Bei Mord gilt für alle das gleiche Strafmaß, egal ob der Angeklagte ein Obdachloser oder ein Nobelpreisträger ist.Poirot hat geschrieben: Di 21. Apr 2026, 12:06Selbst bei Mord / Mordversuch gibt es Milderungsgründe die sich auf das Strafmaß auswirken.AUG-andy hat geschrieben: Di 21. Apr 2026, 11:35Mir kommen gleich die Tränen.Hasenfuss hat geschrieben: Di 21. Apr 2026, 11:19 Strafen müssen aber auch angemessen, verhältnismäßig sein. Schon von diesem Rechtsgrundsatz gehört du Früchtchen?
Für ein und die selbe Tat ( massive Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit) darf es keinen Unterschied geben. Und das ist gut so.
Manchmal gibt es für die Messer Community sogar ein Downgrade auf schwere Körperverletzung mit sehr geringen Strafen wenn das Opfer überlebt hat.
Und da reden wir über Taten mit tatsächlichen Opfern wo auch richtig Blut fließt.
Bei nachgewiesener Raserei wird das Fahrzeug eingezogen, egal ob es ein Dacia oder ein Ferrari ist.
Der Gleichheitsgrundsatz ist gewährleistet.


