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Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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rider650
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von rider650 » Di 9. Jun 2026, 09:12

masterman04 hat geschrieben: Mo 8. Jun 2026, 18:31 ..
Der hat wahrscheinlich jemand gefunden der mehr zahlt oder näher wohnt.
Glaub mir es gibt welche die wollen für ein paar abgefeuerte Hülsen ne WBK sehen.
Es gibt genug Leute die keine guten Leser sind. Und unser Waffengesetz enthält solche Sätze:
Das Inhaltsverzeichnis, § 2 Abs. 2 und 4, § 3b Abs. 2, § 5 Abs. 1 Z 2, § 6 samt Überschrift, § 8 Abs. 2 Z 2, § 8 Abs. 3 Z 1, 4 und 5, § 8 Abs. 6 und 7, § 11 Abs. 2 und 5, § 12 Abs. 1a, § 13 Abs. 2, 5 und 6, § 14, die §§ 15 und 16 samt Überschriften, § 17 Abs. 3 und 3c, § 18 Abs. 2, 3, 3b, 3c bis 5, § 20 Abs. 2 bis 5, die Überschrift zu § 21, § 21 Abs. 1 bis 3, § 22 Abs. 3, § 23 Abs. 2 und 2b, die §§ 24 und 28 samt Überschriften, § 29, § 31 samt Überschrift, § 33, die §§ 34 und 35 samt Überschriften, § 36 Abs. 1, § 38 Abs. 2, 3 und 5, die Überschrift zu § 39, § 39 Abs. 1 bis 4, die §§ 41 bis 41e und 41g samt Überschriften, § 42 Abs. 3 Z 1, Abs. 5 und 5a, § 43 Abs. 1 bis 3, 5 und 7, die §§ 44a bis 44c samt Überschriften, § 45 samt Überschrift, § 47 Abs. 4 bis 4e, § 49 Abs. 1, § 50 Abs. 1 Z 3, Abs. 2 und 3, § 51 Abs. 1 bis 3, § 53, § 54 Abs. 2a und 2b, § 55 Abs. 1 Z 5, 5a, 9 und 13, § 55 Abs. 4, 5 und 8, § 55a samt Überschrift, § 56a Abs. 2, 5 und 6, § 56b samt Überschrift, § 58 Abs. 23 bis 37, § 61 Z 3 bis 3c und Z 4 lit. d und e in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 56/2025 treten in Kraft, wenn die technischen und organisatorischen Voraussetzungen vorliegen.
Für die könnte das auch in Altgriechisch geschrieben sein, es würde keinen Unterscheid machen. Die haben Panik, irgendwas falsch zu machen und verlangen vorsichtshalber mal alles mögliche vom Käufer, sicher ist sicher.

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AUG-andy
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von AUG-andy » Di 9. Jun 2026, 09:46

rider650 hat geschrieben: Di 9. Jun 2026, 09:12 Für die könnte das auch in Altgriechisch geschrieben sein, es würde keinen Unterscheid machen. Die haben Panik, irgendwas falsch zu machen und verlangen vorsichtshalber mal alles mögliche vom Käufer, sicher ist sicher.
Kann man aber irgendwie nachvollziehen.
Lieber übergenau als WBK abgeben.
Habe früher auch meine C Waffen an Leute mit WBK oder Paß verkauft, rein aus Selbstschutz. Da kann man mit ruhigen Gewissen den Kauf abschließen.
Die Käufer waren ebenfalls froh von mir die WBK zu sehen bei der Übernahme.
Heutzutage ist es kein Fehler übervorsichtig zu sein was das Waffengesetz angeht.
MfG
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von masterman04 » Di 9. Jun 2026, 12:48

AUG-andy hat geschrieben: Di 9. Jun 2026, 09:46
rider650 hat geschrieben: Di 9. Jun 2026, 09:12 Für die könnte das auch in Altgriechisch geschrieben sein, es würde keinen Unterscheid machen. Die haben Panik, irgendwas falsch zu machen und verlangen vorsichtshalber mal alles mögliche vom Käufer, sicher ist sicher.
Kann man aber irgendwie nachvollziehen.
Lieber übergenau als WBK abgeben.
Habe früher auch meine C Waffen an Leute mit WBK oder Paß verkauft, rein aus Selbstschutz. Da kann man mit ruhigen Gewissen den Kauf abschließen.
Die Käufer waren ebenfalls froh von mir die WBK zu sehen bei der Übernahme.
Heutzutage ist es kein Fehler übervorsichtig zu sein was das Waffengesetz angeht.

Ich war auch genau und hab mich entsprechend an das Gesetz gehalten, aber für C-Waffen hat ja früher der Führerschein ausgereicht.

Bei den drei Pappenheimern, die der Meldefrist damals (ich hab da auch 3 Monate statt nur 6 Wochen gewartet), nicht nachgekommen sind, hab ich einfach direkt an deren BH den Kaufvertrag samt Ausweiskopie mit dem Hinweis auf die Verwaltungsstrafbestimmungen gem §51 Abs 1 Z 7 WaffG übermittelt. Innerhalb weniger Tage waren die Waffen aus meinem ZWR entfernt.

Auch wenn es sich gehässig anhört, mir ging es dabei einfach ums Prinzip als LWB. Wieso soll jemand der das Gesetz ignoriert, anders behandelt werden, wie ich der sich stets an das Gesetz hält.

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spareribs
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von spareribs » Di 9. Jun 2026, 19:06

Hat sich jetzt erledigt ...Kat C privat verkaufen beim Waffendealer ....
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...:doh:

Webley455
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von Webley455 » Sa 1. Aug 2026, 15:15

Wenn man ein Kat B Wechselsystem für einen Halbautomaten (dass aus Lauf, Gehäuse und Verschluss besteht - also 3 wesentliche Teile) als EIN Wechselsystem eingetragen bekommen hat, wird es jetzt wie folgt getrennt werden müssen: 1 Wechsellauf plus 2 Zubehörteile (Gehäuse & Verschluss). So weit passt alles. Nur wie wird jetzt hierfür ein Lower eingetragen? die 2 erlaubten Zubehörplätze sind besetzt. Oder übersehe ich da was?

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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von gewo » Sa 1. Aug 2026, 16:41

Webley455 hat geschrieben: Sa 1. Aug 2026, 15:15 Wenn man ein Kat B Wechselsystem für einen Halbautomaten (dass aus Lauf, Gehäuse und Verschluss besteht - also 3 wesentliche Teile) als EIN Wechselsystem eingetragen bekommen hat, wird es jetzt wie folgt getrennt werden müssen: 1 Wechsellauf plus 2 Zubehörteile (Gehäuse & Verschluss). So weit passt alles. Nur wie wird jetzt hierfür ein Lower eingetragen? die 2 erlaubten Zubehörplätze sind besetzt. Oder übersehe ich da was?
Warum sollte was geändert werden?

Änderung (wechselsystem aufteilen auf lauf und verschluss) nur beim verkauf.
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Webley455
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von Webley455 » Sa 1. Aug 2026, 17:32

gewo hat geschrieben: Sa 1. Aug 2026, 16:41
Webley455 hat geschrieben: Sa 1. Aug 2026, 15:15 Wenn man ein Kat B Wechselsystem für einen Halbautomaten (dass aus Lauf, Gehäuse und Verschluss besteht - also 3 wesentliche Teile) als EIN Wechselsystem eingetragen bekommen hat, wird es jetzt wie folgt getrennt werden müssen: 1 Wechsellauf plus 2 Zubehörteile (Gehäuse & Verschluss). So weit passt alles. Nur wie wird jetzt hierfür ein Lower eingetragen? die 2 erlaubten Zubehörplätze sind besetzt. Oder übersehe ich da was?
Warum sollte was geändert werden?

Änderung (wechselsystem aufteilen auf lauf und verschluss) nur beim verkauf.
Ich habe vor einem Jahr ein Lower dafür gekauft. jetzt werde ich das im ZWR eintragen lassen. Aber als was?

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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von m_a_d » Sa 1. Aug 2026, 17:57

als Griffstück - am besten je ein Foto von jeder Seite und dann diese mit der Meldung gemeinsam Meldung schicken, die Behörde kann dann alle für sie relevanten Infos davon ablesen und zur Eintragung nutzen
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von Wolf1971 » Sa 1. Aug 2026, 18:15

Webley455 hat geschrieben: Sa 1. Aug 2026, 15:15 Wenn man ein Kat B Wechselsystem für einen Halbautomaten (dass aus Lauf, Gehäuse und Verschluss besteht - also 3 wesentliche Teile) als EIN Wechselsystem eingetragen bekommen hat, wird es jetzt wie folgt getrennt werden müssen: 1 Wechsellauf plus 2 Zubehörteile (Gehäuse & Verschluss). So weit passt alles. Nur wie wird jetzt hierfür ein Lower eingetragen? die 2 erlaubten Zubehörplätze sind besetzt. Oder übersehe ich da was?
Für die Griffstücke aus Altbestand bekommst du zusätzliche Plätze wenn zu wenig vorhanden sind
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von Webley455 » Sa 1. Aug 2026, 20:09

"Für die Griffstücke aus Altbestand bekommst du zusätzliche Plätze wenn zu wenig vorhanden sind"

Das wusste ich nicht. Danke!

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