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Unglaubliches Urteil
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Unglaubliches Urteil
google sagt ca € 30,- pro tag
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Unglaubliches Urteil
Die Staatsanwaltschaft beruft ... Freispruch somit nicht rechtskräftig
Re: Unglaubliches Urteil
Berufung bei einem Wahrspruch?
§ 346 StPO lautet: "Der Ausspruch über die Strafe kann in den im § 283 angeführten Fällen mit Berufung angefochten werden."
Bei einem Freispruch gibt es keinen Ausspruch über die Strafe.
Du meinst sicher eine Nichtigkeitsbeschwerde nach § 345 StPO?
Die ist möglich, aber regelmäßig an hohe Anforderungen geknüpft.
§ 346 StPO lautet: "Der Ausspruch über die Strafe kann in den im § 283 angeführten Fällen mit Berufung angefochten werden."
Bei einem Freispruch gibt es keinen Ausspruch über die Strafe.
Du meinst sicher eine Nichtigkeitsbeschwerde nach § 345 StPO?
Die ist möglich, aber regelmäßig an hohe Anforderungen geknüpft.
Re: Unglaubliches Urteil
Nichtigkeitsbeschwerde..
Na hoffentlich geht es für den Hausbesitzer gut aus.. der hat ja eh schon genug Schaden davongetragen..
Na hoffentlich geht es für den Hausbesitzer gut aus.. der hat ja eh schon genug Schaden davongetragen..
Re: Unglaubliches Urteil
[/quote]
Vor Gericht wird nicht Recht gesprochen,
sondern ein Urteil gefällt
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....und zum Urteil denke ich mir nur meinen Teil denn es ist noch nicht rechtskräftig.
Vor Gericht wird nicht Recht gesprochen,
sondern ein Urteil gefällt
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....und zum Urteil denke ich mir nur meinen Teil denn es ist noch nicht rechtskräftig.
Sportliche Grüße
Karl
Karl
Re: Unglaubliches Urteil
in DE war mal ein angeblicher Bankräuber 8! Jahre eingesperrt, danach kam man drauf er war es nicht, ich glaub 20-30 € pro Tag hat er bekommen dann hat man aber noch Kost und Logis abgezogen, also irgendein lächerlicher 5-stelliger Betrag ist übergeblieben. Bei uns ist das ähnlich, und es gibt keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen 10k/Monat Verdienstentgang, egal wie lang man unberechtigter Weise in Haft ist.
Re: Unglaubliches Urteil
Es gibt auch keinen Anpruch auf Schadenersatz in angemessener Höhe wenn dich jemand 100% schuldhaft schwer verletzt und Du dadurch arbeitsunfähig wirst.yoda hat geschrieben: Mi 20. Mai 2026, 10:50 ....es gibt keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen 10k/Monat Verdienstentgang, egal wie lang man unberechtigter Weise in Haft ist.
Man sollte meinen dein bisheriges Einkommen wird betrachtet, dann evt noch anhand der Tendenz hochgerechnet was noch zu erwarten wäre und dass ist der Entschädigungsbetrag.
Mit Nichten!
Ein Kollege der traurigerweise in diese Lage gekommen ist musst sich vor kurzem beim Gericht erklären lassen, dass für sein weiteres Auskommen das österreichische Medianeinkommen als Grundlage genommen wird, davon wird dann die Pflegestufe und seine (!) Pension aus der selbst abgeschlossenen eigenen privaten Unfallversicherung abgezogen und das wars. Auch die dadurch reduzierte Pension wird nicht abgegolten.
Dass er vorher fünfstellig monatlich verdient hat und daher dem entsprechende laufende Ausgaben und Rückzahlungen ist uninteressant, die Deckelung mit dem Medianeinkommen ist übliche Rechtssprechnung und das wars.
Re: Unglaubliches Urteil
Sobald man auch bei uns diese flächendeckende fehleranfällige Gesichtserkennung einsetzt ist die Haftentschädigung Geschichte.
Sonst findet man die Republik schneller zwischen den KSV Insolvenzveröffentlichungen als Firmen aus dem Rene seinem Unternehmensgeflecht.
Sonst findet man die Republik schneller zwischen den KSV Insolvenzveröffentlichungen als Firmen aus dem Rene seinem Unternehmensgeflecht.
Re: Unglaubliches Urteil
Ich finde es unglaublich das die Komplizin nur 15 Monate für bewaffneten Einbruch bekommt.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas
Andreas


