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Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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bino71
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von bino71 » Fr 29. Mai 2026, 10:14

Master-chief1000 hat geschrieben: Fr 29. Mai 2026, 09:39 Wie kommt ihr darauf das man auf einem Schießstand nicht ein Kat. B Wechselsystem mit einem Kat. C Bestandteil kombinieren dürfte? Mir wäre dazu nichts bekannt.

Zuhause nicht ja ok. Schon allein weil dadurch bei vielen wieder eine Stückzahlüberschreitung wäre. Aber solang nur am Schießstand zusammengebaut ist doch alles fein und man kanns nutzen.
Du machst Cherrypicking.
Mach ich jetzt auch: Wie kommst drauf, das ich behördlich genehmigte Schiedsstände meine, weil das ist definiert.
Privater Schießstand darfst sicher nicht.

Master-chief1000
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von Master-chief1000 » Fr 29. Mai 2026, 10:26

Da hast du natürlich recht. Ich bin jetzt vom wahrscheinlich größten Teil der Nutzer ausgegangen die vermute ich auf behördlich genehmigten Schießständen schießen.

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Promo
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von Promo » Fr 29. Mai 2026, 11:01

bino71 hat geschrieben: Do 28. Mai 2026, 21:07 Hast Du im Waffg irgendwo gelesen, dass es für Kat C Zubehörplätze gibt? Ich bis jetzt nicht.
Falls doch so sein sollte ist es unkompliziert:
Hast Kat B oder Kat C wird es dem zugewiesen,
Hast beide WBK, werde sie dich Fragen wohin, aber wehe irgendwer erwischt Dich mit Kat C Lower auf Kat B Upper oder umgekehrt.
Im Grunde ist das erwischt werden sehr gering, aber falls, ist die Verlässlichkeit dahin.
Es gibt kein Kat.C Zubehör weil du beliebig viele Kat.C Waffen und "wesentliche Kat.C" Teile ohne Stückzahlbegrenzung besitzen darfst.
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