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Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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rhodium
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von rhodium » Fr 1. Mai 2026, 11:56

Mein Baujahr hat mir leider die Option auf eine Mossberg in Stainless verunmöglicht. So war mein erster Kauf ein Schweizer K11 um etwa 1000 öS. Auch kein Verlustgeschäft 👍

Mr. Danger
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Mr. Danger » Fr 1. Mai 2026, 12:07

spareribs hat geschrieben: Fr 1. Mai 2026, 10:21 I tät das Zeug wegschmeissen ...verkaufen kannst es wahrscheinlich eh nicht und vererben auch nicht ....habe jetzt auch ein Griffstück zerschnitten und entsorgt ...P.S: ich war mal so blöd und habe eine Pumpgun gemeldet. ..
Bevor Du was wegschmeißt, denk an mich :D
Ich werde einen Teil meines KM-Zubehörs nach der Meldung nach CZ schicken, weil dort der Markt für solche Dinge vorhanden ist.
Ein M16 lower ist in CZ legal, aber halt schwer zu bekommen. Das Selbe gilt für neue Steyr AUG FA Teile (Schäfte, Gehäuse, ...) die es im abgenudelten Zustand gibt aber kaum in neu.

balahu
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von balahu » Fr 1. Mai 2026, 12:43

Mr. Danger hat geschrieben: Fr 1. Mai 2026, 12:07
spareribs hat geschrieben: Fr 1. Mai 2026, 10:21 I tät das Zeug wegschmeissen ...verkaufen kannst es wahrscheinlich eh nicht und vererben auch nicht ....habe jetzt auch ein Griffstück zerschnitten und entsorgt ...P.S: ich war mal so blöd und habe eine Pumpgun gemeldet. ..
Bevor Du was wegschmeißt, denk an mich :D
Ich werde einen Teil meines KM-Zubehörs nach der Meldung nach CZ schicken, weil dort der Markt für solche Dinge vorhanden ist.
Ein M16 lower ist in CZ legal, aber halt schwer zu bekommen. Das Selbe gilt für neue Steyr AUG FA Teile (Schäfte, Gehäuse, ...) die es im abgenudelten Zustand gibt aber kaum in neu.
Da wünsche ich viel erfolg beim erwirken einer ausfuhrerlaubnis für KM. Die bekomnst Du eher nicht.
Und selbst wenn:
Dass die ausfuhrgenehmigung KM selbst auch um die 300,- kostet ist dir bekannt?

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titan
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von titan » Fr 1. Mai 2026, 12:48

Mr. Danger hat geschrieben: Fr 1. Mai 2026, 09:19
titan hat geschrieben: Fr 1. Mai 2026, 07:29 Nein, melde es deiner Behörde, die senden das weiter.
Das ist schlichtweg falsch!

§58 (25)Wer zum gemäß § 62 Abs. 23 kundzumachenden Zeitpunkt einen wesentlichen Bestandteil für Schusswaffen der Kategorie A besitzt, der davor nicht unter § 2 Abs. 2 oder § 5 Abs. 1 Z 2 fiel, sowie über keine waffenrechtliche Bewilligung verfügt, hat diesen der Behörde oder – sofern es sich um Kriegsmaterial handelt – dem Bundesminister für Landesverteidigung innerhalb von einem Jahr zu melden oder einem Berechtigten zu überlassen. Die jeweils zuständige Behörde hat den Besitz dieses wesentlichen Bestandteils mit Bescheid zu bewilligen. Diese zusätzliche Bewilligung erlischt, sobald der Berechtigte nicht mehr Inhaber dieses wesentlichen Bestandteils ist. Wird dem Antrag nicht stattgegeben, hat er diesen wesentlichen Bestandteil binnen zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des Bescheides einem Berechtigten zu überlassen. Bis zur Entscheidung über diesen Antrag ist der Besitz dieses wesentlichen Bestandteils jedenfalls erlaubt.

KM hat man somit der Klaudia Tanner https://www.bmlv.gv.at/facts/minister/l ... nner.shtml zu melden.

Aus Erfahrung wird sich die Rechtsabteilung melden. Die werden wieder wissen wollen, ob es überhaupt KM ist und das ARWT einschalten. Dann gibt es einen Briefverkehr und man bekommt einen Bescheid.
Wenn das BMLV den Bescheid nicht auch an Deine Waffenbehörde sendet solltest Du es danach machen (Die reden nicht automatisch miteinander).
Ja ich weiß, aber defacto macht es keinen Unterschied, ob man selbst an die Poststelle des BMLV schreibt oder ob die BH dorthin weiterleitet.

befluegeltkostbarer
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von befluegeltkostbarer » Fr 1. Mai 2026, 14:14

Meldepflichtiges Teil oder nicht, trotz BMI Bilderbuch ist es mir wirklich nicht ganz klar...

[
Zuletzt geändert von befluegeltkostbarer am Mi 6. Mai 2026, 11:59, insgesamt 1-mal geändert.

glockfun
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von glockfun » Fr 1. Mai 2026, 14:51

befluegeltkostbarer hat geschrieben: Fr 1. Mai 2026, 14:14 https://ibb.co/nKKt2qm

Meldepflichtiges Teil oder nicht, trotz BMI Bilderbuch ist es mir wirklich nicht ganz klar...

https://ibb.co/nKKt2qm
Was ist es? Was tut es?
Ein seitliches Bild sagt nicht viel aus.

Griffstück
Griffhülle
Teil von Airsoft Co2 Luftdruck



Gerade bei Walther ... Weiterer Ausflug ... Ein Erzeuger der insbesondere in dem Segment Teile (auch Wechselsystem) alles mögliche gebaut hat. Entsprechend ging das eine oder andere leichter, schwerer oder eigentlich gar nicht. Da gibt es von (weiterhin) freien Griffhüllen bis hin zu Griffstücken die den Lauf verankert haben und daher zumeist nicht als frei galten (Belastung).

Gleichzeitig: auch wenn das BMI (mit Verweis auf die EU) ja Gehäuse bei FFW ihre Existenz abspricht ... Walther OSP hat neben Lauf Verschluss Griff auch ein Geäuse (im Beitrag zur erfolgreichen Schussabgabe wohl kaum weniger wichtig als ein Upper von einem AR15) ...

Technisch wäre das ja interessant sich da näher zu beschäftigen. Besitze keines und daher keine nahen Erfahrungen. Nachdem das Griffstück den Verschluss nicht führt, Abzugsgruppe komplett auskommt etc sollte das Griffstück eine Griffhülle und somit frei sein.

Oben das Gehäuse auch, das führt zwar den Verschluss aber es existiert ja kein Gehäuse bei Pistolen wenn man den Experten folgt ...
Der Lauf drin sowie der Verchluss war eh schon relevant.

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von befluegeltkostbarer » Fr 1. Mai 2026, 15:01

Danke für die Antwort, im Endeffekt wirds die BH entscheiden ob es sie interessiert...
Zuletzt geändert von befluegeltkostbarer am Mi 6. Mai 2026, 12:00, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Gadai » Fr 1. Mai 2026, 17:00

befluegeltkostbarer hat geschrieben: Fr 1. Mai 2026, 14:14 https://ibb.co/nKKt2qm

Meldepflichtiges Teil oder nicht, trotz BMI Bilderbuch ist es mir wirklich nicht ganz klar...

https://ibb.co/nKKt2qm
Siehe Seite 20 von 28.
https://www.wko.at/oe/arge-zivile-siche ... gesetz.pdf

Poirot
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Poirot » Fr 1. Mai 2026, 17:09

Gadai hat geschrieben: Fr 1. Mai 2026, 17:00
Siehe Seite 20 von 28.
https://www.wko.at/oe/arge-zivile-siche ... gesetz.pdf
Schön gemachter Leitfaden.
Die Blaser Geradezugbesitzer haben jetzt irgendwie die Arschkarte gezogen weil der Schaft auch zum Hauptteil wurde.
Da könnte Steyr mit der Monoblock oder der neuen Geradezugvariante punkten ;)

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von befluegeltkostbarer » Fr 1. Mai 2026, 17:25

Gadai hat geschrieben: Fr 1. Mai 2026, 17:00
befluegeltkostbarer hat geschrieben: Fr 1. Mai 2026, 14:14

Meldepflichtiges Teil oder nicht, trotz BMI Bilderbuch ist es mir wirklich nicht ganz klar...
Siehe Seite 20 von 28.
https://www.wko.at/oe/arge-zivile-siche ... gesetz.pdf
Und wenn ich einen Trigger wie auf Seite 16 reinklemme?
Zuletzt geändert von befluegeltkostbarer am Mi 6. Mai 2026, 12:00, insgesamt 1-mal geändert.

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Maria
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Maria » Sa 2. Mai 2026, 00:20

Joewood hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 11:09
titan hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 10:47 Warum soll dir eine Strafe blühen, wenn die Frist noch nicht verstrichen ist?
Sehe ich auch so... ich wollte es nur bestätigt haben.
Ich bin mir gerade da nicht so sicher, ich habe heute in einem Video gesehen wo gesagt wurde das man nachweisen muss das dass Griffstück ein altbestand ist, das hieße das man eine Rechnung vorweisen muss wann das Griffstück gekauft wurde damit es zum altbestand zählt und es auch so nachmelden kann.
Ich hoffe aber das es so nicht stimmt ansonsten müsste man alle Rechnungen irgendwie wieder aktualisieren bzw. bei dem Verkäufer anfordern.

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=vDj29ltt7Jk
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt :mrgreen:

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Coolhand1980 » Mo 4. Mai 2026, 09:39

Rechnung für Altbestand ist Blödsinn.
Das war auch bei den Magazinen damals nicht so und steht auch nicht im Gesetz.

Blaser Schäfte sind nur dann meldepflichtig, wenn der Rahmen, der den Verschluss führt, eingebaut ist.
Ein leerer Schaft ist nix. Zugegeben, der rote Rahmen im Bilderbuch hätte etwas kleiner ausfallen können.

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von botschinger » Mo 4. Mai 2026, 10:09

Frage an die bereits erledigten Griffstückmelder...

Was habt ihr alles angegeben?
Hersteller und Seriennummer ist klar.
Habt ihr ein Kaliber angegeben?
Und vor allem beim Modell bin ich mir unschlüssig, da bei Glock ja 17/17L/34 und 19/19X/45/47/49 möglich wäre.
Bei CZ z.B. 75/75b/Kadet/Kadet2/Sport2/Sport3

Mein Sachbearbeiter steht leider auf dem Schlauch, er/sie/es hat es bis heute nicht geschafft die Altbestandsmagazine ins
ZWR zu pflanzen.

Danke vorab.

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von masterman04 » Mo 4. Mai 2026, 12:10

Maria hat geschrieben: Sa 2. Mai 2026, 00:20
Joewood hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 11:09
titan hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 10:47 Warum soll dir eine Strafe blühen, wenn die Frist noch nicht verstrichen ist?
Sehe ich auch so... ich wollte es nur bestätigt haben.
Ich bin mir gerade da nicht so sicher, ich habe heute in einem Video gesehen wo gesagt wurde das man nachweisen muss das dass Griffstück ein altbestand ist, das hieße das man eine Rechnung vorweisen muss wann das Griffstück gekauft wurde damit es zum altbestand zählt und es auch so nachmelden kann.
Ich hoffe aber das es so nicht stimmt ansonsten müsste man alle Rechnungen irgendwie wieder aktualisieren bzw. bei dem Verkäufer anfordern.

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=vDj29ltt7Jk
Klingt nach einem Gschichtldrucker, solange keiner die Quelle dazu nennt (im Gesetz steht jedenfalls nichts davon, dass ein Nachweis über den Erwerbszeitpunkt erforderlich wäre).

Das würde dazu führen, dass viele Griffstücke in der Illegalität enden, weil die Besitzer die Griffstücke gar nicht melden könnten.

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von spareribs » Mo 4. Mai 2026, 12:25

Du wirst doch echt nicht glauben , das ALLE. Griffstücke gemeldet werden? :clap:
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...:doh:

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