Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.

Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
bino71
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4186
Registriert: Mi 4. Jun 2014, 12:41
Wohnort: NÖ / Wiener Becken

Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von bino71 » Do 23. Apr 2026, 10:29

Tical hat geschrieben: Mi 22. Apr 2026, 19:03 Wenn mit 1.11 die WBKs befristet wären würde hier in diesem Thread: viewtopic.php?t=18779&start=1290was davon zu lesen sein... Da gibt es Anträge von Dezember und die WBKs sind unbefristet.

Mein Kumpel hatte den Ersten Termin am 07.04.2025 wo er unter anderem bekannt geben musste zu welchem Psychologen er gehe...
Laßt Euch einfach überraschen, weil ändern könnt ihr es eh nicht.

Ich denk mir das erklärt schön. Jeder der ab 01.06.2025 WBK beantragt hat, muß 5 Jahre später ein Psychogutachten zu liefern.
§(30a) Menschen, die zwischen 1. Juni 2025 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62
Abs. 23 die Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde beantragt haben, bei der es sich um keine
Festsetzung einer höheren Anzahl der erlaubten Schusswaffen gemäß § 23 handelt, und die nicht Inhaber
einer gültigen Jagdkarte sind, haben bis zur nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit ein Gutachten
gemäß § 41 Abs. 1 beizubringen, wobei der Waffenbehörde im Vorhinein jener klinisch-psychologische
Gutachter bekanntzugeben ist, der dieses Gutachten erstellen wird
. Ergibt dieses Gutachten, dass sie dazu
neigen, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie
leichtfertig zu verwenden oder wird bis zur nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit kein Gutachten
beigebracht, hat die jeweils zuständige Behörde die waffenrechtliche Bewilligung zu entziehen.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37725
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von gewo » Do 23. Apr 2026, 12:20

da ich ihn in den letzten tagen immer wieder gesucht und neu zusammengeklickt habe:
hier ist der link zum waffengesetz, fassung die gueltig ist ab 28.4.2026

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 2026-04-28
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Online
befluegeltkostbarer
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 301
Registriert: Mo 20. Feb 2023, 14:19

Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von befluegeltkostbarer » So 26. Apr 2026, 18:52

So, morgen letzte Chance für Wechselsystem Großeinkauf;)

Benutzeravatar
rhodium
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5063
Registriert: Fr 14. Mai 2010, 14:12
Wohnort: Vorarlberg

Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von rhodium » So 26. Apr 2026, 22:41

Gingt es in Zukunft keine mehr oder einfach nicht mehr soviele Plätze? Hab mir ja immer das CMMG in .22 für meine Hera 15th überlegt.

Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7933
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Niederösterreich

Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von AUG-andy » So 26. Apr 2026, 22:52

rhodium hat geschrieben: So 26. Apr 2026, 22:41 Gingt es in Zukunft keine mehr oder einfach nicht mehr soviele Plätze? Hab mir ja immer das CMMG in .22 für meine Hera 15th überlegt.
Du brauchst halt dann mindestens 2 Zubehörplätze dafür.
Alles was du morgen noch kaufst wird als WS eingetragen obwohl es aus 2 Teilen besteht. Das gibt es in Zukunft dann nicht mehr so.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

Benutzeravatar
tiberius
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1402
Registriert: So 20. Sep 2015, 13:42

Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von tiberius » Mo 27. Apr 2026, 08:25

Hi,

bedeuted die Auflage, dass beim Kat.C Privatverkauf beide beim Händler zum Zeitpunkt der Umregistrierung anwesend sein müssen dass:

Es nicht mehr möglich ist eine Kat.C von meinem Händler im Bundesland A zum Händler des Käufers ins Bundesland B zu schicken und dort an den Käufer nach Umregistrierung ausfolgen zu lassen?
Ich müsste in ein anderes Bundesland oder der Käufer zu mir reisen, und dann beide beim Büchser aufsalutieren ?

mfg tiberius

balahu
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 220
Registriert: Fr 6. Okt 2023, 10:00

Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von balahu » Mo 27. Apr 2026, 08:44

tiberius hat geschrieben: Mo 27. Apr 2026, 08:25 Hi,

bedeuted die Auflage, dass beim Kat.C Privatverkauf beide beim Händler zum Zeitpunkt der Umregistrierung anwesend sein müssen dass:

Es nicht mehr möglich ist eine Kat.C von meinem Händler im Bundesland A zum Händler des Käufers ins Bundesland B zu schicken und dort an den Käufer nach Umregistrierung ausfolgen zu lassen?
Ich müsste in ein anderes Bundesland oder der Käufer zu mir reisen, und dann beide beim Büchser aufsalutieren ?

mfg tiberius
Wo steht das?

Benutzeravatar
titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2010
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von titan » Mo 27. Apr 2026, 09:57

balahu hat geschrieben: Mo 27. Apr 2026, 08:44
tiberius hat geschrieben: Mo 27. Apr 2026, 08:25 Hi,

bedeuted die Auflage, dass beim Kat.C Privatverkauf beide beim Händler zum Zeitpunkt der Umregistrierung anwesend sein müssen dass:

Es nicht mehr möglich ist eine Kat.C von meinem Händler im Bundesland A zum Händler des Käufers ins Bundesland B zu schicken und dort an den Käufer nach Umregistrierung ausfolgen zu lassen?
Ich müsste in ein anderes Bundesland oder der Käufer zu mir reisen, und dann beide beim Büchser aufsalutieren ?

mfg tiberius
Wo steht das?
Das steht nirgends und ist reine Interpretation des Normgeschäftsfalls, dass ein Händler zwischen geschaltet werden muss (Überprüfung und Kontrollpflichten). Von Anwesenheit steht nichts im Gesetz.

Benutzeravatar
DonPedro
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 461
Registriert: Do 28. Apr 2016, 10:19
Wohnort: NÖ wo sonst

Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von DonPedro » Mo 27. Apr 2026, 12:42

AUG-andy hat geschrieben: So 26. Apr 2026, 22:52
rhodium hat geschrieben: So 26. Apr 2026, 22:41 Gingt es in Zukunft keine mehr oder einfach nicht mehr soviele Plätze? Hab mir ja immer das CMMG in .22 für meine Hera 15th überlegt.
Du brauchst halt dann mindestens 2 Zubehörplätze dafür.
Alles was du morgen noch kaufst wird als WS eingetragen obwohl es aus 2 Teilen besteht. Das gibt es in Zukunft dann nicht mehr so.
Warum sollte für das CMMG in .22 Zwei Zubehörplätze anfallen ?
if your government says you don´t need an ar15
you need an ar15

Benutzeravatar
spareribs
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2650
Registriert: Mi 19. Mai 2010, 10:57
Wohnort: Banana-Republik-Ost

Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von spareribs » Mo 27. Apr 2026, 12:44

Das ist ja nur mehr oder weniger ein Einstecktlauf ...
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...:doh:

Benutzeravatar
titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2010
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von titan » Mo 27. Apr 2026, 12:47

Einsteckläufe werden wesentliche Teile. Das CMMG Teil hat einen eigenen Lauf mit Lager und führt das Geschoss bis zum Übergangskonus des AR Laufs. Defacto zwei Teile ab 28.4.2026.

Benutzeravatar
DonPedro
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 461
Registriert: Do 28. Apr 2016, 10:19
Wohnort: NÖ wo sonst

Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von DonPedro » Mo 27. Apr 2026, 12:53

titan hat geschrieben: Mo 27. Apr 2026, 12:47 Einsteckläufe werden wesentliche Teile. Das CMMG Teil hat einen eigenen Lauf mit Lager und führt das Geschoss bis zum Übergangskonus des AR Laufs. Defacto zwei Teile ab 28.4.2026.
Ah Danke,
dachte immer das sein nur ein Conversion Kit. sozusagen eine "bolt carrier group"
if your government says you don´t need an ar15
you need an ar15

Benutzeravatar
titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2010
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von titan » Mo 27. Apr 2026, 12:55

ja, aber ich hab es mir gerade nochmal angeschaut. Dem Leitfaden nach ev. sogar drei Teile, weil der Lauf auf die Verschlussführung aufgesteckt ist. Könnte man natürlich verschweißen, dann wären es nur mehr zwei Teile.

twin2000
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 526
Registriert: Mi 17. Aug 2022, 13:30

Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von twin2000 » Mo 27. Apr 2026, 13:01

titan hat geschrieben: Mo 27. Apr 2026, 09:57
balahu hat geschrieben: Mo 27. Apr 2026, 08:44
tiberius hat geschrieben: Mo 27. Apr 2026, 08:25 Hi,

bedeuted die Auflage, dass beim Kat.C Privatverkauf beide beim Händler zum Zeitpunkt der Umregistrierung anwesend sein müssen dass:

Es nicht mehr möglich ist eine Kat.C von meinem Händler im Bundesland A zum Händler des Käufers ins Bundesland B zu schicken und dort an den Käufer nach Umregistrierung ausfolgen zu lassen?
Ich müsste in ein anderes Bundesland oder der Käufer zu mir reisen, und dann beide beim Büchser aufsalutieren ?

mfg tiberius
Wo steht das?
Das steht nirgends und ist reine Interpretation des Normgeschäftsfalls, dass ein Händler zwischen geschaltet werden muss (Überprüfung und Kontrollpflichten). Von Anwesenheit steht nichts im Gesetz.
Sämtliche Überprüfungs- und Kontrollpflichten können
- zeitlich versetzt (Verkäufer kommt zuerst, Käufer kommt am Folgetag), und
- örtlich versetzt (Verkäufer übergibt an Händer A, der übernimmt und übersendet an Händler B, der übergibt an Käufer)
ganz genauso durchgeführt werden.

Zudem sollte laut EGovG sogar eine Identifikation via ID-Austria und Übersendung via EMS an den Händler möglich sein.
Aber das muss sich mal ein Händler trauen das als Feststellungsbescheid bei seiner Behörde durchzusetzen.
Wäre eigentlich der Job der gesetzlichen Vertretung, aber die ist ja irgendwie traditionell abwesend bei derartigen Fragen...

Philipp1
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 148
Registriert: Mo 1. Sep 2014, 11:08

Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Philipp1 » Mo 27. Apr 2026, 15:38

An dem Umstand, daß wenn Kat.B..Plätze voll sind, der Waffenhandel keine solche Waffe in jetzt mehr regjstrierungspflichtige Teile zerlegen und so einem Käufer vwrkaufen kann, ändert diese Novelle auch nix, oder?

Weil jetzt wäre dann ja eh (fast) jeder Teil erfasst.

Antworten