Sako hat geschrieben: Di 5. Mai 2026, 10:33
DOUBLEACTION hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 10:51
Privatverkauf (mit Eigentumsübertrag) nur mehr mit Einschaltung eines Waffengewerbetreibenden:
Privatgeschäfte über Schusswaffen oder Waffenteile sind nicht zulässig.
Betrifft komplette Waffen und wesentliche Waffenteile.
Der Händler darf dafür ein angemessenes Entgelt verlangen.
Im Fall eines Verkaufes einer Waffe muss der Waffenhändler :
- die Identität des Verkäufers überprüfen,
- die Gültigkeit der waffenrechtlichen Dokumente des Verkäufers überprüfen,
- die zum Verkauf bestimmte Waffe im ZWR in seinen Waffenbestand übernehmen
- den ZWR Datensatz mit den tatsächlichen Angaben abgleichen (Hersteller, Kaliber, Seriennummer)
- die Identität des Käufers überprüfen,
- die Berechtigung des Käufers zum Kauf dieser Waffe überprüfen,
- die Gültigkeit der waffenrechtlichen Dokumente des Käufers überprüfen,
- die Notwendigkeit der Einhaltung einer Wartefrist gem. §41f prüfen
- die zum Verkauf bestimmte Waffe im ZWR auf den Waffenbestand des Käufers verschieben
- über den Vorgang die entsprechenden Registrierungsbestätigungen an Verkäufer und Käufer ausstellen
Da bei Falscheintragungen oder Falschübertragungen
- für die betroffenen Bürger Entzüge der waffenrechtlichen Dokumente im Raum stehen, und
- für den Händler als belehener Unternehmer beim geringsten Anschein von Vorsatz auch Amtsmissbrauch im Raum steht
wird der Händler am Ende zu jedem Vorgang eine umfassende, alle Schriftstücke des Vorgangs umfassende Dokumentation anfertigen und abspeichern müssen.
Gibt es schon Infos, wieviel die Waffengewerbetreibenden durchschnittlich für diese Dienstleistung verlangen?
LG,
David
Jeder Händler muss das anhand seiner Eigenkosten und dem angestrebten Deckungskostenbeitrag selbst festlegen.
Ich hab letzte Woche was gehört von Privat-Privat Meldung inkl. Wartefrist §41f um € 100,- bei einem bekannten Filialisten.
Das mag ein wenig hoch gegriffen sein aber in die Richtung wird es wohl gehen.
Wir müssen selber auch mal schauen wie hoch der tatsächliche Aufwand ist.
Nach einer Zeit läuft sich das erfahrungsgemäss ein und alles geht flüssiger.
Die Manipulation im ZWR selber scheint einfacher zu sein als befürchtet, die Privatüberlassung ohne Wartefrist geht eigentlich Zack-Zack.
Ein Vielfaches an Zeit benötigt die Dokumentation und Verspeicherung der Ummeldeaaufträge durch die beiden Beteiligten.
Da haben wir nach wie vor nur einen zusammengehefteten Kopienstapel pro Vorgang. Das kannst aber ned so lassen. Wenn in fünf Jahren wer bei einer Verwahrungsüberprüfung a Waffe ned hat und sagt er war ned bei uns und hat keiner solchen Überlassung an Ihn zugestimmt dann muessen die Überlassungsaufträge durchsuchbar und identifizierbar sein. Und zwar beides, die Kopie seiner WBK und die Unterschrift unter seinem Überlassungsauftrag. Mal sehen wie wir das mittelfristig lösen können.
So lange wir ned auf andere Erkenntnisse kommen kostet bei uns Privat an Privat die normale ZWR Meldegebühr.
Vom Verkäufer (Überlassung von ihm in unseren ZWR Bestand), und
vom Käufer (Überlassung aus unserem ZWR Bestand an ihn).
Also
- € 29,- inkl. für den Verkäufer, und
- € 29,- inkl. für den Käufer
(Falls der Käufer Wartefrist gem. §41f hat dann anstelle der € 29,- die Wartefristpauschale von € 49,-).