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Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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bino71
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von bino71 » Di 28. Apr 2026, 17:57

Heute den SG550 Lower (für AR15 Magazine) erfassen lassen. Innerhalb von 3 Stunden im ZWR eingetragen bekommen:
Mail mit 4 Bildern und Details >> Zubehör § 17/1/8 Gehäuseunterteil freies Zub. Kat A

mikonis
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von mikonis » Di 28. Apr 2026, 18:31

bino71 hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 17:57 Heute den SG550 Lower (für AR15 Magazine) erfassen lassen. Innerhalb von 3 Stunden im ZWR eingetragen bekommen:
Mail mit 4 Bildern und Details >> Zubehör § 17/1/8 Gehäuseunterteil freies Zub. Kat A
Bitte kannst du deine Kürzel und Anmerkungen in Worte und ganze erklärende Sätze fassen. Danke dir.
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eierkopf
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von eierkopf » Di 28. Apr 2026, 18:32

bino71 hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 17:57 Heute den SG550 Lower (für AR15 Magazine) erfassen lassen. Innerhalb von 3 Stunden im ZWR eingetragen bekommen:
Mail mit 4 Bildern und Details >> Zubehör § 17/1/8 Gehäuseunterteil freies Zub. Kat A
Das check ich jetz net, warum den lower auf 17/1/z8?

Ich würd einen Lower einfach eintragen lassen, so wie ich das verstehe hat der Kategorie B (außer er wäre Kat A aus irgendwelchen Gründen und ich steh am Schlauch).

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rider650
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von rider650 » Di 28. Apr 2026, 19:04

eierkopf hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 18:32 Das check ich jetz net, warum den lower auf 17/1/z8?

Ich würd einen Lower einfach eintragen lassen, so wie ich das verstehe hat der Kategorie B (außer er wäre Kat A aus irgendwelchen Gründen und ich steh am Schlauch).
Er darf jetzt zuhause große Mags in den leeren Lower stecken 😂

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von bino71 » Di 28. Apr 2026, 21:45

eierkopf hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 18:32
bino71 hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 17:57 Heute den SG550 Lower (für AR15 Magazine) erfassen lassen. Innerhalb von 3 Stunden im ZWR eingetragen bekommen:
Mail mit 4 Bildern und Details >> Zubehör § 17/1/8 Gehäuseunterteil freies Zub. Kat A
Das check ich jetz net, warum den lower auf 17/1/z8?

Ich würd einen Lower einfach eintragen lassen, so wie ich das verstehe hat der Kategorie B (außer er wäre Kat A aus irgendwelchen Gründen und ich steh am Schlauch).
Keine Ahnung und mir ist es wurscht.
ich dachte bis jetzt Zubehörplatz ist Zubehörplatz, da keine Bindung zur Waffe.

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Gadai
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Gadai » Di 28. Apr 2026, 22:11

Betrifft Überlassung von Waffen:
Mein Frau überlässt mir für morgen ihren Revolver.
Überlassungserklärung alles klar, ich hätte auch noch einen freien Platz, soweit kein Problem.

Falls man jemand anderen etwas überlassen wollte, muss man wissen ob er noch zumindest einen freien Platz hat??
Wie falls er keine ID A hat?

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von eierkopf » Di 28. Apr 2026, 22:32

bino71 hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 21:45
eierkopf hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 18:32
bino71 hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 17:57 Heute den SG550 Lower (für AR15 Magazine) erfassen lassen. Innerhalb von 3 Stunden im ZWR eingetragen bekommen:
Mail mit 4 Bildern und Details >> Zubehör § 17/1/8 Gehäuseunterteil freies Zub. Kat A
Das check ich jetz net, warum den lower auf 17/1/z8?

Ich würd einen Lower einfach eintragen lassen, so wie ich das verstehe hat der Kategorie B (außer er wäre Kat A aus irgendwelchen Gründen und ich steh am Schlauch).
Keine Ahnung und mir ist es wurscht.
ich dachte bis jetzt Zubehörplatz ist Zubehörplatz, da keine Bindung zur Waffe.
Die § 17/1/Zx Plätze sind halt kostbar, das meinte ich.
Wenn ich einen Upper eh schon auf Kat A hab, brauch ich den Lower net auch noch auf Kat A melden (das gabs ja vorher auch nicht weil keiner Griffstücke gemeldet hat bzw. die Dinger in AT frei waren).
Ich hoff halt nicht das du dir da einen Zubehörplatz "genommen" hast.
Zuletzt geändert von eierkopf am Di 28. Apr 2026, 22:40, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von eierkopf » Di 28. Apr 2026, 22:35

Gadai hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 22:11 Betrifft Überlassung von Waffen:
Mein Frau überlässt mir für morgen ihren Revolver.
Überlassungserklärung alles klar, ich hätte auch noch einen freien Platz, soweit kein Problem.

Falls man jemand anderen etwas überlassen wollte, muss man wissen ob er noch zumindest einen freien Platz hat??
Wie falls er keine ID A hat?
Meines Erachtens nach wie früher, wenn Platz frei alles cool. Wenn nicht dann gegenseitige Überlassung für den Zeitraum wo du die Kanone jemandem überlässt und die Person dann dir eine seiner Kanonen (statt wie früher gelten halt nun die 3 Tage und die machen es net besser)

Meinst du einem fremden die Waffe überlassen (Probeschiessen vor Kauf?) ohne das du weißt ob Platz frei oder nicht?
Tja, das wird ohne Auszug des ZWR ehrlich gesagt nicht funktionieren.

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Gadai
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Gadai » Di 28. Apr 2026, 23:21

eierkopf hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 22:35
Gadai hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 22:11 Betrifft Überlassung von Waffen:
Mein Frau überlässt mir für morgen ihren Revolver.
Überlassungserklärung alles klar, ich hätte auch noch einen freien Platz, soweit kein Problem.

Falls man jemand anderen etwas überlassen wollte, muss man wissen ob er noch zumindest einen freien Platz hat??
Wie falls er keine ID A hat?
Meines Erachtens nach wie früher, wenn Platz frei alles cool. Wenn nicht dann gegenseitige Überlassung für den Zeitraum wo du die Kanone jemandem überlässt und die Person dann dir eine seiner Kanonen (statt wie früher gelten halt nun die 3 Tage und die machen es net besser)

Meinst du einem fremden die Waffe überlassen (Probeschiessen vor Kauf?) ohne das du weißt ob Platz frei oder nicht?
Tja, das wird ohne Auszug des ZWR ehrlich gesagt nicht funktionieren.
Ich wäre sowieso zu skeptisch etwas zu überlassen. Wann dann am Schießstand testen.
Ich bin ehrlich auch nicht unglücklich darüber, daß der Verkauf jetzt über den Händler laufen MUSS.
Aber wer wäre wohl mehr in Beweisnot falls bei einer Überlassung die Stückzahl überschritten würde?
Immer gegenseitig zu überlassen kann jedenfalls kein Fehler sein.

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von m_a_d » Mi 29. Apr 2026, 00:52

Ob der Platz frei ist, kann auch in Zukunft der Händler nicht sagen! Das ZWR kann nicht in Echtzeit abbilden, daher wird das auch weiterhin nicht möglich sein, Die Platzüberschreitung war schon immer das Problem des Erwerbers und niemals des Überlassers. Das verschlimmbesserte WaffG hat daran genau nichts verändert / verbessert, es hat es lediglich für gesetzestreue Bürger teurer gemacht.
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Hauptsacheesknallt » Fr 1. Mai 2026, 03:31

Gibt es für die Meldung meines M16 Kat. A Lowers ein Musterformular vom BMLV?
Pew Pew

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von titan » Fr 1. Mai 2026, 07:29

Nein, melde es deiner Behörde, die senden das weiter.

Mr. Danger
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Mr. Danger » Fr 1. Mai 2026, 09:19

titan hat geschrieben: Fr 1. Mai 2026, 07:29 Nein, melde es deiner Behörde, die senden das weiter.
Das ist schlichtweg falsch!

§58 (25)Wer zum gemäß § 62 Abs. 23 kundzumachenden Zeitpunkt einen wesentlichen Bestandteil für Schusswaffen der Kategorie A besitzt, der davor nicht unter § 2 Abs. 2 oder § 5 Abs. 1 Z 2 fiel, sowie über keine waffenrechtliche Bewilligung verfügt, hat diesen der Behörde oder – sofern es sich um Kriegsmaterial handelt – dem Bundesminister für Landesverteidigung innerhalb von einem Jahr zu melden oder einem Berechtigten zu überlassen. Die jeweils zuständige Behörde hat den Besitz dieses wesentlichen Bestandteils mit Bescheid zu bewilligen. Diese zusätzliche Bewilligung erlischt, sobald der Berechtigte nicht mehr Inhaber dieses wesentlichen Bestandteils ist. Wird dem Antrag nicht stattgegeben, hat er diesen wesentlichen Bestandteil binnen zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des Bescheides einem Berechtigten zu überlassen. Bis zur Entscheidung über diesen Antrag ist der Besitz dieses wesentlichen Bestandteils jedenfalls erlaubt.

KM hat man somit der Klaudia Tanner https://www.bmlv.gv.at/facts/minister/l ... nner.shtml zu melden.

Aus Erfahrung wird sich die Rechtsabteilung melden. Die werden wieder wissen wollen, ob es überhaupt KM ist und das ARWT einschalten. Dann gibt es einen Briefverkehr und man bekommt einen Bescheid.
Wenn das BMLV den Bescheid nicht auch an Deine Waffenbehörde sendet solltest Du es danach machen (Die reden nicht automatisch miteinander).

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von spareribs » Fr 1. Mai 2026, 10:21

I tät das Zeug wegschmeissen ...verkaufen kannst es wahrscheinlich eh nicht und vererben auch nicht ....habe jetzt auch ein Griffstück zerschnitten und entsorgt ...P.S: ich war mal so blöd und habe eine Pumpgun gemeldet. ..
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...:doh:

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von FdH22 » Fr 1. Mai 2026, 11:46

spareribs hat geschrieben: Fr 1. Mai 2026, 10:21 ...P.S: ich war mal so blöd und habe eine Pumpgun gemeldet. ..
Du bist nicht der Einzige. ;)

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