ja damals zu Schilling Zeiten.......AUG-andy hat geschrieben: So 8. Mär 2026, 17:52
Ein neuer Russe M44 mit Bajonett hat mal 990 Schilling (72€) gekostet.![]()
da war´ma noch jung u. geschmeidig
Heut san´ma alt u. knackig (die Gelenke)
ja damals zu Schilling Zeiten.......AUG-andy hat geschrieben: So 8. Mär 2026, 17:52
Ein neuer Russe M44 mit Bajonett hat mal 990 Schilling (72€) gekostet.![]()
Top Shot werden von S&B erzeugt u. m.W. von Frankonia als Hausmarke vertrieben. Funktionieren etwa so wie die ehemaligen S&B-250er Schüttpackung.Gadai hat geschrieben: Do 23. Apr 2026, 21:34 Hat jemand Erfahrungen mit "Swiss P" 124 gr Munition?
Eher weich wie S&B oder etwas bissiger wie Magtech?
Probleme- Genauigkeit?
Oder "TopShot KING SIZE" 250 Schütte?
Dürfte aber von Magtech sein?
Auf deine beiden Fragen: Nein und ja. Transport und Überlassung sind unterschiedlich zu sehen.Rusty hat geschrieben: Fr 24. Apr 2026, 08:57 … Wie sieht es beim Transport von Kat B und C Waffen zum Schießstand aus, wenn ich der einzige mit WBK bin. Muss ich selber das Auto fahren oder darf ich auch Beifahrer sein?

Na ja, einen gültigen Führerschein solltest schon haben u. mitführen wennst das Auto selbst lenkst.Rusty hat geschrieben: Fr 24. Apr 2026, 08:57 Ich wollte für diese Frage keinen eigenen Thread in "Waffenrecht" eröffnen.
Wie sieht es beim Transport von Kat B und C Waffen zum Schießstand aus, wenn ich der einzige mit WBK bin. Muss ich selber das Auto fahren oder darf ich auch Beifahrer sein? Klingt vielleicht banal aber bei den ganzen strengen Regelungen mit Überlassung will ich kein Risiko eingehen.
Alles klar, danke vielmals für die Erläuterung. Ich fahre mit einem Kollegen, welcher keine WBK hat, diese Woche auf den Schießstand und da mein Auto momentan nicht in bester Verfassung ist, würden wir mit seinem Fahren, natürlich Gesetzeskonform im Kofferraum, getrennt von Muni usw. Ich war mir nur nicht sicher, ob er dann als Innehaber zählt, da er das Auto lenkt und somit die Waffen quasi transportiert.FdH22 hat geschrieben: Sa 25. Apr 2026, 20:32Na ja, einen gültigen Führerschein solltest schon haben u. mitführen wennst das Auto selbst lenkst.Rusty hat geschrieben: Fr 24. Apr 2026, 08:57 Ich wollte für diese Frage keinen eigenen Thread in "Waffenrecht" eröffnen.
Wie sieht es beim Transport von Kat B und C Waffen zum Schießstand aus, wenn ich der einzige mit WBK bin. Muss ich selber das Auto fahren oder darf ich auch Beifahrer sein? Klingt vielleicht banal aber bei den ganzen strengen Regelungen mit Überlassung will ich kein Risiko eingehen.
Als Beifahrer ist es ned so haglich, nur ang´soffen solltest ned sein![]()
Spaß beiseite. Primär: Die ungeladenen Waffen müssen in einen verschlossenen Behältnis sein (zB Tasche, Koffer).
Versperrt muß er nicht sein (Achtung, gilt nur in Ö, in D muß er versperrt sein)
Ein Plastiksack würde theoretisch auch passen, ich würde es aber nicht empfehlen.![]()
Je nach Kfz-Bauart (zB offenes Cabrio vs Kombi, etc) wäre ggf der Kofferraum zu empfehlen.![]()
Last but not least: Ob du selbst Lenker bist od. am Beifahrersitz Passagier bist ist nicht im Waff§ (inkl aller Erläuterungen) geregelt.![]()