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Frust- und Ärger v8.0

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trenck
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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von trenck » Mo 17. Aug 2026, 17:57

TomE hat geschrieben: Mo 17. Aug 2026, 15:39
trenck hat geschrieben: Mo 17. Aug 2026, 10:37
TomE hat geschrieben: Mo 17. Aug 2026, 10:28 Soll heißen, dass man auf einen immer höheren Verbrauch bei immer weniger Ressourcen setzen soll, anstatt einfach ein bisschen Rücksicht zu nehmen?
Der immer höhere Verbrauch entsteht durch das massive Bevölkerungswachstum hierzuland. Wäre auch ein Ansatzpunkt zum Ressourcen-Sparen.

trenck
In der angesprochenen Gegend eher nicht. Zumal sich die meisten Zuwanderer wohl keinen Pool leisten können, oder?
Es ging allgemein um Ressourcen. Und auch Zuwanderer brauchen Wasser u.a., oder?

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Poirot
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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von Poirot » Mo 17. Aug 2026, 18:01

TomE hat geschrieben: Mo 17. Aug 2026, 17:44 Der EGMR hat aber mehrere russische Beschwerden für unzulässig erklärt oder zurückgewiesen.
Russland ist wie der Legalwaffenbesitzer unter den Staaten.
Da wird jede Beschwerde für unzulässig erklärt und zurückgewiesen ;)

gewo
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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von gewo » Mo 17. Aug 2026, 19:07

TomE hat geschrieben: Mo 17. Aug 2026, 17:44
balahu hat geschrieben: Mo 17. Aug 2026, 16:35 Du könntest Dich in die rund 10.000 diesbezüglichen Verfahren am EGMR einlesen. Die ukraine war kurz davor verurteilt zu werden als der Krieg begonnen hat.

Dem ukrainischstämmigen Teil der Bevölkerung hat man Pässe ausgestellt und Pensionen ausgezahlt und für die gab es eine geregelte Gesundheitsversorgung.
Für die dort ansässige russigstämmige bevölkerung nicht.

Einfach lesen, in wikipedia gibts das alles nicht mehr, in den protokollen des Menschenrechtsgerichts aber schon.
Komisch, dass man dazu nichts findet, außer:

Es gab verschiedene Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), die die Lage von Russischsprachigen oder ethnischen Russen in der Ukraine betrafen. Russland hatte hierzu auch zwischenstaatliche Beschwerden gegen die Ukraine eingereicht. Der EGMR hat aber mehrere russische Beschwerden für unzulässig erklärt oder zurückgewiesen.
Kann ich mir auch nicht vorstellen und wäre ja eigentlich grotesk.

Entweder es gibt hier innerhalb von 24 stunden belege oder zumindestens schlüssige indizien für die behauptung dass gegen die ukraine gestellte anträge vom menschenrechtsgerichtshof nicht bearbeitet wurden oder die gegenständlichen postings werden geloescht und der user geht mal in eine woche zwangspause.
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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von ebner33 » Mo 17. Aug 2026, 20:31

gewo hat geschrieben: Mo 17. Aug 2026, 19:07
TomE hat geschrieben: Mo 17. Aug 2026, 17:44
balahu hat geschrieben: Mo 17. Aug 2026, 16:35 Du könntest Dich in die rund 10.000 diesbezüglichen Verfahren am EGMR einlesen. Die ukraine war kurz davor verurteilt zu werden als der Krieg begonnen hat.

Dem ukrainischstämmigen Teil der Bevölkerung hat man Pässe ausgestellt und Pensionen ausgezahlt und für die gab es eine geregelte Gesundheitsversorgung.
Für die dort ansässige russigstämmige bevölkerung nicht.

Einfach lesen, in wikipedia gibts das alles nicht mehr, in den protokollen des Menschenrechtsgerichts aber schon.
Komisch, dass man dazu nichts findet, außer:

Es gab verschiedene Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), die die Lage von Russischsprachigen oder ethnischen Russen in der Ukraine betrafen. Russland hatte hierzu auch zwischenstaatliche Beschwerden gegen die Ukraine eingereicht. Der EGMR hat aber mehrere russische Beschwerden für unzulässig erklärt oder zurückgewiesen.
Kann ich mir auch nicht vorstellen und wäre ja eigentlich grotesk.

Entweder es gibt hier innerhalb von 24 stunden belege oder zumindestens schlüssige indizien für die behauptung dass gegen die ukraine gestellte anträge vom menschenrechtsgerichtshof nicht bearbeitet wurden oder die gegenständlichen postings werden geloescht und der user geht mal in eine woche zwangspause.
Jetzt bin ich gespannt...
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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von balahu » Di 18. Aug 2026, 10:50

Die Verfahren findet man direkt in der Datenbank vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR.

Russland hat seit 2014 mehrere zwischenstaatliche Beschwerden nach Art. 33 EMRK gegen die Ukraine eingereicht, die die Lage von Russischsprachigen/etnischen Russen betreffen.

Die wichtigsten zwischenstaatlichen Beschwerden und Ihr Status:

1. Russland gegen Ukraine (I) - Nr. 49537/14
Eingereicht: 22.07.2014
Thema: Ereignisse auf dem Maidan, Tötung von Demonstranten, Odessa, Verletzung von Rechten von Russen/Russischsprachigen im Donbas
Status:
Der EGMR hat sie acht Jahre später, 2022 zurückgewiesen mit der Begründung: „Nach Ausschluss Russlands aus dem Europarat am 16.09.2022 hat der Gerichtshof keine Zuständigkeit.“
Nachweis:
#216-78

2. Russland gegen Ukraine (II) - Nr. 36958/15
Eingereicht: 2015
Thema: Verletzung der Rechte von Russischsprachigen auf der Krim und im Donbass, Entführung von Kindern
Status:
Der EGMR hat sie sieben Jahre später, 2022 zurückgewiesen mit der Begründung: Nach Ausschluss Russlands aus dem Europarat am 16.09.2022 hat der Gerichtshof keine Zuständigkeit.
Nachweis:
https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-219125

3. Russland gegen Ukraine (III) - Nr. 43800/14
Eingereicht: 2014
Thema: Abschuss MH17, Verletzung von Russen, Unterdrückung von Beweismitteln
Status:
Der EGMR hat sie acht Jahre später, 2022 zurückgewiesen mit der Begründung: „Nach Ausschluss Russlands aus dem Europarat am 16.09.2022 hat der Gerichtshof keine Zuständigkeit.“
Nachweis:
https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-219126

4. Russland gegen Ukraine (IV) - Nr. 11055/22
Eingereicht: 22.02.2022
Thema: Völkermord an Russischsprachigen im Donbass durch Ukrainische Streitkräfte, Sprachgesetze,
Status:
Einreichung 2022 für unzulässig erklärt - wegen Ausschluss Russlands aus dem Europarat
https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-219126

5. Russland gegen Ukraine (V) - Nr. 28771/22
Eingereicht: 2022
Thema: Blockade Nord-Krim-Kanal, Verletzung von Rechten von Russischsprachigen
Status: Einreichung zurückgewiesen mit der Begründung: „Nach Ausschluss Russlands aus dem Europarat am 16.09.2022 hat der Gerichtshof keine Zuständigkeit.“
Nachweis:
https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-219127


Weitere Details findet man in der HUDOC Datenbank der offiziellen EGMR Datenbank
https://hudoc.echr.coe.int

Suchbegriffe: „Russia v. Ukraine“ oder zum Beispiel „49537/14“
Dort gibt es die vollen Entscheidungen und Zulässigkeitsbeschlüsse auf Englisch.

Der EGMR hat sich inhaltlich nicht mit den Vorwürfen befasst. Die Verfahren wurden prozessual beendet wegen:
- Nichterschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs
- Zuständigkeitsverlust nach Ausschluss Russlands
- Fehlende Beweise für laufende Verwaltungs- und Rechtspraxis (Hinweis: Trotz mehrerer Tausend Individualbeschwerden).

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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von milu » Di 18. Aug 2026, 16:02

balahu hat geschrieben: Di 18. Aug 2026, 10:50 Die Verfahren findet man direkt in der Datenbank vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR.

Russland hat seit 2014 mehrere zwischenstaatliche Beschwerden nach Art. 33 EMRK gegen die Ukraine eingereicht, die die Lage von Russischsprachigen/etnischen Russen betreffen.

Die wichtigsten zwischenstaatlichen Beschwerden und Ihr Status:

1. Russland gegen Ukraine (I) - Nr. 49537/14
Eingereicht: 22.07.2014
Thema: Ereignisse auf dem Maidan, Tötung von Demonstranten, Odessa, Verletzung von Rechten von Russen/Russischsprachigen im Donbas
Status:
Der EGMR hat sie acht Jahre später, 2022 zurückgewiesen mit der Begründung: „Nach Ausschluss Russlands aus dem Europarat am 16.09.2022 hat der Gerichtshof keine Zuständigkeit.“
Nachweis:
#216-78

2. Russland gegen Ukraine (II) - Nr. 36958/15
Eingereicht: 2015
Thema: Verletzung der Rechte von Russischsprachigen auf der Krim und im Donbass, Entführung von Kindern
Status:
Der EGMR hat sie sieben Jahre später, 2022 zurückgewiesen mit der Begründung: Nach Ausschluss Russlands aus dem Europarat am 16.09.2022 hat der Gerichtshof keine Zuständigkeit.
Nachweis:
https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-219125

3. Russland gegen Ukraine (III) - Nr. 43800/14
Eingereicht: 2014
Thema: Abschuss MH17, Verletzung von Russen, Unterdrückung von Beweismitteln
Status:
Der EGMR hat sie acht Jahre später, 2022 zurückgewiesen mit der Begründung: „Nach Ausschluss Russlands aus dem Europarat am 16.09.2022 hat der Gerichtshof keine Zuständigkeit.“
Nachweis:
https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-219126

4. Russland gegen Ukraine (IV) - Nr. 11055/22
Eingereicht: 22.02.2022
Thema: Völkermord an Russischsprachigen im Donbass durch Ukrainische Streitkräfte, Sprachgesetze,
Status:
Einreichung 2022 für unzulässig erklärt - wegen Ausschluss Russlands aus dem Europarat
https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-219126

5. Russland gegen Ukraine (V) - Nr. 28771/22
Eingereicht: 2022
Thema: Blockade Nord-Krim-Kanal, Verletzung von Rechten von Russischsprachigen
Status: Einreichung zurückgewiesen mit der Begründung: „Nach Ausschluss Russlands aus dem Europarat am 16.09.2022 hat der Gerichtshof keine Zuständigkeit.“
Nachweis:
https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-219127


Weitere Details findet man in der HUDOC Datenbank der offiziellen EGMR Datenbank
https://hudoc.echr.coe.int

Suchbegriffe: „Russia v. Ukraine“ oder zum Beispiel „49537/14“
Dort gibt es die vollen Entscheidungen und Zulässigkeitsbeschlüsse auf Englisch.

Der EGMR hat sich inhaltlich nicht mit den Vorwürfen befasst. Die Verfahren wurden prozessual beendet wegen:
- Nichterschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs
- Zuständigkeitsverlust nach Ausschluss Russlands
- Fehlende Beweise für laufende Verwaltungs- und Rechtspraxis (Hinweis: Trotz mehrerer Tausend Individualbeschwerden).

komplexer sachverhalt, wie immer sehr verkürzt und rosiningepickt dargestellt, damit die ruzzenprop durchkommt.

hier ist die ki hilfreich:

https://chatgpt.com/share/6a846545-e0e0 ... aee826515a

du pickst wahllos "prozesse" heraus und stellst einen falschen zusammenhang her.
"Fatal ist mir das Lumpenpack,
das, um die Herzen zu rühren,
den Patriotismus trägt zur Schau,
mit allen seinen Geschwüren."
Heinrich Heine

TomE
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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von TomE » Di 18. Aug 2026, 17:38

Ich mache jetzt mal genau das Gegenteil von dem, was Russlandfreunde gerne tun, ich verkürze jetzt auf das maximale Maß und ziehe einfache Schlüsse draus:

Was, wenn Russland die Anzeigen in vollem Wissen eingereicht hat, dass sie wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen werden und das nur getan hat, um später den Krieg zu rechtfertigen?

Beweise da jetzt mal das Gegenteil.

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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von Steyrer » Di 18. Aug 2026, 19:18

TomE hat geschrieben: Di 18. Aug 2026, 17:38 Ich mache jetzt mal genau das Gegenteil von dem, was Russlandfreunde gerne tun, ich verkürze jetzt auf das maximale Maß und ziehe einfache Schlüsse draus:

Was, wenn Russland die Anzeigen in vollem Wissen eingereicht hat, dass sie wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen werden und das nur getan hat, um später den Krieg zu rechtfertigen?

Beweise da jetzt mal das Gegenteil.
Die Argumentation widerspricht sich. Vor dem Krieg waren sie nicht vom Europarat ausgeschlossen und die Klage war nicht abgewiesen. Sie können das deshalb nicht als Kriegsgrund anführen. Umgekehrt, der Ausschluss kam wegen dem Krieg und deshalb per Definition danach.

Die Welt ist nicht Schwarz oder Weiß mit Recht auf der einen Seite und Unrecht auf der anderen, sondern voller diverse Grauschattierungen mal heller oder dunkler. Aber nichts, absolut nichts, rechtfertigt einen Krieg. Der Hu... soll auf ewig in der Hölle schmoren.

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Re: Frust- und Ärger v8.0

Beitrag von gewo » Di 18. Aug 2026, 21:22

Steyrer hat geschrieben: Di 18. Aug 2026, 19:18
TomE hat geschrieben: Di 18. Aug 2026, 17:38 Ich mache jetzt mal genau das Gegenteil von dem, was Russlandfreunde gerne tun, ich verkürze jetzt auf das maximale Maß und ziehe einfache Schlüsse draus:

Was, wenn Russland die Anzeigen in vollem Wissen eingereicht hat, dass sie wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen werden und das nur getan hat, um später den Krieg zu rechtfertigen?

Beweise da jetzt mal das Gegenteil.
Die Argumentation widerspricht sich. Vor dem Krieg waren sie nicht vom Europarat ausgeschlossen und die Klage war nicht abgewiesen. Sie können das deshalb nicht als Kriegsgrund anführen. Umgekehrt, der Ausschluss kam wegen dem Krieg und deshalb per Definition danach.

Die Welt ist nicht Schwarz oder Weiß mit Recht auf der einen Seite und Unrecht auf der anderen, sondern voller diverse Grauschattierungen mal heller oder dunkler. Aber nichts, absolut nichts, rechtfertigt einen Krieg. Der Hu... soll auf ewig in der Hölle schmoren.
Was für ein schönes Schlusswort.
Hier ist jetzt mal für ein paar Tage zu.

Und danach würde ich gerne Frust- und Ärger Postings lesen die nichts mit dem Krieg zu tun haben.

Danke
doubleaction OG, Wien
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