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Unglaubliches Urteil
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Unglaubliches Urteil
google sagt ca € 30,- pro tag
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Unglaubliches Urteil
Die Staatsanwaltschaft beruft ... Freispruch somit nicht rechtskräftig
Re: Unglaubliches Urteil
Berufung bei einem Wahrspruch?
§ 346 StPO lautet: "Der Ausspruch über die Strafe kann in den im § 283 angeführten Fällen mit Berufung angefochten werden."
Bei einem Freispruch gibt es keinen Ausspruch über die Strafe.
Du meinst sicher eine Nichtigkeitsbeschwerde nach § 345 StPO?
Die ist möglich, aber regelmäßig an hohe Anforderungen geknüpft.
§ 346 StPO lautet: "Der Ausspruch über die Strafe kann in den im § 283 angeführten Fällen mit Berufung angefochten werden."
Bei einem Freispruch gibt es keinen Ausspruch über die Strafe.
Du meinst sicher eine Nichtigkeitsbeschwerde nach § 345 StPO?
Die ist möglich, aber regelmäßig an hohe Anforderungen geknüpft.
Re: Unglaubliches Urteil
Nichtigkeitsbeschwerde..
Na hoffentlich geht es für den Hausbesitzer gut aus.. der hat ja eh schon genug Schaden davongetragen..
Na hoffentlich geht es für den Hausbesitzer gut aus.. der hat ja eh schon genug Schaden davongetragen..
Re: Unglaubliches Urteil
[/quote]
Vor Gericht wird nicht Recht gesprochen,
sondern ein Urteil gefällt
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....und zum Urteil denke ich mir nur meinen Teil denn es ist noch nicht rechtskräftig.
Vor Gericht wird nicht Recht gesprochen,
sondern ein Urteil gefällt
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....und zum Urteil denke ich mir nur meinen Teil denn es ist noch nicht rechtskräftig.
Sportliche Grüße
Karl
Karl


