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Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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titan
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von titan » Sa 18. Apr 2026, 20:27

befluegeltkostbarer hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 17:19 "Handelt es sich hierbei um
wesentliche Bestandteile für Kriegsmaterial, hat der Bundesminister für Landesverteidigung mit Bescheid
eine zusätzliche Bewilligung zum Besitz dieses wesentlichen Bestandteils zu erteilen (§ 23 Abs. 3)" rein Interessehalber, lässt sich das nutzen?
Was meinst du mit nutzen?
Das Schießstand Privileg gilt für Kat C B und A(§17), nicht aber für KM.

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von DOUBLEACTION » Sa 18. Apr 2026, 21:27

titan hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 20:27
befluegeltkostbarer hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 17:19 "Handelt es sich hierbei um
wesentliche Bestandteile für Kriegsmaterial, hat der Bundesminister für Landesverteidigung mit Bescheid
eine zusätzliche Bewilligung zum Besitz dieses wesentlichen Bestandteils zu erteilen (§ 23 Abs. 3)" rein Interessehalber, lässt sich das nutzen?
Was meinst du mit nutzen?
Das Schießstand Privileg gilt für Kat C B und A(§17), nicht aber für KM.
Er redet vom verwenden.
Weil ers ja besitzt.

Das schiesstättenprivileg regelt die überlassung
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von titan » Sa 18. Apr 2026, 21:44

Nicht ausschließlich. Überlassung als auch Innehabung ohne Dokument. Innehabung einer ganzen §18 Waffe ist nicht vorgesehen. Ich bin zwar nicht der Meinung, dass durch die Verwendung eines §18 Bauteils (wie zB ein §18Lower mit semi Abzug) eine Waffe/ein Zubehör automatisch die Kategorie wechselt. Wenn aber eine FA §18 Waffe entstehen sollte, dann greift das Schießstätten Privileg nicht mehr.

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Master-chief1000 » Sa 18. Apr 2026, 23:32

Es wird ja angeführt das Beispiel der STI 2011 bei der das Griffmodul nicht zu verspeichern ist. Wie schaut es dann bei einem Glock Griffstück komplett ohne Innenleben aus (z.b. Selbstgedruckt ohne eingesetzte Führung und Abzug). Ist es machbar/verpflichtend nun sowas einzutragen oder zählt das auch als Griffmodul?

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von titan » So 19. Apr 2026, 00:34

Wo ist der Abzug montiert?

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