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Schießen ohne Beschuss
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Schießen ohne Beschuss
Wie ich schon zwischen den Zeilen angemerkt habe, forderst du Sinnloses und meinst dabei, es wär klug. Die ganze Idee ist nicht einmal ansatzweise mit Schusswaffen vergleichbar und defacto nicht durchführbar, außer mit einem monsterbürokratischen Aufwand, Zwang und Kontrolle und der Nutzen nicht vorhanden. Ich sag dazu auch nichts mehr, weil das im Grunde zu blöd ist. Träum weiter! 
Re: Schießen ohne Beschuss
Sinnlos ist die Beschusspflicht nach anbringen eines Laufgewindes.titan hat geschrieben: Di 25. Aug 2026, 21:41 Wie ich schon zwischen den Zeilen angemerkt habe, forderst du Sinnloses und meinst dabei, es wär klug.
Da Schalldämpfer platzen und nicht die Gewinde
