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Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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fast12
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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von fast12 » Mo 20. Apr 2026, 20:58

Weiteres Beispiel bei dem die Leasinggesellschaft weiterhin die Leasingrate verrechnet, ohne dass der Leasingnehmer noch ein Fahrzeug hat:

Totalschaden durch technischen Defekt, zB Zahnriemenriss (ja, das passiert auch bei Einhaltung aller Wartungsintervalle). Auch hier zahlt keine Kasko.

Was ich damit sagen will: Es kommt immer mal wieder vor dass das Auto "weg" ist und der Leasinggeber dann von einem Leasingnehmer der sich das Auto ev. nie leisten hätte können das Geld holen muss.

Da machen ein paar Enteignungen das Kraut nicht fett und werden halt miteinkalkuliert in den Leasingkosten.

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rider650
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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von rider650 » Mo 20. Apr 2026, 21:54

AUG-andy hat geschrieben: So 19. Apr 2026, 10:55 Warum soll hier mit zweierlei Maß gemessen werden?
Kann bei einem einmaligen Vergehen nicht genauso was passieren wie bei einem potentiellen Raser? Die Verharmlosung geht mir gegen den Strich. So nach dem Motto: Einmal ist keinmal. Fehler gemacht - Konsequenzen tragen. Du kannst da keinen Unterschied in der Bestrafung machen.
Für Wiederholungstäter wäre auch eine unbedingte Haftstrafe empfehlenswert.
Du möchtest also, dass wir alleine die Tat bestrafen, unabhängig von der Motivation. Das ist nun tatsächlich der Fall beim zu schnell fahren. Aber nirgends sonst in unserem Rechtssystem, mit gutem Grund wie die meisten finden.

Z.B. kann jemand einen anderen umbringen durch einen tragischen Unfall, fahrlässige Tötung. Ohne Absicht, ohne besondere Rücksichtslosigkeit, durch einen Arbeitsunfall z.B. Ein Richter kann diesen Menschen freisprechen.
Der selbe Mensch könnte den selben anderen Menschen genau auf die selbe Weise umbringen, allerdings mit sorgfältiger langer Planung, böswilliger Absicht und aufwändiger Ausführung, um es wie einen Unfall aussehen zu lassen. Ein Richter kann den lebenslang wegsperren, wenn er auffliegt, obwohl exakt das selbe wie beim ersten mal geschehen ist. Der Unterschied ist alleine die Motivation.
Die meisten Menschen erkennen die Bedeutung dieses Unterschiedes und finden es richtig, die beiden Fälle nicht gleich zu behandeln.

Im Straßenverkehr wird aber nun genau das geschehen. Und du befürwortest das.

Master-chief1000
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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von Master-chief1000 » Mo 20. Apr 2026, 22:10

Ich glaube in der ganzen Diskussion reden hier 2 Gruppen aneinander vorbei. Es wird immer von der Strafe gesprochen bei der das Fahrzeug entzogen wird. Ich kann mich auch irren und die Juristen sollen mich gern korrigieren aber ich denke eher das der Sinn die Entziehung des Tatmittels ist und die Höchstrichter es deswegen für angemessen halten.

Einigen können wir uns aber wahrscheinlich alle darauf das zumindest Leasingunternehmen, Autoverleih und Privatpersonen ihr Fahrzeug zurückbekommen sollten wenn sie nichts für die Tat können.

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Promo
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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von Promo » Di 21. Apr 2026, 09:22

Fakt ist, dass ein unschuldiger Dritter bezahlt, wenn dessen Eigentum (Auto) wegen dem Fehlverhalten von einer anderen Person sichergestellt wird. Es sollte immer derjenige bestraft werden, der auch die Straftat begangen hat, nicht eine Leasingbank, ein Autohändler oder ein Freund/Familienangehöriger.

Auch ein aktueller Artikel dazu: https://salzburg.orf.at/stories/3350862/
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titan
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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von titan » Di 21. Apr 2026, 09:28

Master-chief1000 hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 22:10 Ich glaube in der ganzen Diskussion reden hier 2 Gruppen aneinander vorbei. Es wird immer von der Strafe gesprochen bei der das Fahrzeug entzogen wird. Ich kann mich auch irren und die Juristen sollen mich gern korrigieren aber ich denke eher das der Sinn die Entziehung des Tatmittels ist und die Höchstrichter es deswegen für angemessen halten.

Einigen können wir uns aber wahrscheinlich alle darauf das zumindest Leasingunternehmen, Autoverleih und Privatpersonen ihr Fahrzeug zurückbekommen sollten wenn sie nichts für die Tat können.
Die Strafe entsteht nicht durch die Entziehung, sondern durch den Verkauf und Verlust der erzielten Einnahmen.

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AUG-andy
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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von AUG-andy » Di 21. Apr 2026, 09:47

Promo hat geschrieben: Di 21. Apr 2026, 09:22 Fakt ist, dass ein unschuldiger Dritter bezahlt, wenn dessen Eigentum (Auto) wegen dem Fehlverhalten von einer anderen Person sichergestellt wird. Es sollte immer derjenige bestraft werden, der auch die Straftat begangen hat, nicht eine Leasingbank, ein Autohändler oder ein Freund/Familienangehöriger.

Auch ein aktueller Artikel dazu: https://salzburg.orf.at/stories/3350862/
Ist doch nicht so schwer.
Der Geschädigte wird sich am Verursacher doch schadlos halten.
Notfalls per Gericht. Und wenn man in seinem Freundeskreis einen solchen Vollpfosten hat, sollte man sein Auto tunlichst nicht verborgen. Auto, Motorrad und Frau verborgt man(n) nicht. Sagt schon ein altes Sprichwort.
MfG
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Mr. Danger
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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von Mr. Danger » Di 21. Apr 2026, 09:50

titan hat geschrieben: Di 21. Apr 2026, 09:28 ...
Die Strafe entsteht nicht durch die Entziehung, sondern durch den Verkauf und Verlust der erzielten Einnahmen.
Natürlich ist schon die Entziehung ebenfalls eine Strafe. Wenn ich das Fahrzeug nicht benützen kann (und auch Andere zB. die Ehefrau) dann entsteht (nicht nur) mir ein Nachteil (Strafe) der dann durch den Verkauf/Verlust noch gesteigert wird.

Deshalb: Strafe als Geldbetrag, Entzug der Lenkerberechtigung, Haft ist ok.
Entzug / Verwertung des Fahrzeugs wenn es nicht einmal dem Täter gehört, da müssen wir einmal diskutieren.

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titan
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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von titan » Di 21. Apr 2026, 10:08

Ja, seh ich auch so.

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Gadai
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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von Gadai » Di 21. Apr 2026, 10:13

Promo hat geschrieben: Di 21. Apr 2026, 09:22 Fakt ist, dass ein unschuldiger Dritter bezahlt, wenn dessen Eigentum (Auto) wegen dem Fehlverhalten von einer anderen Person sichergestellt wird. Es sollte immer derjenige bestraft werden, der auch die Straftat begangen hat, nicht eine Leasingbank, ein Autohändler oder ein Freund/Familienangehöriger.
Das hat schon Sinn.
Der Staat kommt schnell zu Geld was gut für´s Budget scheint.
Der wahre Verlierer kann ja dann den Sozialhilfeempfänger zu klagen versuchen.
Bei Unklarheiten wer der Fahrer war ist die Strafe leicht einzuheben.
Ich sehe darin nur eine Übergangslösung bis z.B. Erbschaftssteuer und den Digi€.
Linkslinke Sonderrechte für unversicherte Luxussuv´s mit ausländischen Kennzeichen.

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Hasenfuss
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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von Hasenfuss » Di 21. Apr 2026, 11:00

Abgesehen davon, dass ich dieses Gesetz als extrem totalitären, bösartigen und gefährlichen Sozialistenschwachsinn erachte, was geschieht bei sogenannten Härtefällen?
Szenario: vierköpfige Familie mit einem Auto, gemeldet auf den Vater. Der Vater braucht das Auto um in die Arbeit zu kommen, die Mutter fährt damit einkaufen und bringt die minderjährige Tochter zum Training und zum Arzt, der 18jährige Sohn borgt es sich am WE um mit seinen Freunden in die Disko zu fahren.
Übermütig wie die Jugend ist, rauscht er viel zu schnell in eine Kontrolle, das Fahrzeug wird enteignet und versteigert.
Was jetzt? Wenn das Geld knapp ist weil nur der Vater arbeitet, kann er net so ohne weiteres ein gebrauchtes/neues Auto kaufen/leasen. Der Vater wird den Sohn auch net auf Schadensersatz klagen, da würde er sich ja ins eigene Fleisch schneiden.

Der Staat zerstört also mit diesem Gesetz unter Umständen die Lebensgrundlage dieser Familie. Der Vater kommt nicht mehr so ohne weiteres zur Arbeit, verliert deswegen vielleicht sogar den Job, die Mutter kann die kranke Tochter nicht mehr schnell zum Arzt bringen, uswusf.

Wie will man so eine Enteignung argumentativ untermauern, ohne sich dafür in Grund und Boden zu schämen???
Wenn sie ein Bild von der Zukunft haben wollen, so stellen sie sich einen Stiefel vor, der auf ein Gesicht tritt. Unaufhörlich.

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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von AUG-andy » Di 21. Apr 2026, 11:06

Hasenfuss hat geschrieben: Di 21. Apr 2026, 11:00
Wie will man so eine Enteignung argumentativ untermauern, ohne sich dafür in Grund und Boden zu schämen???
Der Grundsatz "Unwissenheit/Dummheit schützt vor Strafe nicht" (Ignorantia legis non excusat) bedeutet, dass man sich nicht darauf berufen kann einer Strafe zu entgehen. Sobald Gesetze ordnungsgemäß verkündet sind, gelten sie für alle Bürger. Ab einem gewissen Alter sollte man wissen was in so einem Fall passiert. Aber anscheinend sind hier viele ohne Hausverstand unterwegs.
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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von Hasenfuss » Di 21. Apr 2026, 11:19

Strafen müssen aber auch angemessen, verhältnismäßig sein. Schon von diesem Rechtsgrundsatz gehört du Früchtchen?
Wenn sie ein Bild von der Zukunft haben wollen, so stellen sie sich einen Stiefel vor, der auf ein Gesicht tritt. Unaufhörlich.

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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von AUG-andy » Di 21. Apr 2026, 11:35

Hasenfuss hat geschrieben: Di 21. Apr 2026, 11:19 Strafen müssen aber auch angemessen, verhältnismäßig sein. Schon von diesem Rechtsgrundsatz gehört du Früchtchen?
Mir kommen gleich die Tränen.
Für ein und die selbe Tat ( massive Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit) darf es keinen Unterschied geben. Und das ist gut so.
MfG
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Poirot
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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von Poirot » Di 21. Apr 2026, 12:06

AUG-andy hat geschrieben: Di 21. Apr 2026, 11:35
Hasenfuss hat geschrieben: Di 21. Apr 2026, 11:19 Strafen müssen aber auch angemessen, verhältnismäßig sein. Schon von diesem Rechtsgrundsatz gehört du Früchtchen?
Mir kommen gleich die Tränen.
Für ein und die selbe Tat ( massive Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit) darf es keinen Unterschied geben. Und das ist gut so.
Selbst bei Mord / Mordversuch gibt es Milderungsgründe die sich auf das Strafmaß auswirken.
Manchmal gibt es für die Messer Community sogar ein Downgrade auf schwere Körperverletzung mit sehr geringen Strafen wenn das Opfer überlebt hat.
Und da reden wir über Taten mit tatsächlichen Opfern wo auch richtig Blut fließt.

mikonis
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Re: Waffe/ Auto beschlagnahmen...

Beitrag von mikonis » Di 21. Apr 2026, 13:54

Geldstrafe und Führerscheinentzug reichen bei Extremfällen offensichtlich nicht. Also bleiben nur Haft oder Entzug des Fahrzeugs als weitere Mittel.

Ich sehe den Entzug des Fahrzeugs als gelinderes Mittel zur Haftstrafe. Haft ist mE wirklich nur bei besonderen Delikten angebracht. Eure teilweise Zustimmung zur Haft als Strafe, halte ich für grob falsch/übertrieben. Ich erinnere mich an einen LKW-Fahrer, dessen Fracht nicht gesichert war und die jemanden erschlagen hat, der saß ein. Dort ist es OK. Den dümmlichen Jüngling ohne Unfall einsitzen zu lassen, halte ich für unverhältnismäßig. Ihm das Fahrzeug zu entziehen erscheint mir sinnvoller.

Es geht also mE hauptsächlich darum, wie man den Entzug des Fahrzeugs umsetzt. Begründet hat es der Gesetzgeber.
Es wird das Überlassen eines Fahrzeugs schwieriger für Vermieter, Leasingfirmen, Familien, Partner, Freunde.

Am Einfachsten ist es für Gewerbliche, die schlagen das ganz einfach auf den Versicherungs-, Leasing- und Vermietungspreis drauf. Machen ja auch jetzt alle so.

Problematisch ist es mE ausschließlich im Privatbereich. Der Entzug des Fahrzeugs kann Beziehungen zerstören. Also müsste auch hier die Versicherung ansetzen: Versichern eines grob fahrlässigen Verhaltens, mit Selbstbehalt. Keine Ahnung ob es sowas gibt. Oder es braucht persönliche Konsequenzen, was kaum umsetzbar ist. Der Gesetzgeber hat das Problem mE in den Privatbereich verschoben. Damit sind wir bei einer selbstversntwortlichen Gesellschaft angelangt, was wir ja eigentlich alle wollen.
Zuletzt geändert von mikonis am Di 21. Apr 2026, 14:05, insgesamt 1-mal geändert.
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