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Ummeldung von Kat. A §17 Z.10 auf Z.8 möglich?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Ummeldung von Kat. A §17 Z.10 auf Z.8 möglich?
Hallo zusammen,
Weiß jemand, ob es möglich ist, aus seinen Altbestand Magazine nach §17 Z.10 und einer passenden Kat. B Waffe nachträglich eine Kat. A Waffe nach §17 Z.8 zu machen.
An meinem IST Zustand stört mich, dass ich nicht, ohne das ich mich an einem behördlich genehmigten Schießstand befinde, meine Altbestand Magazine für z.B Trockentrainig an meine Kat. B Waffe anstecken darf.
Laut der Sachbearbeiterin bei meiner BH ist eine solche Ummeldung nicht möglich. Eine gescheide Begründung, warum, konnte sie mir aber nicht geben.
Was ist eure Meinung dazu?
Weiß jemand, ob es möglich ist, aus seinen Altbestand Magazine nach §17 Z.10 und einer passenden Kat. B Waffe nachträglich eine Kat. A Waffe nach §17 Z.8 zu machen.
An meinem IST Zustand stört mich, dass ich nicht, ohne das ich mich an einem behördlich genehmigten Schießstand befinde, meine Altbestand Magazine für z.B Trockentrainig an meine Kat. B Waffe anstecken darf.
Laut der Sachbearbeiterin bei meiner BH ist eine solche Ummeldung nicht möglich. Eine gescheide Begründung, warum, konnte sie mir aber nicht geben.
Was ist eure Meinung dazu?
Re: Ummeldung von Kat. A §17 Z.10 auf Z.8 möglich?
War bei mir letzten Herbst in Wien kein Problem, du musst dafür allerdings die Voraussetzungen erfüllen um als Sportschütze gemäß §11b zu gelten. Dafür musst du Mitglied in einem Verband sein der dir dies bestätigt. Ich weiß nicht welche Verbände das BMI da gegenwärtig akzeptiert, gibt einen Thread dazu.
Re: Ummeldung von Kat. A §17 Z.10 auf Z.8 möglich?
Vielen Dank für die Info.Chris_82 hat geschrieben: So 24. Mai 2026, 18:09 War bei mir letzten Herbst in Wien kein Problem, du musst dafür allerdings die Voraussetzungen erfüllen um als Sportschütze gemäß §11b zu gelten. Dafür musst du Mitglied in einem Verband sein der dir dies bestätigt. Ich weiß nicht welche Verbände das BMI da gegenwärtig akzeptiert, gibt einen Thread dazu.
Wurde bei dir auch entsprechende Bewerbe für den Sportschützen nach §11b (4) gefordert oder nur der §11b Sportspütze?
Ich bin leider letztens mit meinem Antrag auf Erweiterung/Ummeldung gescheitert weil der I*S*B nicht mehr akzeptiert wird. Der Sportschütze nach §11b wurde mir zugesprochen aber der §11b (4) nicht.
Re: Ummeldung von Kat. A §17 Z.10 auf Z.8 möglich?
Nachträglich aus Kat B eine Kat A machen ist 2026 eher als unmöglich anzusehen.
Einerseits mußt folgendes erfüllen (alle Punkte):
§ 11b.
(1)Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden Sportschützenverein ordentliches Mitglied ist und das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt.
(2)Ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, gilt als Sportschützenverein im Sinne des Abs. 1, wenn der Verein
1. Mitglied im Landesschützenverband jenes Bundeslandes ist, wo er seinen Sitz hat, oder
2. über mindestens 35 ordentliche Mitglieder verfügt und Mitglieder dieses Vereins regelmäßig, zumindest einmal jährlich, an nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben teilnehmen.
(3)Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat.
(4)Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
Dann hätten wir noch dieses Problem:
viewtopic.php?t=60885
Also mit viel Aufwand und richtigen Verein ... möglicherweise,aber wie so oft Ermessenssache.
Ein anderer Weg ist zZ unbekannt
Edit: hast eh gerade geschrieben. Damit hast Dir die Frage eh selber beantwortet.
Einerseits mußt folgendes erfüllen (alle Punkte):
§ 11b.
(1)Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden Sportschützenverein ordentliches Mitglied ist und das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt.
(2)Ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, gilt als Sportschützenverein im Sinne des Abs. 1, wenn der Verein
1. Mitglied im Landesschützenverband jenes Bundeslandes ist, wo er seinen Sitz hat, oder
2. über mindestens 35 ordentliche Mitglieder verfügt und Mitglieder dieses Vereins regelmäßig, zumindest einmal jährlich, an nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben teilnehmen.
(3)Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat.
(4)Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
Dann hätten wir noch dieses Problem:
viewtopic.php?t=60885
Also mit viel Aufwand und richtigen Verein ... möglicherweise,aber wie so oft Ermessenssache.
Ein anderer Weg ist zZ unbekannt
Edit: hast eh gerade geschrieben. Damit hast Dir die Frage eh selber beantwortet.
Re: Ummeldung von Kat. A §17 Z.10 auf Z.8 möglich?
Das ist natürlich bitter. Bei mir wurde der I.S.B. noch anstandslos akzeptiert. Habe auch noch um zusätzliche Z.8 Plätze erweitert (ja, auch das ging). War keine Thema. Was gefordert worden wäre weiß ich nicht, hatte aber mind. 5, zumeist 10 Bewerbslisten pro existierender bzw. Leih-Waffe aus den letzten 3 Jahren. Mittlerweile aber wie geschrieben eh alles obsolet.
-
Hauptsacheesknallt
- .223 Rem

- Beiträge: 215
- Registriert: So 12. Jan 2020, 00:07
Re: Ummeldung von Kat. A §17 Z.10 auf Z.8 möglich?
Geht meines Wissens nicht aber du kannst 10er Magazine im 30er Design kaufen, um die Handhabung zu trainieren. Bspw. das Hera Arms H3L Pro; mit Gewichten kann man auch das geladene Magazingewicht simulieren.
Unbefriedigend aber die kostengünstigste Alternative.
Unbefriedigend aber die kostengünstigste Alternative.
Pew Pew
Re: Ummeldung von Kat. A §17 Z.10 auf Z.8 möglich?
10er Mags in 30er Ausführung sind sicher vernünftiger für Trockentraining…ich hab 2 unbenutzte Magpul und würde sie gerne gegen reine 10er tauschen… weil die langen bei SSLG nicht so ideal sind.
Beiträge können Spuren von Sarkasmus enthalten.
Bei Fragen - einfach fragen.
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Re: Ummeldung von Kat. A §17 Z.10 auf Z.8 möglich?
Von OA gibt's auch 10er mit 20er Boden.
Praktisch.

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mrd[at]LetsGoShooting.at
Re: Ummeldung von Kat. A §17 Z.10 auf Z.8 möglich?
Was für eine verrückte Welt … man kommt sich langsam vor wie bei Asterix ob der unsinnigen Vorschriften.
- AUG-andy
- .50 BMG

- Beiträge: 8083
- Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
- Wohnort: Im schönen Niederösterreich
Re: Ummeldung von Kat. A §17 Z.10 auf Z.8 möglich?
Vurschrift is Vurschrift - Österreichs Behördenfrotzeleien.rhodium hat geschrieben: Mo 25. Mai 2026, 20:49 Was für eine verrückte Welt … man kommt sich langsam vor wie bei Asterix ob der unsinnigen Vorschriften.
Jeder Altbestand ist heutzutage goldes Wert.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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