Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.

Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
botschinger
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 53
Registriert: Mi 3. Sep 2025, 14:14

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von botschinger » Do 6. Aug 2026, 12:09

titan hat geschrieben: Do 6. Aug 2026, 11:17 Type: Mach es nicht kompliziert, such dir ggf. eine aus.
Kaliber: Keines, ein Griffstück hat kein Kaliber.
Danke.

Poirot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2090
Registriert: Mi 8. Jul 2015, 13:11

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Poirot » Do 6. Aug 2026, 12:35

Nach der nächsten Amoktat wird es eh wieder geändert.
Dann müssen wir vermutlich RFID Chips reinkleben.
Dann kommt wieder ein Amoklauf und es muss GPS rein.
Das wird ewig so weitergehen... Ohne Einfluss auf die Kriminalstatistiken.

https://www.heute.at/s/schwerste-gewalt ... -120158220

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3071
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Promo » Mo 10. Aug 2026, 09:24

botschinger hat geschrieben: Do 6. Aug 2026, 10:51 Hat schon wer seine SEPERAT im Besitz befindlichen Glock Griffstücke gem. Schusswaffenkennzeichnungsdings nachbeschriften lassen?

Hersteller, Seriennummer, Land und Jahr stehen eh drauf, Type und Kaliber fehlen jedoch.

Welche Type gebt ihr an, wenns für mehrere (17/45 gen6 oder 17/47 gen5) passt?
Ich empfehle die Meldung an die Behörde zu machen und diese aufzufordern dir die für die gemäß SchKG erforderlichen Informationen bekanntzugeben, die du am Griffstück anbringen sollst. Und unter Verweis auf die 6 Monate Übergangsfrist ab 28.04.2026 würde ich ergänzend darum bitten, dies sehr zeitnahe zu tun.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

balahu
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 244
Registriert: Fr 6. Okt 2023, 10:00

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von balahu » Mo 10. Aug 2026, 10:31

Promo hat geschrieben: Mo 10. Aug 2026, 09:24
botschinger hat geschrieben: Do 6. Aug 2026, 10:51 Hat schon wer seine SEPERAT im Besitz befindlichen Glock Griffstücke gem. Schusswaffenkennzeichnungsdings nachbeschriften lassen?

Hersteller, Seriennummer, Land und Jahr stehen eh drauf, Type und Kaliber fehlen jedoch.

Welche Type gebt ihr an, wenns für mehrere (17/45 gen6 oder 17/47 gen5) passt?
Ich empfehle die Meldung an die Behörde zu machen und diese aufzufordern dir die für die gemäß SchKG erforderlichen Informationen bekanntzugeben, die du am Griffstück anbringen sollst. Und unter Verweis auf die 6 Monate Übergangsfrist ab 28.04.2026 würde ich ergänzend darum bitten, dies sehr zeitnahe zu tun.
Die korrekteste Aussage die man auf diese Frage geben kann!

Es fehlt evt. noch der Zusatz um schriftliche Antwort zu ersuchen.
Viele Behörden neigen dazu auf schriftliche Anfragen telefonisch zu antworten, weil das wesentlich weniger Aufwand bedeutet.
Der unangenehme Nebeneffekt: Eine telefonische Auskunft ist exakt garnichts Wert im Fall der Fälle.

Und in Wirklichkeit müsste jeder Waffenbesitzer einzeln anfragen, denn die Auskunft gilt immer nur für die Person die angefragt hat.

Antworten