Irgendwie bringe ich scheinbar nicht rüber, was ich eigentlich sagen will.
Mir geht’s letztlich nurdarum, dass sich die Behörde für meine Begriffe anders verhält, als es durch die zitierten Gesetze und Verordnungen vorgesehen ist.
Was ist dafür die Grundlage? Eine Behörde kann ja nur auf Basis einer Rechtsgrundlage entscheiden, richtig?
Wo steht diese Basis, die die Vorgehensweise begründet?
Eigentlich ist das für mich nur eine juristisch interessante Frage. Wie gesagt, sind mir die Konsequenzen für mich eh egal. Ich mache halt schnell einen Bewerb und das Thema ist gegessen.
bino71 hat geschrieben: So 29. Mär 2026, 14:57
PizzaHawaii hat geschrieben: So 29. Mär 2026, 12:26
Danke für die Info!
Trotzdem steht doch auch hier unter Abs. 2 klar drinnen, dass als Beweismittel
- entweder der ständige Gebrauch als Sportwaffe zählt
- ODER eine Bestätigung eines Gewerbetreibenden aus dem letzten halben Jahr
Wo ist definiert, was "ständiger Gebrauch" bedeutet? Für mich war klar, wenn ich zahlreiche Wertungslisten der letzten 5 Jahre vorlegen kann, dass der ständige Gebrauch damit nachgewiesen ist. Auch wenn die letzte Liste 7 Monate alt ist.
Das ist halt was Du glaubst. interessiert die Behörde halt nicht.
Übertrieben: Sagen wir Du hast Dir vor 6 Monaten die Hand verstauchst und hast die letzten Monaten nicht trainieren können.
Damit hast Du keinen regelmäßigen Gebrauch der Waffe.