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Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Heute den SG550 Lower (für AR15 Magazine) erfassen lassen. Innerhalb von 3 Stunden im ZWR eingetragen bekommen:
Mail mit 4 Bildern und Details >> Zubehör § 17/1/8 Gehäuseunterteil freies Zub. Kat A
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Bitte kannst du deine Kürzel und Anmerkungen in Worte und ganze erklärende Sätze fassen. Danke dir.bino71 hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 17:57 Heute den SG550 Lower (für AR15 Magazine) erfassen lassen. Innerhalb von 3 Stunden im ZWR eingetragen bekommen:
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Das check ich jetz net, warum den lower auf 17/1/z8?bino71 hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 17:57 Heute den SG550 Lower (für AR15 Magazine) erfassen lassen. Innerhalb von 3 Stunden im ZWR eingetragen bekommen:
Mail mit 4 Bildern und Details >> Zubehör § 17/1/8 Gehäuseunterteil freies Zub. Kat A
Ich würd einen Lower einfach eintragen lassen, so wie ich das verstehe hat der Kategorie B (außer er wäre Kat A aus irgendwelchen Gründen und ich steh am Schlauch).
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Er darf jetzt zuhause große Mags in den leeren Lower steckeneierkopf hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 18:32 Das check ich jetz net, warum den lower auf 17/1/z8?
Ich würd einen Lower einfach eintragen lassen, so wie ich das verstehe hat der Kategorie B (außer er wäre Kat A aus irgendwelchen Gründen und ich steh am Schlauch).
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Keine Ahnung und mir ist es wurscht.eierkopf hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 18:32Das check ich jetz net, warum den lower auf 17/1/z8?bino71 hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 17:57 Heute den SG550 Lower (für AR15 Magazine) erfassen lassen. Innerhalb von 3 Stunden im ZWR eingetragen bekommen:
Mail mit 4 Bildern und Details >> Zubehör § 17/1/8 Gehäuseunterteil freies Zub. Kat A
Ich würd einen Lower einfach eintragen lassen, so wie ich das verstehe hat der Kategorie B (außer er wäre Kat A aus irgendwelchen Gründen und ich steh am Schlauch).
ich dachte bis jetzt Zubehörplatz ist Zubehörplatz, da keine Bindung zur Waffe.
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Betrifft Überlassung von Waffen:
Mein Frau überlässt mir für morgen ihren Revolver.
Überlassungserklärung alles klar, ich hätte auch noch einen freien Platz, soweit kein Problem.
Falls man jemand anderen etwas überlassen wollte, muss man wissen ob er noch zumindest einen freien Platz hat??
Wie falls er keine ID A hat?
Mein Frau überlässt mir für morgen ihren Revolver.
Überlassungserklärung alles klar, ich hätte auch noch einen freien Platz, soweit kein Problem.
Falls man jemand anderen etwas überlassen wollte, muss man wissen ob er noch zumindest einen freien Platz hat??
Wie falls er keine ID A hat?
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Die § 17/1/Zx Plätze sind halt kostbar, das meinte ich.bino71 hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 21:45Keine Ahnung und mir ist es wurscht.eierkopf hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 18:32Das check ich jetz net, warum den lower auf 17/1/z8?bino71 hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 17:57 Heute den SG550 Lower (für AR15 Magazine) erfassen lassen. Innerhalb von 3 Stunden im ZWR eingetragen bekommen:
Mail mit 4 Bildern und Details >> Zubehör § 17/1/8 Gehäuseunterteil freies Zub. Kat A
Ich würd einen Lower einfach eintragen lassen, so wie ich das verstehe hat der Kategorie B (außer er wäre Kat A aus irgendwelchen Gründen und ich steh am Schlauch).
ich dachte bis jetzt Zubehörplatz ist Zubehörplatz, da keine Bindung zur Waffe.
Wenn ich einen Upper eh schon auf Kat A hab, brauch ich den Lower net auch noch auf Kat A melden (das gabs ja vorher auch nicht weil keiner Griffstücke gemeldet hat bzw. die Dinger in AT frei waren).
Ich hoff halt nicht das du dir da einen Zubehörplatz "genommen" hast.
Zuletzt geändert von eierkopf am Di 28. Apr 2026, 22:40, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Meines Erachtens nach wie früher, wenn Platz frei alles cool. Wenn nicht dann gegenseitige Überlassung für den Zeitraum wo du die Kanone jemandem überlässt und die Person dann dir eine seiner Kanonen (statt wie früher gelten halt nun die 3 Tage und die machen es net besser)Gadai hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 22:11 Betrifft Überlassung von Waffen:
Mein Frau überlässt mir für morgen ihren Revolver.
Überlassungserklärung alles klar, ich hätte auch noch einen freien Platz, soweit kein Problem.
Falls man jemand anderen etwas überlassen wollte, muss man wissen ob er noch zumindest einen freien Platz hat??
Wie falls er keine ID A hat?
Meinst du einem fremden die Waffe überlassen (Probeschiessen vor Kauf?) ohne das du weißt ob Platz frei oder nicht?
Tja, das wird ohne Auszug des ZWR ehrlich gesagt nicht funktionieren.
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Ich wäre sowieso zu skeptisch etwas zu überlassen. Wann dann am Schießstand testen.eierkopf hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 22:35Meines Erachtens nach wie früher, wenn Platz frei alles cool. Wenn nicht dann gegenseitige Überlassung für den Zeitraum wo du die Kanone jemandem überlässt und die Person dann dir eine seiner Kanonen (statt wie früher gelten halt nun die 3 Tage und die machen es net besser)Gadai hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 22:11 Betrifft Überlassung von Waffen:
Mein Frau überlässt mir für morgen ihren Revolver.
Überlassungserklärung alles klar, ich hätte auch noch einen freien Platz, soweit kein Problem.
Falls man jemand anderen etwas überlassen wollte, muss man wissen ob er noch zumindest einen freien Platz hat??
Wie falls er keine ID A hat?
Meinst du einem fremden die Waffe überlassen (Probeschiessen vor Kauf?) ohne das du weißt ob Platz frei oder nicht?
Tja, das wird ohne Auszug des ZWR ehrlich gesagt nicht funktionieren.
Ich bin ehrlich auch nicht unglücklich darüber, daß der Verkauf jetzt über den Händler laufen MUSS.
Aber wer wäre wohl mehr in Beweisnot falls bei einer Überlassung die Stückzahl überschritten würde?
Immer gegenseitig zu überlassen kann jedenfalls kein Fehler sein.
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Ob der Platz frei ist, kann auch in Zukunft der Händler nicht sagen! Das ZWR kann nicht in Echtzeit abbilden, daher wird das auch weiterhin nicht möglich sein, Die Platzüberschreitung war schon immer das Problem des Erwerbers und niemals des Überlassers. Das verschlimmbesserte WaffG hat daran genau nichts verändert / verbessert, es hat es lediglich für gesetzestreue Bürger teurer gemacht.
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dvc & AA

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Hauptsacheesknallt
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Gibt es für die Meldung meines M16 Kat. A Lowers ein Musterformular vom BMLV?
Pew Pew
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Nein, melde es deiner Behörde, die senden das weiter.
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Mr. Danger
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Das ist schlichtweg falsch!
§58 (25)Wer zum gemäß § 62 Abs. 23 kundzumachenden Zeitpunkt einen wesentlichen Bestandteil für Schusswaffen der Kategorie A besitzt, der davor nicht unter § 2 Abs. 2 oder § 5 Abs. 1 Z 2 fiel, sowie über keine waffenrechtliche Bewilligung verfügt, hat diesen der Behörde oder – sofern es sich um Kriegsmaterial handelt – dem Bundesminister für Landesverteidigung innerhalb von einem Jahr zu melden oder einem Berechtigten zu überlassen. Die jeweils zuständige Behörde hat den Besitz dieses wesentlichen Bestandteils mit Bescheid zu bewilligen. Diese zusätzliche Bewilligung erlischt, sobald der Berechtigte nicht mehr Inhaber dieses wesentlichen Bestandteils ist. Wird dem Antrag nicht stattgegeben, hat er diesen wesentlichen Bestandteil binnen zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des Bescheides einem Berechtigten zu überlassen. Bis zur Entscheidung über diesen Antrag ist der Besitz dieses wesentlichen Bestandteils jedenfalls erlaubt.
KM hat man somit der Klaudia Tanner https://www.bmlv.gv.at/facts/minister/l ... nner.shtml zu melden.
Aus Erfahrung wird sich die Rechtsabteilung melden. Die werden wieder wissen wollen, ob es überhaupt KM ist und das ARWT einschalten. Dann gibt es einen Briefverkehr und man bekommt einen Bescheid.
Wenn das BMLV den Bescheid nicht auch an Deine Waffenbehörde sendet solltest Du es danach machen (Die reden nicht automatisch miteinander).
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
I tät das Zeug wegschmeissen ...verkaufen kannst es wahrscheinlich eh nicht und vererben auch nicht ....habe jetzt auch ein Griffstück zerschnitten und entsorgt ...P.S: ich war mal so blöd und habe eine Pumpgun gemeldet. ..
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Du bist nicht der Einzige.spareribs hat geschrieben: Fr 1. Mai 2026, 10:21 ...P.S: ich war mal so blöd und habe eine Pumpgun gemeldet. ..
