Poirot hat geschrieben: Di 7. Apr 2026, 20:44
balahu hat geschrieben: Di 7. Apr 2026, 19:52
Wie funktioniert dass dann beim privaten Tausch von Läufen?
Wir haben in unserer Gruppe Jäger die vor Jagdreisen tauschen müssen ( Schalldämpferlauf Verbote, Grosswildkaliber usw).
Wie wird ein vorübergehender Lauftausch für eine Jagdreise gemeldet? Beim Händler geht ja nicht mehr oder?
Bis 3 Tage Leihvertrag der angeblich 6 Monate archiviert werden muss.
Alles über 3 Tage muss im ZWR geändert werden.
Spannend wird aber die Frage mit dem europäischen Feuerwaffenpass. Denn 1) dauert das ein/austragen immer sehr lange und 2) kostet das richtig Kohle.
Da haben die Granden der Jägerschaft etwas geschlafen als deren Kumpels in der Politik sich das neue Waffengesetz ausgeschnapst haben
Hier handelt es sich offenbar um Fehlinformationen.
Die Eintragungen im EUFWP haben mit dem Eigentum an den Waffen nichts zu tun.
Wir haben bestimmte Läufe alle in unseren EUFWPs stehen.
Unabhängig davon wem die laut ZWR gehören.
Und da die Übergabemeldung laut unserem Waffenamt zu unterlassen war, wenn die Waffe innerhalb von sechs Wochen wieder zurückgegeben wird war das bisher kein Problem.
Mit einer Meldung an das Waffenamt - denn mehr als drei Tage sind es ja immer - lässt sich das nicht lösen.
Ich leihe ja nicht die Waffe, wir tauschen die Läufe.
Da müsste die Zusammenstellung aus Kammer, Schaft und Lauf ja ständig im Register umgestellt werden.