Laßt Euch einfach überraschen, weil ändern könnt ihr es eh nicht.Tical hat geschrieben: Mi 22. Apr 2026, 19:03 Wenn mit 1.11 die WBKs befristet wären würde hier in diesem Thread: viewtopic.php?t=18779&start=1290was davon zu lesen sein... Da gibt es Anträge von Dezember und die WBKs sind unbefristet.
Mein Kumpel hatte den Ersten Termin am 07.04.2025 wo er unter anderem bekannt geben musste zu welchem Psychologen er gehe...
Ich denk mir das erklärt schön. Jeder der ab 01.06.2025 WBK beantragt hat, muß 5 Jahre später ein Psychogutachten zu liefern.
§(30a) Menschen, die zwischen 1. Juni 2025 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62
Abs. 23 die Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde beantragt haben, bei der es sich um keine
Festsetzung einer höheren Anzahl der erlaubten Schusswaffen gemäß § 23 handelt, und die nicht Inhaber
einer gültigen Jagdkarte sind, haben bis zur nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit ein Gutachten
gemäß § 41 Abs. 1 beizubringen, wobei der Waffenbehörde im Vorhinein jener klinisch-psychologische
Gutachter bekanntzugeben ist, der dieses Gutachten erstellen wird. Ergibt dieses Gutachten, dass sie dazu
neigen, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie
leichtfertig zu verwenden oder wird bis zur nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit kein Gutachten
beigebracht, hat die jeweils zuständige Behörde die waffenrechtliche Bewilligung zu entziehen.



