Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Edit: untenstehender Kommentar: Datum von Kommentar Joewood 2027 übersehen. Antwort bezieht sich auf 2026.
@joewood, nein nicht Korrekt. Bis inkl 27.4 kannst du derzeit freie Teile legal kaufen und verkaufen. Ab 28 sind sie wesentlich und damit hast du ein Jahr Zeit sie zu melden.
@joewood, nein nicht Korrekt. Bis inkl 27.4 kannst du derzeit freie Teile legal kaufen und verkaufen. Ab 28 sind sie wesentlich und damit hast du ein Jahr Zeit sie zu melden.
Zuletzt geändert von titan am Mo 20. Apr 2026, 09:28, insgesamt 1-mal geändert.
- Glock1768
- .50 BMG

- Beiträge: 2659
- Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
- Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Meine Erfahrung von damals betreffend der High-Cap Magazinen ...Philipp1 hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 09:11Das würde mich auch interessieren. Ich habe von so einer FFW Auftrenn-AktionJoewood hat geschrieben: Fr 17. Apr 2026, 11:46Sehe ich das richtig, dass man jetzt dann bis 28.4.2027 (oder 27.4.2027) Zeit hat Griffstücke oder sonstige wesentliche Bestandteile, die noch nicht im ZWR eingetragen sind, zu melden, so man denn welche daheim hat... korrekt?Red6 hat geschrieben: Fr 17. Apr 2026, 08:57 So plane ich es eh, aber ich werde nicht gleich am 28ten die Meldung der Teile machen.noch ein Griffstück hier. Erst kürzlich war die Exekutive für die Verwahrungskontrolle hier und hat auch das entsprechende WS anhand ihrer Liste geprüft.
Schreib' ich da jetzt ein Email an die BH mit einem Photo vom Griffstück, einem Safe-Bild wo's drinnen liegt, und bitte um Aufnahme ins ZWR?
Aus die Behörden werden vom BMI und dem Gesetzgeber im Regen stehen gelassen und das neue WaffG macht sehr viel Chaos ...
Lassen wir mal ein paar Wochen vergehen, bis die Behörden einen Weg für sich gefunden haben ... dann werden wir sehen ...
Wird in der Praxis auch jede BH wieder auf ihre perrsönliche Art machen ...
Ich habe meine HC - Magazine damals per Mail und Fotos gemeldet ...
Vielleicht geht es jetzt auch eher einfach, vielleicht auch nicht ... spätestens dann, wenn die "freien" Zubehörplätze (je 2 pro B Platz) aufgebraucht sind und du dann die Ergänzung "Zubehör" auf deiner WBK Karte benötigst wirst wahrscheinlich persönlich zur BH müssen
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Hast du die Jahreszahl gelesen, die ich zu dem Datum geschrieben habe?titan hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 09:14 @joewood, nein nicht Korrekt. Bis inkl 27.4 kannst du derzeit freie Teile legal kaufen und verkaufen. Ab 28 sind sie wesentlich und damit hast du ein Jahr Zeit sie zu melden.
-
Mr. Danger
- .50 BMG

- Beiträge: 615
- Registriert: Mi 12. Jan 2011, 09:22
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Wenn man eine allgemeine Berechtigung für Kriegsmaterial hat kann man auf jedem Schießstand auch mit der FA-Switch gepimpten Glock schießen (die Glock ist dann eine §18 Waffe).titan hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 07:07Ich weiß ja auch nicht, aber in welcher Bestimmung wäre die Verwendung eines FA Switch an einer B Waffe am Stand legal?twin2000 hat geschrieben: So 19. Apr 2026, 12:26In welcher Bestimmung unterscheidet das Kriegsmaterialgesetz oder das Waffengesetz in „Besitzen“ und „Verwenden“?titan hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 21:44 Nicht ausschließlich. Überlassung als auch Innehabung ohne Dokument. Innehabung einer ganzen §18 Waffe ist nicht vorgesehen. Ich bin zwar nicht der Meinung, dass durch die Verwendung eines §18 Bauteils (wie zB ein §18Lower mit semi Abzug) eine Waffe/ein Zubehör automatisch die Kategorie wechselt. Wenn aber eine FA §18 Waffe entstehen sollte, dann greift das Schießstätten Privileg nicht mehr.
Einschränkung kann die Standordnung sein.
Weiters ist zu beachten, das §18 Waffen nicht vom Schießstandprivileg erfasst sind und man die Waffe somit nicht Nichtberechtigen in die Hand drücken darf.
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Es war eine rhetorische Frage. Wer eine §18Teil legal besitzt (durch Meldung eine Berechtigung für ausschließlich dieses wesentliche Teil erhalten hat) und am Schießstand eine B Waffe in einen §18 FA verwandelt, der hat jedenfalls keine Berechtigung für eine §18 Waffe.
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Kein Ding... kann passieren.
Aber mit der passenden Jahreszahl ist meine Aussage korrekt, oder? Bis 27 oder 28.4. (je nachdem, wie genau man das "1 Jahr" auslebt) 2027 müssen alle entsprechenden Teile gemeldet werden, oder? Bis dahin ist wurscht?
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Was meinst du mit "ist wurscht"? Du kannst ja nichts melden, was du nicht besitzt. Folglich muss der Besitz (wie damals bei den Magazinen, die zu melden waren) legal sein. Meldung zwischen 28.04. und innerhalb eines Jahres (wenn es so im Gesetz steht).
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Im Endeffekt wird es darauf hinauslaufen, dass die Dinger, die gemeldet werden, im Safe landen und der Rest - wie bisher - irgendwo anders liegen. Jedenfalls, sofern der Besitzer auch nur eine halbe Gehirnzelle benutzt...Flying Dog hat geschrieben: So 19. Apr 2026, 15:22 [...] und aufklatschen wirds nur die, die alles in den selben Safe ramschen - so wie eh und je.
Ob das jetzt großartig die Landessicherheit erhöht glaube ich - genau wie du - nicht!
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Ich meinte, dass bis zum 28.4.2027 ein ungemeldeter Besitz eines Griffstückes (das bereits vor dem 28.4.2026 besessen wurde) egal ist, falls es bei einer Verwahrungskontrollen - hoffentlich im Safe - entdeckt wird.titan hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 10:22 Was meinst du mit "ist wurscht"? Du kannst ja nichts melden, was du nicht besitzt. Folglich muss der Besitz (wie damals bei den Magazinen, die zu melden waren) legal sein. Meldung zwischen 28.04. und innerhalb eines Jahres (wenn es so im Gesetz steht).
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Warum soll dir eine Strafe blühen, wenn die Frist noch nicht verstrichen ist?
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Sehe ich auch so... ich wollte es nur bestätigt haben.titan hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 10:47 Warum soll dir eine Strafe blühen, wenn die Frist noch nicht verstrichen ist?
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
wie verhält es sich mit leeren glock griffstücken die vor jahren ja häufig verkauft worden sind? mit innenleben sind sie ja laut wko pdf relevant?
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Glock Griffstücke sind ab 28.4.26 auch ohne Innenleben wesentliche WaffenteileOmega hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 16:05 wie verhält es sich mit leeren glock griffstücken die vor jahren ja häufig verkauft worden sind? mit innenleben sind sie ja laut wko pdf relevant?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
-
Master-chief1000
- .308 Win

- Beiträge: 362
- Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Brauchen sie eine Seriennummer um sie eintragen zu lassen bzw. wenn sie keine haben muss ich selber eine anbringen?gewo hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 17:52Glock Griffstücke sind auch ohne Innenleben wesentliche WaffenteileOmega hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 16:05 wie verhält es sich mit leeren glock griffstücken die vor jahren ja häufig verkauft worden sind? mit innenleben sind sie ja laut wko pdf relevant?
