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Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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titan
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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von titan » Mo 20. Apr 2026, 10:03

Glauben wir dir gern.

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Gadai
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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von Gadai » Mo 20. Apr 2026, 10:03

Hasenfuss hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 07:17
AUG-andy hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 06:04 Umfragen zeigen, dass mehr als die Hälfte der Österreicherinnen und Österreicher diese Maßnahme befürwortet ( 67% ).
Dann sind 67% der Österreicherinnen und Österreicher Deppen. Höhere Strafen? Ok. Haftstrafen? Ok. Nie mehr einen Führerschein? Auch ok. Aber wegnehmen (rauben) von Eigentum? Überhaupt nicht ok. Gründe wurden von anderen Usern schon genannt.

Das ist nix anderes als eine sozialistische Neid- und Spaltungsdebatte sowie ein Testballon, um zu sehen wie weit die Politik gehen kann. Und keiner kriegt es mit. Und keiner kapiert, wie drastisch die Folgen davon sein werden.
Seit der letzten BP Wahl wäre ich mir nicht mehr sicher was das Ö Volk will. (Ich finde keinen passenden Smiley)

twin2000
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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von twin2000 » Mo 20. Apr 2026, 10:23

Mr. Danger hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 09:46 Strafen nach der finanziellen Leistungsfähigkeit ..... wären das fairere Mittel.
Das würde bedeuten dass der, der kein Eigentum besitzt, sich um Gesetze nicht scheren muss, weil er nicht bestraft werden kann.
Eh so wie jetzt quasi, aber dann auch noch in Gesetzestexte einbetoniert.

Finde ich nicht gut.

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titan
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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von titan » Mo 20. Apr 2026, 10:27

Das hat ja niemand behauptet, nur die Versteigerung zugunsten des Staates, nur weil du Eigentümer bist, ist als Eigentümer eine einigermaßen willkürliche Zusatzstrafe, deren Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist, sprich 5k Auto versus 150k Auto..

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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von twin2000 » Mo 20. Apr 2026, 10:35

AUG-andy hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 09:26 Du hast ja damit vorsätzlich oder aus Unachtsamkeit in Kauf genommen andere Personen zu gefährden oder zu töten.
Das tut auch der der seine Kinder seelisch verwahrlosen und ohne klare Führung aufwachsen lässt so dass sie zu Psychopathen werden.

Was dann?
Zwangssterilisation?
Zuletzt geändert von twin2000 am Mo 20. Apr 2026, 10:36, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von Mr. Danger » Mo 20. Apr 2026, 10:36

twin2000 hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 10:23
Mr. Danger hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 09:46 Strafen nach der finanziellen Leistungsfähigkeit ..... wären das fairere Mittel.
Das würde bedeuten dass der, der kein Eigentum besitzt, sich um Gesetze nicht scheren muss, weil er nicht bestraft werden kann.
Eh so wie jetzt quasi, aber dann auch noch in Gesetzestexte einbetoniert.

Finde ich nicht gut.
Auch jetzt gibt es Strafen die mit Tagessätzen geregelt werden.
Ist es fair, wenn der Multimilionär eine 1.000€ Strafe zahlt, genauso wie die Alleinerzieherin an der Armutsgrenze?

Das in Österreich Menschen ohne Besitz machen können was sie wollen sehen wir leider eh fast jeden Tag :?

bino71
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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von bino71 » Mo 20. Apr 2026, 10:42

Unterhaltsam... wenns Ali mit seinem BMW erwischen und abnehmen, klatschen die Gleichen, die erpicht sind und auf Eigentum pochen wenn es den Hans erwischt.

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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von twin2000 » Mo 20. Apr 2026, 10:44

Mr. Danger hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 10:36 Auch jetzt gibt es Strafen die mit Tagessätzen geregelt werden.
Ist es fair, wenn der Multimilionär eine 1.000€ Strafe zahlt, genauso wie die Alleinerzieherin an der Armutsgrenze?
Aber nur im Strafrecht glaub ich.
Da gehts ausschliesslich um VORSATZdelikte.

Was uns wieder zur Geschwindigkeitsübertretung bringt....

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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von twin2000 » Mo 20. Apr 2026, 10:49

bino71 hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 10:42 Unterhaltsam... wenns Ali mit seinem BMW erwischen und abnehmen, klatschen die Gleichen, die erpicht sind und auf Eigentum pochen wenn es den Hans erwischt.
Eigentlich nein.

Bei 140 am Highway weil der "Ölspur" Anzeiger unsinnigerweise noch leuchtet kann man dem betroffenen Irrtum zubilligen. Hier muss ein "Warnschuss vor den Bug" reichen. dafür muss man nicht Existenzen vernichten.

Bei 140 am Hernalser Gürtel kann es keinen Irrtum geben.

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Joewood
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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von Joewood » Mo 20. Apr 2026, 11:07

twin2000 hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 10:44 Was uns wieder zur Geschwindigkeitsübertretung bringt....
Ich hab das gestern mit meiner Frau diskutiert. Und die grantelt mich durchaus mal an, wenn ich zu - sagen wir - selbstgefällig fahre. Sprich: vorhandene Regeln eher zu meinen Gunsten als zu Gunsten der Allgemeinheit auslege... ABER beim Thema Geschwindigkeit sieht sie das sehr ähnlich... ja, klar, gibt es ein Tempolimit. Ja, klar gilt das eigentlich auch beim Überholen. Und nein, es ist ihr vollkommen wurscht... wenn überholt wird (Landstraße ist das Thema), dann so schnell wie irgendwie möglich runter von der Gegenfahrbahn. Weng der Sicherheit warat's g'wesn... Dann ist man halt mal kurz auf 150. Ist halt so. Hauptsache weg aus dem Gefahrenbereich.
Und nachdem ich ein Bike mit 1000cc und deutlich über 100PS fahre, reicht beim Überholen einmal am Gas zupfen und vielleicht ne Sekunde zu lang stehen lassen und du hast 50+ drauf.
Ja, ich habe die Diskussion gelesen - es geht um andere Geschwindigkeiten zur Fahrzeugabnahme - ich antworte hier nur auf dieses Gut - menschengetue vom Aug-Andy, das IMHO eine kritiklose Gesetzeshörigkeit an den Tag legt.

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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von Promo » Mo 20. Apr 2026, 12:02

Mr. Danger hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 09:46 Konsequenter weise sollten dem Raser dann ja ALLE Fahrzeuge (Auto, LKW, Motorrad, Fahrrad, e-scooter, ...) abgenommen und versteigert werden, gell ;)
Strafen nach der finanziellen Leistungsfähigkeit oder auch Haftstrafen wären das fairere Mittel.
Die Autobeschlagnahme ist purer Populismus und es ist schade, dass so viele Menschen das nicht erkennen.
Die Regelungen gelten aktuell schon für alle Fahrzeuge, nur ist es eben entsprechend schwerer mit einem LKW die erforderlichen Tempoüberschreitungen zu knacken, e-Scooter wird meist noch schwerer ..

Die Erkenntnis des VfGH findet man auf dessen Website, G 30/2025-14, G 186/2025-12 vom 17. März 2026. Die Pressemitteilungen waren für mich etwas verwirrend, die Lektüre des Urteils hat es aber dann klarer gemacht. Der VfGH hat (nebenbei, dass er die Rechtmäßigkeit einer Beschlagnahme und Verfall eines Kraftfahrzeuges als zweckmäßig anerkannt hat) unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung die Ausnahmebestimmungen des § 99b Abs 2 Z 1 und 2 sowie den § 99d der StVO als verfassungswidrig aufgehoben.

Es ist in diesem Zusammenhang wichtig darauf hinzuweisen, dass die §§ 99a und 99b keine kann-Bestimmungen sondern muss-Bestimmungen sind. In anderen Worten, sie geben explizit an, was die Behörde zu tun hat. Wenn der 99b Abs 2 Z 1 und 2 aufgehoben wird, dann ist folglich ohne Ausnahme wem das Auto gehört das Tatfahrzeug sicherzustellen und als verfallen zu erklären.

Diese Aufhebung tritt mit 30.09.2027 in Kraft, bis dahin hat der Gesetzgeber also Zeit sich in Form einer Novelle zu überlegen, ob er diese ersatzlos entfallen lässt, oder ob eine generelle Abänderung erfolgt.

Nach meinem Verständnis wird eine Änderung erfolgen müssen, da die Auswirkungen auf Dritte andernfalls extrem wären. Eine mögliche Abänderung wäre beispielsweise, dass ein Verfall erst ab dem zweiten Vergehen mit dem betreffenden Fahrzeug ist (was somit sowohl bei Eigentum als auch Fremdeigentum wäre). Dies würde Fremdeigentümern (Arbeitgeber, Fahrzeugvermieter, Leasingunternehmen, Familienangehörige, etc.) dann ermöglichen Maßnahmen zu setzen.

Ich bin davon überzeugt, dass wenn man keine Änderungen im Gesetz durchführt, andernfalls Leasingunternehmen und Autovermieter in Österreich ihr Gewerbe einstellen werden, auch werden Personen keine Dienstwagen mehr bekommen (oder nur noch mit Knebelverträgen, wonach sich der Dienstnehmer zur Entschädigung des eingezogenen Fahrzeuges verpflichtet), beim Autokauf keine Probefahrten mehr angeboten werden, etc. Oder eben Versicherungen dahinter gestellt werden, deren Kosten dann weiterverrechnet werden, und alles exorbitant teuer machen werden.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Mr. Danger
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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von Mr. Danger » Mo 20. Apr 2026, 12:07

Ich hatte genau 1x im Leben eine Lenkererhebung wegen Schnellfahren.
Auf dem Weg nach CZ bin ich hinter einem Typen gefahren der in Abschnitten mit Überholverbot im Freiland 70-80 km/h gefahren ist und sobald das Überolverbot aus war, auf 100-110 km/h beschleunigt hat (bis zum nächsten Überholverbot, dort ist er wieder langsamer geworden).
Nach ein paar Wiederholungen dieses Verhaltens habe ich Ihn dann nach dem Überholverbot überholt und der Typ ist auch weiter aufs Gas gestiegen.
Genau da hat mich die Polizei mit 130 km/h im Freiland gemessen.
Auch eine Sachverhaltsdarstellung bei der BH hat nichts bewirkt. Antwort: Wenn ich beim Überholen die erlaubte Geschwindigkeit überschreite muss ich den Überholvorgang abbrechen.
Hat mich 198€ gekostet, das "Rasen" https://de.wikipedia.org/wiki/Raser.

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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von fast12 » Mo 20. Apr 2026, 12:09

Was ist eigentlich der große Unterschied ob das Auto aufgrund von illegalem Verhalten des Besitzers enteignet oder zerstört wird?

Beispiel: Ein Leasingnehmer zerlegt mit 3 Promille ein Leasingfahrzeug. Versicherung steigt aus, Auto zerstört, die Leasingfirma kann ihre Forderung nur beim Leasingnehmer eintreiben. Wo ist da der Unterschied zur staatlichen Enteignung?

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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von FdH22 » Mo 20. Apr 2026, 12:14

Mr. Danger hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 12:07 Ich hatte genau 1x im Leben eine Lenkererhebung wegen Schnellfahren.
Auf dem Weg nach CZ bin ich hinter einem Typen gefahren der in Abschnitten mit Überholverbot im Freiland 70-80 km/h gefahren ist und sobald das Überolverbot aus war, auf 100-110 km/h beschleunigt hat (bis zum nächsten Überholverbot, dort ist er wieder langsamer geworden).
Nach ein paar Wiederholungen dieses Verhaltens habe ich Ihn dann nach dem Überholverbot überholt und der Typ ist auch weiter aufs Gas gestiegen.
Genau da hat mich die Polizei mit 130 km/h im Freiland gemessen.
Auch eine Sachverhaltsdarstellung bei der BH hat nichts bewirkt. Antwort: Wenn ich beim Überholen die erlaubte Geschwindigkeit überschreite muss ich den Überholvorgang abbrechen.
Hat mich 198€ gekostet, das "Rasen" https://de.wikipedia.org/wiki/Raser.
Ich habe da so eine Vermutung wer der Typ war der da vor dir dahingezuckelt ist. :)

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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von FdH22 » Mo 20. Apr 2026, 12:26

Joewood hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 11:07
... wenn überholt wird (Landstraße ist das Thema), dann so schnell wie irgendwie möglich runter von der Gegenfahrbahn. Weng der Sicherheit warat's g'wesn... Dann ist man halt mal kurz auf 150. Ist halt so. Hauptsache weg aus dem Gefahrenbereich.
Ja ich kenne das auf 4 Räder.
Da zuckelt einer mit 70 durch die Gegend, aber sobald ich zum Überholen ansetze gibt er Gas.
Na gut ich bin geduldig u. gelassen, mich bringt nix aus der Ruhe.

Aber dann kommt endlich ´ne lange Gerade........
Hat mich leider eine schöne Stange Moneten gekostet :mrgreen:

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