anzugreifen oder zu diffamieren oder bestimmte Disziplinen abzuwerten. Der Schießsport wird in unterschiedlichen Formen ausgeübt und praktiziert: Von dynamischen Schützen über Präzisionsschützen bis hin zu olympischen Luftgewehrschützen. Der Schießsport und seine Ausübenden sind vielfältig und unterschiedlich. Das macht aber nicht die eine Disziplin besser oder schlechter. Der Verein bietet auch nur eigene Disziplinen an um kein Konkurrenzdenken zu fördern, respektiert aber auch alle anderen Disziplinen. Jeder Schütze soll für sich selbst entscheiden, welche Disziplinen für ihn interessant sind.
Der Verein stand von Anfang an für alle Arten von Schießsportausübenden und Legalwaffenbesitzer. Das wird auch weiterhin so bleiben. Gerade deshalb wird sich der Verein auch nicht auf das Niveau des ASF begeben und diesen oder dessen Vorgehen öffentlich diskreditieren. Die Mission und die Werte des Verein finden auch regen Zuspruch, weshalb dieser in den letzten Jahren großen Zuwachs an Mitgliedern verzeichnete.
Der Verein hat sich bei der Gesetzesnovelle im letzten Jahr stark für alle Legalwaffenbesitzer eingesetzt. Dies hat auch dazu geführt, dass dieser mit Abstand die meisten Unterstützungserklärungen bei den Stellungnahmen erhielt:
Verein Internationaler Schützenbund; Vorstand (301/SN)
Anzahl Unterstützungen: 6445
ASF Austria Sportschützen Fachverband; Bundessportfachverband (545/SN)
Anzahl Unterstützungen: 175
ÖSB Österreichischer Schützenbund (554/SN)
Anzahl Unterstützungen: 108
BSO Sport Austria Österreichische Bundes-Sportorganisation (614/SN)
Anzahl Unterstützungen: 5
Klarstellungen und Richtigstellungen
Einige Dinge, die der ASF in seiner Aussendung behauptet hat, entsprechen nicht der Wahrheit oder der Rechtslage. Daher werden folgende Dinge richtig gestellt:
- Entgegen der Darstellung des ASF in seiner Aussendung gibt es keine offizielle Anerkennung von Schießdisziplinen. Die Argumentation des ASF dahingehend, dass nur er anerkannte Disziplinen anbieten würde und die vom Verein nicht sportlich seien, ist schlichtweg falsch.
- Das erwähnte Schreiben des BMI ist nicht verfälscht, lediglich aus Datenschutzgründen sind persönliche Namen geschwärzt. Die Schwärzungen erfolgten nicht durch den Verein, sondern wurde schon DSGVO- Konform dem Verein von einer Behörde übermittelt.
- Die „Anerkennung“ von Sportverbänden des IOC oder AIMS sind keine Voraussetzungen dafür, ein Sport(schützen)verband zu sein. Sportverbände und Sportvereine existieren rechtskonform und bedürfen keiner „Anerkennung“ durch diese Organisationen, welche nur olympische Disziplinen vertreten.
- Das Waffengesetz kennt keine Anerkennung von Sportschützenverbänden.
- Das Waffengesetz kennt keine Anerkennung von Schießdisziplinen.
- Der Verein hat nach österreichischen Gesetzen definiert und dem jeweiligen nationalem Recht entsprechende Mitgliedsverbände aus 6 Staaten, in 3 weiteren Staaten eine Vertretung welche nach österreichischen Recht noch kein vollständiger Verband sind.
Damit hat der Verein eigene Vertretungen in 9 verschiedenen Ländern.
- Der Verein selbst ist Mitglied im WFSA, dem größten Dachverband der Welt mit über einhundert Millionen Mitgliedern, welcher sogar von den Vereinten Nationen (UNO) als NGO anerkannt ist. Des Weiteren ist der Verein Mitglied und zugleich die Vertretung der IDPA für Österreich, dem internationalen Verband für defensives Schießen (70 Mitgliedsländer), und in der AECAC, den in Brüssel registrierten Verband des zivilen Waffenhandels, welcher sich mit der Gesetzgebung in der EU befasst (14 Mitgliedsverbände innerhalb der EU).
- Sämtliche sportlichen Bewerbe des Verein werden nach international praktizierten sportlichen Grundsätzen, Sicherheitsbestimmungen und der entsprechenden Sportordnung abgehalten.
- Umlaufbewerbe werden nicht exklusiv beim Verein abgehalten, sondern auch von anderen Vereinen/Verbänden. Dabei wird die Einhaltung der Bewerbsvorgaben jeweils von einem Dritten überprüft, bestätigt und damit Fairness und sportliche Gleichstellung gewährleistet.
- Der Verein dient nicht nur dazu, waffenrechtliche Dokumente zu erhalten oder entsprechende Bestätigungen auszustellen. Der Verein bestätigt, sofern zutreffend und alle erforderlichen Parameter erfüllt wurden, die Sportschützeneigenschaft gemäß § 11b Waffengesetz.
- Die vom ASF explizit beschriebenen „paramilitärischen“ Bewerbe wurden allesamt nicht vom Verein-Ö veranstaltet und entsprechen den gesetzlichen Grundlagen. Auch ist die Bezeichnung „paramilitärisch“ für die genannten Bewerbe schlichtweg falsch, und es wurden keine militärischen Ausrüstungsgegenstände, sondern nur am zivilen Markt frei verfügbare Utensilien bei diesen Veranstaltungen verwendet.
- Es gibt kein gerichtliches Vorgehen gegen den Verein durch den ASF oder den ÖSB, da hier die Grundlagen dafür fehlen. Diese Phrase wird seit längerem durch den ASF verbreitet, anscheinend um den Ruf des Verein zu schädigen.
Kritik des ASF an Selbstverteidigungsschützen
Der ASF übt massive Kritik an Selbstverteidigungsschützen in seiner Aussendung. Ohne dabei ins Detail zu gehen, sei darauf hingewiesen, dass Selbstverteidigung ein waffenrechtlich anerkannter Rechtfertigungsgrund für den Waffenbesitz – auch für Kategorie B – ist. Dies steht explizit im Waffengesetz! Sofern daher Legalwaffenbesitzer – rechtskonform – zu Selbstverteidigungszwecken Schusswaffen besitzen, so ist es zu begrüßen, wenn diese damit auch trainieren und umgehen können. Es gibt in Österreich auch ein Recht auf Notwehr!
Nach der Aussendung des ASF wird der Anschein erweckt, dass dieser nicht möchte, dass Legalwaffenbesitzer mit ihren Schusswaffen trainieren, sofern es keine vom ASF anerkannte Disziplin ist. Aus Sicht des Verein ist jede Art des Trainings im Umgang mit den legal besessenen Schusswaffen zu begrüßen, wenn dies zur Sicherheit beiträgt. Nicht jedes Training ist auch gleichzeitig ein sportlicher Wettkampf. Hier scheint es beim ASF ebenso Unklarheiten zu geben.
Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass Selbstverteidigungsschießen und entsprechendes Training häufig auch von Personen absolviert wird, die im öffentlichen Sicherheitsdienst oder beim Bundesheer tätig sind, und damit ihre dienstlichen Fähigkeiten verbessern. Der Verein hat sehr viele Mitglieder aus dem Bereich Polizei und Militär, und wird auch diese weiterhin unterstützen, wenn sie ihre Schießfertigkeiten verbessern wollen.
Aussendung des BMI
Richtig ist, dass das BMI im Jänner 2026 eine Information an die Landespolizeidirektionen verschickt hat. Dieses Schreiben muss genau gelesen werden, um es nicht missverständlich zu interpretieren, weshalb hier einige Klarstellungen dazu getroffen werden:
- Es handelt sich dabei lediglich um eine Rechtsansicht des BMI, diese hat keine Bindungswirkung für Behörden. Vielmehr schreibt das BMI selbst, dass jede Behörde für sich selbst zu prüfen hat, welche Sportschützenverbände die Voraussetzungen gemäß § 11b Abs 4 Waffengesetz erfüllen.
- In dem Informationsschreiben geht es um die „Anerkennung“ von Sportverbänden. Die dazu getroffenen Aussagen sind zwar richtig, haben jedoch keinen Bezug zum Waffengesetz, sondern betreffen das Bundessportförderungsgesetz.
- Sport Austria bestätigt, dass der Verein kein Mitglied bei ihnen ist. Dies ist korrekt, der Verein vertritt auch keine dafür notwendigen olympischen Disziplinen. Der Verein bezieht auch keine Bundessportförderung.
- Das Waffengesetz bezieht sich auf nationale und internationale Sportschützenverbände und beruft sich dazu auf das Vereinsgesetz VerG 2002. Das hat keinen Bezug zum Bundessportförderungsgesetz und den dort beschriebenen Bundessportfachverbänden.
- Das Schreiben des BMI ist daher offenkundig irreführend für viele, welche nicht ausreichend juristische Qualifikationen haben. Ein Rechtsgutachten dazu wird gerade erstellt um falsche Interpretationen zu vermeiden.
Die nächsten Schritte
Der Verein hat seit seiner Gründung in alle Richtungen kommuniziert, dass er den Schießsport und den legalen Waffenbesitz fördern und unterstützen will und eine Zusammenarbeit mit anderen Vertretern der legalen Waffencommunity anstrebt. Der Verein hat auch bewusst nur Disziplinen aufgenommen, welche in Österreich noch nicht vertreten sind, um kein Konkurrenzdenken zu schaffen. Das wird auch weiterhin so bleiben und auch die Werte des Verein werden weiterhin die rechtskonforme Unterstützung aller legalen Waffenbesitzer sein.
Der Verein wurde eingeladen im März eine Stellungnahme zur Konsolidierung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in Brüssel abzugeben, im April stehen die nächsten Schritte zum geplanten Bleiverbot der EU für Sportschützen an.
Alles wichtige Aktivitäten, welche für die weitere Gesetzgebung in Österreich wichtig sind und welche Zeitressourcen fordern. Der Verein würde sich gerne darauf konzentrieren, statt sich gegen die erhobenen falschen Vorwürfe des ASF zu verteidigen.
Auch hier nimmt der ASF bewusst zukünftige weitere Gesetzesverschärfungen in Kauf, wenn er mit seiner Aussendung die Arbeitskraft des Verein beanspruchen will und damit sinnvolle und wichtige Einbringungen in Brüssel – auch für seine eigenen Schützen! – blockiert.
Aufgrund der nunmehr erfolgten Aussendung des ASF werden rechtliche Schritte durch unsere Anwälte geprüft. Auch wenn unsere Ressourcen besser an anderen Fronten eingesetzt wären, so zwingt der ASF den Verein, als Interessenvertretung aller Arten von Legalwaffenbesitzern, zu diesen Schritt.
Der Vorstand des Verein
Verein-shooting.com | facebook | instagram
Verein Internationaler Schützenbund
Verband für Sportschützen
Lobby für den legalen Waffenbesitz
Artstettner Straße 32, 3660 Klein- Pöchlarn
Email: info-at@Verein-shooting.com | Tel.: +43 676 48 37 07 3 | Hier abmelden
Zuletzt geändert von befluegeltkostbarer am Mo 23. Mär 2026, 13:52, insgesamt 1-mal geändert.
Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig
Wenn das jetzt typisch ist für die "neuen" Vorstandsmitglieder, dann wird dass ein Wechsel vom Regen in die Traufe.....Myon hat geschrieben: Mo 23. Mär 2026, 11:24 Das ist der Blödsinn der schon Jahrelang erzählt wird aber NICHT stimmt!
Sport Austria Statuten §7 Abs 2:
Bestehen in einer Sportart mehrere internationale und nationale Fachverbände, wird
der Zusammenschluss der verschiedenen Sportartrichtungen angestrebt. Es wird immer nur
ein Bundes-Sportfachverband als Vollmitglied aufgenommen
Es wird eh super, dass wir dann in Zukunft über den neuen Präsidenten die Munition direkt ab Hersteller viel billiger bekommen, aber ob das Fehlen völliger Sachkompetenz nicht langfristig auch einiges an Schaden anrichtet?
Zuletzt geändert von balahu am Mo 23. Mär 2026, 13:49, insgesamt 1-mal geändert.
Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig
Was ist dann Eure Begründung warum Ihr Eure IDPA Kurse noch immer beim Präsidenten des ASF veranstaltet ?befluegeltkostbarer hat geschrieben: Mo 23. Mär 2026, 11:26
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if your government says you don´t need an ar15
you need an ar15
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Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig
Fehlende Sachkompetenz finde ich sehr lustig..... Es ist aber sehr traurig das Anhänger der alten Liste immer nur schlecht über die neue Liste reden aber von der neuen Liste nie was schlechtes über die alte gesagt wird. Aber das alles können wir nach der GV klären und sicher nicht im Tread von "BMI erklärt Verein Bestätigungen für ungültig"
Gerne kannst mir ne PN schreiben wenn du es nicht bis nächste Woche aushaltest!
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