Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.

Unglaubliches Urteil

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37718
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Unglaubliches Urteil

Beitrag von gewo » Mi 13. Mai 2026, 16:41

google sagt ca € 30,- pro tag
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

XToni
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 192
Registriert: Sa 14. Sep 2019, 19:08

Re: Unglaubliches Urteil

Beitrag von XToni » Mi 13. Mai 2026, 17:29

Die Staatsanwaltschaft beruft ... Freispruch somit nicht rechtskräftig

nils
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 65
Registriert: Mi 4. Aug 2021, 12:27

Re: Unglaubliches Urteil

Beitrag von nils » Mi 13. Mai 2026, 18:11

Berufung bei einem Wahrspruch?

§ 346 StPO lautet: "Der Ausspruch über die Strafe kann in den im § 283 angeführten Fällen mit Berufung angefochten werden."

Bei einem Freispruch gibt es keinen Ausspruch über die Strafe.

Du meinst sicher eine Nichtigkeitsbeschwerde nach § 345 StPO?

Die ist möglich, aber regelmäßig an hohe Anforderungen geknüpft.

MrRiesa
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1446
Registriert: Fr 19. Mär 2021, 15:15

Re: Unglaubliches Urteil

Beitrag von MrRiesa » Mi 13. Mai 2026, 19:01

Nichtigkeitsbeschwerde..
Na hoffentlich geht es für den Hausbesitzer gut aus.. der hat ja eh schon genug Schaden davongetragen..

trifftnix
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 174
Registriert: Mo 29. Aug 2016, 06:35
Wohnort: Wien

Re: Unglaubliches Urteil

Beitrag von trifftnix » Mi 20. Mai 2026, 05:23

[/quote]

Vor Gericht wird nicht Recht gesprochen,
sondern ein Urteil gefällt
[/quote]

:clap:

....und zum Urteil denke ich mir nur meinen Teil denn es ist noch nicht rechtskräftig.
Sportliche Grüße
Karl

Antworten