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Schießen ohne Beschuss
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Schießen ohne Beschuss
ich sende seit Jahren nach physischem Erhalt der Ware immer die PDF-Rechnung des ausländischen Shops für Magazine an die BH mit der Bitte um Eintragung - hat jedesmal problemlos ohne leglicher Nachfrage funktioniert, weil es gesetzeskonform ist und meine BH gesetzeskonform agiert und keine nicht im Gesetz geforderten Handstände fordert
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dvc & AA

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Re: Schießen ohne Beschuss
Genau. Und gibt es eine BH die meint, dass wäre so nicht in Ordnung, dann wäre meine erste und einzige Frage - wie schon erwähnt: Wo steht das ?m_a_d hat geschrieben: Do 20. Aug 2026, 23:15 ich sende seit Jahren nach physischem Erhalt der Ware immer die PDF-Rechnung des ausländischen Shops für Magazine an die BH mit der Bitte um Eintragung - hat jedesmal problemlos ohne leglicher Nachfrage funktioniert, weil es gesetzeskonform ist und meine BH gesetzeskonform agiert und keine nicht im Gesetz geforderten Handstände fordert
Re: Schießen ohne Beschuss
nö .. steht ja sogar auf der betreffenden Website:Poirot hat geschrieben: Do 20. Aug 2026, 20:16 Dafür braucht man normalerweise ein IIC:
https://www.bmwet.gv.at/Themen/Exportko ... fikat.html
Zu deutsch: wenn du es nur dann bekommst wenn du den Zettel vorlegst, dann bekommst halt einen.Das Internationale Importzertifikat (International Import Certificate - IIC) ist in bestimmten Fällen die Voraussetzung dafür, dass die Exportkontrollbehörde des Exportlandes eine Genehmigung für eine Lieferung nach Österreich erteilt. Dieses Dokument ist vom österreichischen Importeur nur dann beim BMWET zu beantragen, wenn ein IIC durch die ausländische Exportkontrollbehörde angefordert wird.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Schießen ohne Beschuss
Es wird halt nicht viele Länder geben die es einfach mal so ohne vorige Einwilligung erlauben eine Waffe nach Österreich zusendenPromo hat geschrieben: Fr 21. Aug 2026, 12:15
Zu deutsch: wenn du es nur dann bekommst wenn du den Zettel vorlegst, dann bekommst halt einen.
Ist ja nicht mal innerhalb der EU möglich.
Re: Schießen ohne Beschuss
Das ist ja wieder ganz ein anderes Thema. Wenn Du die Waffe nicht selbst mitnimmst und importierst, kannst Du sie nur durch einen gewerblichen BüMa importieren lassen. Wir sind davon ausgegangen, dass Du die Waffe nach Österreich bringst und dann unverzüglich der BH meldest. Sofern Du eine Berechtigung dafür hast, ist alles in Ordnung.Poirot hat geschrieben: Fr 21. Aug 2026, 14:37Es wird halt nicht viele Länder geben die es einfach mal so ohne vorige Einwilligung erlauben eine Waffe nach Österreich zusendenPromo hat geschrieben: Fr 21. Aug 2026, 12:15
Zu deutsch: wenn du es nur dann bekommst wenn du den Zettel vorlegst, dann bekommst halt einen.![]()
Ist ja nicht mal innerhalb der EU möglich.
Re: Schießen ohne Beschuss
Hast wohl noch nie besonders viel innerhalb der EU verbracht .. Frankreich z.B. sind sehr viele Waffen frei (vor allem bestimmte KK und Westernwaffen), da gibt es auch keine Einfuhrgenehmigung. CZ mit Waffen vor 1891. Und jeder Gewerbetreibende in AT hat das bei Importen von Kat.B und C aus der EU, weil er ja keine Einfuhrgenehmigung braucht, sondern ex lege eine hat. Das ist ganz normal.Poirot hat geschrieben: Fr 21. Aug 2026, 14:37 Es wird halt nicht viele Länder geben die es einfach mal so ohne vorige Einwilligung erlauben eine Waffe nach Österreich zusenden![]()
Ist ja nicht mal innerhalb der EU möglich.
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Coolhand1980
- .50 BMG

- Beiträge: 2129
- Registriert: Fr 30. Jan 2015, 13:46
Re: Schießen ohne Beschuss
Versuchen wir mal, hier zu helfen...
Das Beschusszeichen, ob aktuell, alt, gültig oder nicht, das ist gar nicht die Hauptfrage, die beantwortet werden sollte...
Ich hatte jede Menge Waffen in der Hand, die zwar einen gültigen Beschuss aufgewiesen haben, die aber bei genauerer Betrachtung
als absolut gefährlich einzuschätzen waren, etwa Rostnarben auf Lauf, die mehrere mm tief waren, oder Risse im Verschluss, undichte Verschlüsse usw...
Es ist auch möglich, selbst eine neue Waffe so zu modifizieren, dass sie einen Neubeschuss benötigt. Das Mündungsgewinde ist so ein Fall. Bei Kauf einer Gebrauchtwaffe kann man nicht mal mit Sicherheit sagen, ob das Gewinde oder der Beschuss zuerst da waren...soviel dazu...
Wenn deiner Einschätzung nach bei einer alten Waffe alles OK ist, dann sollte dennoch das "Ausprobieren" mit der nötigen Vorsicht erfolgen. Abstand ist dein Freund... Niemand will seinen Daumen in Körperöffnungen stecken müssen, die vorher noch gar nicht da waren...
Die Gesetzte der Physik scheren sich nicht um Gesetze von Regierungen.
Das Beschusszeichen, ob aktuell, alt, gültig oder nicht, das ist gar nicht die Hauptfrage, die beantwortet werden sollte...
Ich hatte jede Menge Waffen in der Hand, die zwar einen gültigen Beschuss aufgewiesen haben, die aber bei genauerer Betrachtung
als absolut gefährlich einzuschätzen waren, etwa Rostnarben auf Lauf, die mehrere mm tief waren, oder Risse im Verschluss, undichte Verschlüsse usw...
Es ist auch möglich, selbst eine neue Waffe so zu modifizieren, dass sie einen Neubeschuss benötigt. Das Mündungsgewinde ist so ein Fall. Bei Kauf einer Gebrauchtwaffe kann man nicht mal mit Sicherheit sagen, ob das Gewinde oder der Beschuss zuerst da waren...soviel dazu...
Wenn deiner Einschätzung nach bei einer alten Waffe alles OK ist, dann sollte dennoch das "Ausprobieren" mit der nötigen Vorsicht erfolgen. Abstand ist dein Freund... Niemand will seinen Daumen in Körperöffnungen stecken müssen, die vorher noch gar nicht da waren...
Die Gesetzte der Physik scheren sich nicht um Gesetze von Regierungen.
Re: Schießen ohne Beschuss
Ah, kommt doch noch was zum eigentlichen ThemaCoolhand1980 hat geschrieben: Mo 24. Aug 2026, 13:56 Versuchen wir mal, hier zu helfen...
Das Beschusszeichen, ob aktuell, alt, gültig oder nicht, das ist gar nicht die Hauptfrage, die beantwortet werden sollte...
Ich hatte jede Menge Waffen in der Hand, die zwar einen gültigen Beschuss aufgewiesen haben, die aber bei genauerer Betrachtung
als absolut gefährlich einzuschätzen waren, etwa Rostnarben auf Lauf, die mehrere mm tief waren, oder Risse im Verschluss, undichte Verschlüsse usw...
Es ist auch möglich, selbst eine neue Waffe so zu modifizieren, dass sie einen Neubeschuss benötigt. Das Mündungsgewinde ist so ein Fall. Bei Kauf einer Gebrauchtwaffe kann man nicht mal mit Sicherheit sagen, ob das Gewinde oder der Beschuss zuerst da waren...soviel dazu...
Wenn deiner Einschätzung nach bei einer alten Waffe alles OK ist, dann sollte dennoch das "Ausprobieren" mit der nötigen Vorsicht erfolgen. Abstand ist dein Freund... Niemand will seinen Daumen in Körperöffnungen stecken müssen, die vorher noch gar nicht da waren...
Die Gesetzte der Physik scheren sich nicht um Gesetze von Regierungen.
Aber ernsthaft... Danke... hinsichtlich der Physik und ähnlichem ist mir das schon soweit klar; mir ging es tatsächlich rein um die gesetzliche Regelung, da das Teil einer Diskussion war und ich dafür keine Antwort hatte...
Ja, wenn im Wald ein Baum umfällt und keiner hört es... ist er dann wirklch umgefallen? Natürlich ist er umgefallen; irgendwann sieht einer, dass da ein Stamm im Weg liegt. Und genau das war die Frage... was ist, wenn es irgendwann einer mitbekommt? Und wenn der Schütze nur darüber gesprochen hat und das ein Ohr des Gesetzes gehört hat... was dann?
Re: Schießen ohne Beschuss
.. was aber letztlich auch im Falle eines Gerichtsverfahrens für den SV ein Problem sein wird, sofern das Protokoll vom Beschussamt nichts darüber aussagt.Coolhand1980 hat geschrieben: Mo 24. Aug 2026, 13:56 Es ist auch möglich, selbst eine neue Waffe so zu modifizieren, dass sie einen Neubeschuss benötigt. Das Mündungsgewinde ist so ein Fall. Bei Kauf einer Gebrauchtwaffe kann man nicht mal mit Sicherheit sagen, ob das Gewinde oder der Beschuss zuerst da waren...soviel dazu...
Immerhin, wenn die Waffe original nie ein Gewinde hatte, aber eines aufweist, trotzdem aber nur ein Beschusszeichen vorhanden ist, dann wird man davon ausgehen müssen, dass sie nach dem Gewindeschneiden eben nicht mehr beim Beschussamt war.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Schießen ohne Beschuss
Wenn es ein Gerichtsverfahren gibt dann aber wegen einem geplatzten Dämpfer, nicht wegen einem Gewinde.Promo hat geschrieben: Di 25. Aug 2026, 17:00
.. was aber letztlich auch im Falle eines Gerichtsverfahrens für den SV ein Problem sein wird, sofern das Protokoll vom Beschussamt nichts darüber aussagt.
Immerhin, wenn die Waffe original nie ein Gewinde hatte, aber eines aufweist, trotzdem aber nur ein Beschusszeichen vorhanden ist, dann wird man davon ausgehen müssen, dass sie nach dem Gewindeschneiden eben nicht mehr beim Beschussamt war.
Und Dämpfer fallen noch immer nicht unter die Beschusspflicht.
https://www.topagrar.com/jagd-und-wald/ ... 71085.html
Re: Schießen ohne Beschuss
Ja, weil das auch genau Null Sinn ergibt.
Re: Schießen ohne Beschuss
hmmmPoirot hat geschrieben: Di 25. Aug 2026, 18:14 Und Dämpfer fallen noch immer nicht unter die Beschusspflicht.![]()
https://www.topagrar.com/jagd-und-wald/ ... 71085.html
hab mich damit noch nie beschaeftigt
aber die haben alle ein beschusszeichen drauf glaub ich
sind die nicht hoechstbelastet?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Schießen ohne Beschuss
Es gibt hier Leute im Forum (Poirot), die meinen, dass Ingenieure ihre technischen Probleme nicht selbst lösen können (Aus einer vergangen Diskussion, warum es keine Mindestwandstärken für SDs gäbe)
Wozu Beschusspflicht, wenn weder tatsächliche Verwendung noch korrekter Anschluss noch Pflege, Korrosion oder Verschleiß im Sinne einer dauerhaften Aussage eines gültigen Prüfsiegels sichergestellt werden können? Was sollte demzufolge die Aussage eines solchen Prüfzeichens sein? Schalldämpfer sind technisch kein Problem und auch nicht gefährlich und das ist auch kein magisches Problem. Jeder Hersteller wird sich seine Gedanken zum Produkt gemacht haben (Sollbruchstelle etc), davon kann man ausgehen.
Wozu Beschusspflicht, wenn weder tatsächliche Verwendung noch korrekter Anschluss noch Pflege, Korrosion oder Verschleiß im Sinne einer dauerhaften Aussage eines gültigen Prüfsiegels sichergestellt werden können? Was sollte demzufolge die Aussage eines solchen Prüfzeichens sein? Schalldämpfer sind technisch kein Problem und auch nicht gefährlich und das ist auch kein magisches Problem. Jeder Hersteller wird sich seine Gedanken zum Produkt gemacht haben (Sollbruchstelle etc), davon kann man ausgehen.
Re: Schießen ohne Beschuss
haben die leider nichtgewo hat geschrieben: Di 25. Aug 2026, 19:35 aber die haben alle ein beschusszeichen drauf glaub ich
Re: Schießen ohne Beschuss
Wie bei einer Schusswaffe. Bei zu tiefen Rostnarben gibt es auch keinen Neubeschuss mehr und die Waffe wird mit Rückgabezeichen versehen und das alte Beschusszeichen entwertet. Sofern sie nicht davor schon in den Händen des Schützen explodiert.titan hat geschrieben: Di 25. Aug 2026, 20:51 Wozu Beschusspflicht, wenn weder tatsächliche Verwendung noch korrekter Anschluss noch Pflege, Korrosion oder Verschleiß im Sinne einer dauerhaften Aussage eines gültigen Prüfsiegels sichergestellt werden können?
