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Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Mein Baujahr hat mir leider die Option auf eine Mossberg in Stainless verunmöglicht. So war mein erster Kauf ein Schweizer K11 um etwa 1000 öS. Auch kein Verlustgeschäft 
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Mr. Danger
- .50 BMG

- Beiträge: 622
- Registriert: Mi 12. Jan 2011, 09:22
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Bevor Du was wegschmeißt, denk an michspareribs hat geschrieben: Fr 1. Mai 2026, 10:21 I tät das Zeug wegschmeissen ...verkaufen kannst es wahrscheinlich eh nicht und vererben auch nicht ....habe jetzt auch ein Griffstück zerschnitten und entsorgt ...P.S: ich war mal so blöd und habe eine Pumpgun gemeldet. ..
Ich werde einen Teil meines KM-Zubehörs nach der Meldung nach CZ schicken, weil dort der Markt für solche Dinge vorhanden ist.
Ein M16 lower ist in CZ legal, aber halt schwer zu bekommen. Das Selbe gilt für neue Steyr AUG FA Teile (Schäfte, Gehäuse, ...) die es im abgenudelten Zustand gibt aber kaum in neu.
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Da wünsche ich viel erfolg beim erwirken einer ausfuhrerlaubnis für KM. Die bekomnst Du eher nicht.Mr. Danger hat geschrieben: Fr 1. Mai 2026, 12:07Bevor Du was wegschmeißt, denk an michspareribs hat geschrieben: Fr 1. Mai 2026, 10:21 I tät das Zeug wegschmeissen ...verkaufen kannst es wahrscheinlich eh nicht und vererben auch nicht ....habe jetzt auch ein Griffstück zerschnitten und entsorgt ...P.S: ich war mal so blöd und habe eine Pumpgun gemeldet. ..![]()
Ich werde einen Teil meines KM-Zubehörs nach der Meldung nach CZ schicken, weil dort der Markt für solche Dinge vorhanden ist.
Ein M16 lower ist in CZ legal, aber halt schwer zu bekommen. Das Selbe gilt für neue Steyr AUG FA Teile (Schäfte, Gehäuse, ...) die es im abgenudelten Zustand gibt aber kaum in neu.
Und selbst wenn:
Dass die ausfuhrgenehmigung KM selbst auch um die 300,- kostet ist dir bekannt?
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Ja ich weiß, aber defacto macht es keinen Unterschied, ob man selbst an die Poststelle des BMLV schreibt oder ob die BH dorthin weiterleitet.Mr. Danger hat geschrieben: Fr 1. Mai 2026, 09:19Das ist schlichtweg falsch!
§58 (25)Wer zum gemäß § 62 Abs. 23 kundzumachenden Zeitpunkt einen wesentlichen Bestandteil für Schusswaffen der Kategorie A besitzt, der davor nicht unter § 2 Abs. 2 oder § 5 Abs. 1 Z 2 fiel, sowie über keine waffenrechtliche Bewilligung verfügt, hat diesen der Behörde oder – sofern es sich um Kriegsmaterial handelt – dem Bundesminister für Landesverteidigung innerhalb von einem Jahr zu melden oder einem Berechtigten zu überlassen. Die jeweils zuständige Behörde hat den Besitz dieses wesentlichen Bestandteils mit Bescheid zu bewilligen. Diese zusätzliche Bewilligung erlischt, sobald der Berechtigte nicht mehr Inhaber dieses wesentlichen Bestandteils ist. Wird dem Antrag nicht stattgegeben, hat er diesen wesentlichen Bestandteil binnen zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des Bescheides einem Berechtigten zu überlassen. Bis zur Entscheidung über diesen Antrag ist der Besitz dieses wesentlichen Bestandteils jedenfalls erlaubt.
KM hat man somit der Klaudia Tanner https://www.bmlv.gv.at/facts/minister/l ... nner.shtml zu melden.
Aus Erfahrung wird sich die Rechtsabteilung melden. Die werden wieder wissen wollen, ob es überhaupt KM ist und das ARWT einschalten. Dann gibt es einen Briefverkehr und man bekommt einen Bescheid.
Wenn das BMLV den Bescheid nicht auch an Deine Waffenbehörde sendet solltest Du es danach machen (Die reden nicht automatisch miteinander).
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befluegeltkostbarer
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Meldepflichtiges Teil oder nicht, trotz BMI Bilderbuch ist es mir wirklich nicht ganz klar...
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Zuletzt geändert von befluegeltkostbarer am Mi 6. Mai 2026, 11:59, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Was ist es? Was tut es?befluegeltkostbarer hat geschrieben: Fr 1. Mai 2026, 14:14 https://ibb.co/nKKt2qm
Meldepflichtiges Teil oder nicht, trotz BMI Bilderbuch ist es mir wirklich nicht ganz klar...
https://ibb.co/nKKt2qm
Ein seitliches Bild sagt nicht viel aus.
Griffstück
Griffhülle
Teil von Airsoft Co2 Luftdruck
Gerade bei Walther ... Weiterer Ausflug ... Ein Erzeuger der insbesondere in dem Segment Teile (auch Wechselsystem) alles mögliche gebaut hat. Entsprechend ging das eine oder andere leichter, schwerer oder eigentlich gar nicht. Da gibt es von (weiterhin) freien Griffhüllen bis hin zu Griffstücken die den Lauf verankert haben und daher zumeist nicht als frei galten (Belastung).
Gleichzeitig: auch wenn das BMI (mit Verweis auf die EU) ja Gehäuse bei FFW ihre Existenz abspricht ... Walther OSP hat neben Lauf Verschluss Griff auch ein Geäuse (im Beitrag zur erfolgreichen Schussabgabe wohl kaum weniger wichtig als ein Upper von einem AR15) ...
Technisch wäre das ja interessant sich da näher zu beschäftigen. Besitze keines und daher keine nahen Erfahrungen. Nachdem das Griffstück den Verschluss nicht führt, Abzugsgruppe komplett auskommt etc sollte das Griffstück eine Griffhülle und somit frei sein.
Oben das Gehäuse auch, das führt zwar den Verschluss aber es existiert ja kein Gehäuse bei Pistolen wenn man den Experten folgt ...
Der Lauf drin sowie der Verchluss war eh schon relevant.
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befluegeltkostbarer
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Danke für die Antwort, im Endeffekt wirds die BH entscheiden ob es sie interessiert...
Zuletzt geändert von befluegeltkostbarer am Mi 6. Mai 2026, 12:00, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Siehe Seite 20 von 28.befluegeltkostbarer hat geschrieben: Fr 1. Mai 2026, 14:14 https://ibb.co/nKKt2qm
Meldepflichtiges Teil oder nicht, trotz BMI Bilderbuch ist es mir wirklich nicht ganz klar...
https://ibb.co/nKKt2qm
https://www.wko.at/oe/arge-zivile-siche ... gesetz.pdf
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Schön gemachter Leitfaden.Gadai hat geschrieben: Fr 1. Mai 2026, 17:00
Siehe Seite 20 von 28.
https://www.wko.at/oe/arge-zivile-siche ... gesetz.pdf
Die Blaser Geradezugbesitzer haben jetzt irgendwie die Arschkarte gezogen weil der Schaft auch zum Hauptteil wurde.
Da könnte Steyr mit der Monoblock oder der neuen Geradezugvariante punkten
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befluegeltkostbarer
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Und wenn ich einen Trigger wie auf Seite 16 reinklemme?Gadai hat geschrieben: Fr 1. Mai 2026, 17:00Siehe Seite 20 von 28.befluegeltkostbarer hat geschrieben: Fr 1. Mai 2026, 14:14
Meldepflichtiges Teil oder nicht, trotz BMI Bilderbuch ist es mir wirklich nicht ganz klar...
https://www.wko.at/oe/arge-zivile-siche ... gesetz.pdf
Zuletzt geändert von befluegeltkostbarer am Mi 6. Mai 2026, 12:00, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Ich bin mir gerade da nicht so sicher, ich habe heute in einem Video gesehen wo gesagt wurde das man nachweisen muss das dass Griffstück ein altbestand ist, das hieße das man eine Rechnung vorweisen muss wann das Griffstück gekauft wurde damit es zum altbestand zählt und es auch so nachmelden kann.
Ich hoffe aber das es so nicht stimmt ansonsten müsste man alle Rechnungen irgendwie wieder aktualisieren bzw. bei dem Verkäufer anfordern.
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=vDj29ltt7Jk
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt
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Coolhand1980
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Rechnung für Altbestand ist Blödsinn.
Das war auch bei den Magazinen damals nicht so und steht auch nicht im Gesetz.
Blaser Schäfte sind nur dann meldepflichtig, wenn der Rahmen, der den Verschluss führt, eingebaut ist.
Ein leerer Schaft ist nix. Zugegeben, der rote Rahmen im Bilderbuch hätte etwas kleiner ausfallen können.
Das war auch bei den Magazinen damals nicht so und steht auch nicht im Gesetz.
Blaser Schäfte sind nur dann meldepflichtig, wenn der Rahmen, der den Verschluss führt, eingebaut ist.
Ein leerer Schaft ist nix. Zugegeben, der rote Rahmen im Bilderbuch hätte etwas kleiner ausfallen können.
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botschinger
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Frage an die bereits erledigten Griffstückmelder...
Was habt ihr alles angegeben?
Hersteller und Seriennummer ist klar.
Habt ihr ein Kaliber angegeben?
Und vor allem beim Modell bin ich mir unschlüssig, da bei Glock ja 17/17L/34 und 19/19X/45/47/49 möglich wäre.
Bei CZ z.B. 75/75b/Kadet/Kadet2/Sport2/Sport3
Mein Sachbearbeiter steht leider auf dem Schlauch, er/sie/es hat es bis heute nicht geschafft die Altbestandsmagazine ins
ZWR zu pflanzen.
Danke vorab.
Was habt ihr alles angegeben?
Hersteller und Seriennummer ist klar.
Habt ihr ein Kaliber angegeben?
Und vor allem beim Modell bin ich mir unschlüssig, da bei Glock ja 17/17L/34 und 19/19X/45/47/49 möglich wäre.
Bei CZ z.B. 75/75b/Kadet/Kadet2/Sport2/Sport3
Mein Sachbearbeiter steht leider auf dem Schlauch, er/sie/es hat es bis heute nicht geschafft die Altbestandsmagazine ins
ZWR zu pflanzen.
Danke vorab.
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masterman04
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- Registriert: Di 3. Jun 2014, 00:20
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Klingt nach einem Gschichtldrucker, solange keiner die Quelle dazu nennt (im Gesetz steht jedenfalls nichts davon, dass ein Nachweis über den Erwerbszeitpunkt erforderlich wäre).Maria hat geschrieben: Sa 2. Mai 2026, 00:20Ich bin mir gerade da nicht so sicher, ich habe heute in einem Video gesehen wo gesagt wurde das man nachweisen muss das dass Griffstück ein altbestand ist, das hieße das man eine Rechnung vorweisen muss wann das Griffstück gekauft wurde damit es zum altbestand zählt und es auch so nachmelden kann.
Ich hoffe aber das es so nicht stimmt ansonsten müsste man alle Rechnungen irgendwie wieder aktualisieren bzw. bei dem Verkäufer anfordern.
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=vDj29ltt7Jk
Das würde dazu führen, dass viele Griffstücke in der Illegalität enden, weil die Besitzer die Griffstücke gar nicht melden könnten.
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Du wirst doch echt nicht glauben , das ALLE. Griffstücke gemeldet werden? 
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...