Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.

Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
bino71
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4189
Registriert: Mi 4. Jun 2014, 12:41
Wohnort: NÖ / Wiener Becken

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von bino71 » Fr 29. Mai 2026, 10:14

Master-chief1000 hat geschrieben: Fr 29. Mai 2026, 09:39 Wie kommt ihr darauf das man auf einem Schießstand nicht ein Kat. B Wechselsystem mit einem Kat. C Bestandteil kombinieren dürfte? Mir wäre dazu nichts bekannt.

Zuhause nicht ja ok. Schon allein weil dadurch bei vielen wieder eine Stückzahlüberschreitung wäre. Aber solang nur am Schießstand zusammengebaut ist doch alles fein und man kanns nutzen.
Du machst Cherrypicking.
Mach ich jetzt auch: Wie kommst drauf, das ich behördlich genehmigte Schiedsstände meine, weil das ist definiert.
Privater Schießstand darfst sicher nicht.

Master-chief1000
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 362
Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von Master-chief1000 » Fr 29. Mai 2026, 10:26

Da hast du natürlich recht. Ich bin jetzt vom wahrscheinlich größten Teil der Nutzer ausgegangen die vermute ich auf behördlich genehmigten Schießständen schießen.

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3042
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von Promo » Fr 29. Mai 2026, 11:01

bino71 hat geschrieben: Do 28. Mai 2026, 21:07 Hast Du im Waffg irgendwo gelesen, dass es für Kat C Zubehörplätze gibt? Ich bis jetzt nicht.
Falls doch so sein sollte ist es unkompliziert:
Hast Kat B oder Kat C wird es dem zugewiesen,
Hast beide WBK, werde sie dich Fragen wohin, aber wehe irgendwer erwischt Dich mit Kat C Lower auf Kat B Upper oder umgekehrt.
Im Grunde ist das erwischt werden sehr gering, aber falls, ist die Verlässlichkeit dahin.
Es gibt kein Kat.C Zubehör weil du beliebig viele Kat.C Waffen und "wesentliche Kat.C" Teile ohne Stückzahlbegrenzung besitzen darfst.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

KjK
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 52
Registriert: Di 19. Mai 2015, 23:44

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von KjK » Di 2. Jun 2026, 15:18

wie ist es eigentlich bezüglich der Meldung, wenn ich eine Glock 17 (Kat B) habe und diese auf meinen freien § 17 (1) 7 Platz (Pistole mit "großen" Magazin) ummelden will?
Macht dies auch der Händler oder die BH?
Dachte zuerst die BH ist dafür zuständig, aber diese fühlt sich offensichtlich nicht zuständig, sondern schreibt sinngemäß nur, dass ich eine FFW mit großem Magazin erwerben darf.
Der von mir gefrage Händler meint wieder, ich soll mit der Behörde reden.
Wie sieht Ihr das?
danke

bino71
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4189
Registriert: Mi 4. Jun 2014, 12:41
Wohnort: NÖ / Wiener Becken

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von bino71 » Di 2. Jun 2026, 19:28

Bei mir hat es die BH gemacht.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37733
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von gewo » Di 2. Jun 2026, 19:45

Interessante Frage.
Eigentlich ned geregelt wer da zuständig ist jetzt glaub ich.

Früher wars ja klar.
Alles was Kat B ist kann der Händler nicht daher machst die BH.

Jetzt "können" wir Händler Kat B.
Aber sind wir ermächtigt dazu?

Technisch wohl kein problem.
Ich übernehme als Kat B in mein waffenbuch und folge als Kat A wieder aus.
Oder umgekehrt.
Vermutlich kann mans sogar in den Waffeneigenschaften ändern ohne den Überlassungskram, noch ned versucht ...

Aber nur deshalb weil ich etwas in ZWR technisch "kann" heisst ja noch lang ned das ich es auch darf.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Benutzeravatar
titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2036
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von titan » Di 2. Jun 2026, 21:01

Abkühlphase jedenfalls beachten :lol:

Master-chief1000
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 362
Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von Master-chief1000 » Di 2. Jun 2026, 21:30

titan hat geschrieben: Di 2. Jun 2026, 21:01 Abkühlphase jedenfalls beachten :lol:
Lol stimmt in dem Fall müsstest wahrscheinlich deine eigene Waffe die vielleicht schon seit Jahren hast für 4 Wochen beim Händler abgeben wenn noch keine Kat A hast :D

nils
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 68
Registriert: Mi 4. Aug 2021, 12:27

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von nils » Mi 3. Jun 2026, 23:13

gewo hat geschrieben: Di 2. Jun 2026, 19:45 Interessante Frage.
Eigentlich ned geregelt wer da zuständig ist jetzt glaub ich.
§ 17 Abs 3 WaffG bestimmt das bei Verbotenen Waffen gemäß § 17 Abs 1 und 2 WaffG unter anderem § 28 WaffG sinngemäß anzuwenden ist.

Weiters ist etwa § 23 Abs 3 (doppelten Anzahl an Wesentlichen Bestandteilen) bei Waffen gemäß § 17 Abs 1 Z 7 bis 10 WaffG anzuwenden.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37733
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von gewo » Fr 5. Jun 2026, 18:29

nils hat geschrieben: Mi 3. Jun 2026, 23:13
gewo hat geschrieben: Di 2. Jun 2026, 19:45 Interessante Frage.
Eigentlich ned geregelt wer da zuständig ist jetzt glaub ich.
§ 17 Abs 3 WaffG bestimmt das bei Verbotenen Waffen gemäß § 17 Abs 1 und 2 WaffG unter anderem § 28 WaffG sinngemäß anzuwenden ist.

Weiters ist etwa § 23 Abs 3 (doppelten Anzahl an Wesentlichen Bestandteilen) bei Waffen gemäß § 17 Abs 1 Z 7 bis 10 WaffG anzuwenden.
die ham sich komplett vergalopiert mit der novelle.
ja, theoretisch klingt das fast so als duerfte der handel das.
ich glaub ich machs trotzdem nicht.

wenn ma jetzt noch lang das gesetz bis auf die einzelnen punkte runterbrechen und analysieren kommt dann am ende vielleicht raus dass wir gewerbetreibenden die erlaubten stueckzahlen in den waffendokumenten unserer kunden festlegen dürfen.
das wär doch mal was ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

walter33
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 111
Registriert: Sa 25. Jun 2022, 21:58
Wohnort: Wien

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von walter33 » So 7. Jun 2026, 21:48

Hallo !
Wollte heute über privat Muni 9mm kaufen, haben uns Treffpunkt ausgemacht, aber dann rief der Verkäufer an das er meinte, dies dürfte man nur noch beim Händler machen !!! Der Händler ist sehr weit weg von mir, und der Treffpunkt war in meiner Nähe! Ich denke seine Aussage ist falsch, weil das neue Gesetz bezieht sich nur auf Waffen und nicht auf Muni !
Eventuell wollter er nicht mehr verkaufen ????
Habe nichts gefunden das man Muni nicht mehr so privat verkaufen und kaufen darf ! Habt ihr eine Info dazu ????

m_a_d
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1035
Registriert: Mo 2. Mai 2016, 01:10
Wohnort: Vindobona

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von m_a_d » So 7. Jun 2026, 22:09

wünsche dem Verkäufer alles Gute und suche Dir einen anderen, der das Gesetz nicht überinterpretiert ;-)

ps: vieles wird aktuell "überinterpretiert" ... zB ist der Import eventuell von der 4 Wöchigen Wartefrist sogar ausgenommen, zumindest konnte ich im Gesetz keinen dazu passenden Paragraphen finden, der eine solche notwendig macht - bin aber auch kein Jurist, da wird es sicherlich findigere als mich geben. ich ersuche also, mir einen solchen zu zeigen, damit man für den Import von Kat A, B, C sicher ist, ob eine 4 wöchige Wartefrist auch in solchen Fällen zum Tragen kommt
-------------------------------------
dvc & AA
:at1:

Benutzeravatar
rider650
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1048
Registriert: Sa 22. Feb 2014, 14:21

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von rider650 » So 7. Jun 2026, 22:27

m_a_d hat geschrieben: So 7. Jun 2026, 22:09 ...
ich ersuche also, mir einen solchen zu zeigen, damit man für den Import von Kat A, B, C sicher ist, ob eine 4 wöchige Wartefrist auch in solchen Fällen zum Tragen kommt
Die Wartefrist muss vom Verkäufer eingehalten werden. Der Verkäufer wird bei Nichteinhalten sanktioniert. Beim Import sitzt der Verkäufer im Ausland, für ihn gilt österreichisches Recht nicht und österreichische Behörden können ihn auch nicht sanktionieren. Beantwortet das deine Frage?

masterman04
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 205
Registriert: Di 3. Jun 2014, 00:20

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von masterman04 » Mo 8. Jun 2026, 18:31

walter33 hat geschrieben: So 7. Jun 2026, 21:48 Hallo !
Wollte heute über privat Muni 9mm kaufen, haben uns Treffpunkt ausgemacht, aber dann rief der Verkäufer an das er meinte, dies dürfte man nur noch beim Händler machen !!! Der Händler ist sehr weit weg von mir, und der Treffpunkt war in meiner Nähe! Ich denke seine Aussage ist falsch, weil das neue Gesetz bezieht sich nur auf Waffen und nicht auf Muni !
Eventuell wollter er nicht mehr verkaufen ????
Habe nichts gefunden das man Muni nicht mehr so privat verkaufen und kaufen darf ! Habt ihr eine Info dazu ????
s' a Bledsinn. WBK herzeigen ist völlig ausreichend für Kurzwaffenmuni, wie bisher. Da brauchts (gsd) noch keine Überlassungsmeldung... sowas wäre ja das Grab für jeden Händler wenn er jedes Packerl 9mm an die Behörde in echtzeit melden müsste.

Der hat wahrscheinlich jemand gefunden der mehr zahlt oder näher wohnt.

walter33
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 111
Registriert: Sa 25. Jun 2022, 21:58
Wohnort: Wien

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von walter33 » Mo 8. Jun 2026, 21:37

masterman04 hat geschrieben: Mo 8. Jun 2026, 18:31
walter33 hat geschrieben: So 7. Jun 2026, 21:48 Hallo !
Wollte heute über privat Muni 9mm kaufen, haben uns Treffpunkt ausgemacht, aber dann rief der Verkäufer an das er meinte, dies dürfte man nur noch beim Händler machen !!! Der Händler ist sehr weit weg von mir, und der Treffpunkt war in meiner Nähe! Ich denke seine Aussage ist falsch, weil das neue Gesetz bezieht sich nur auf Waffen und nicht auf Muni !
Eventuell wollter er nicht mehr verkaufen ????
Habe nichts gefunden das man Muni nicht mehr so privat verkaufen und kaufen darf ! Habt ihr eine Info dazu ????
s' a Bledsinn. WBK herzeigen ist völlig ausreichend für Kurzwaffenmuni, wie bisher. Da brauchts (gsd) noch keine Überlassungsmeldung... sowas wäre ja das Grab für jeden Händler wenn er jedes Packerl 9mm an die Behörde in echtzeit melden müsste.

Der hat wahrscheinlich jemand gefunden der mehr zahlt oder näher wohnt.
Vielen Dank für Info!!! Verkäufer will sich jetzt treffen, nachdem ich nochmal telefoniert habe.

Antworten