Poirot hat geschrieben: Di 1. Sep 2026, 09:36
L3MNTRIX hat geschrieben: Di 1. Sep 2026, 07:12
Das grenzt ja beinahe schon an Perversion
Damit ist man anscheinend sein Lebenlang gebrandmarkt denn dafür gibt es soviel ich recherchiert habe keine Verjährungsfrist.
Deshalb nie in die Psychologen Falle tappen auch wenn sie sich als Hilfe tarnt.
Stimmt nicht ganz so.
Die schlichte Einnahme von psychopharmaka für sich genommen oder ein ordibesuch beim klapsendoktor ist von der waffenbehoerde offiziell nicht zu tracen
Was sie können ist auf die Daten von Polizei aus dem EKIS bzw dem PAD (früher eKA / KAN) sowie auf alle nicht nach DSGVO gesperrten verrechnungsdaten, wie zb die daten für selbstbehalte für aufenthalte in spitälern zb des Kranenkenanstaltenverbundes sowie transportfahrten von krankenbeförderungsmitteln usw. zugreifen.
Im EKIS / PAD werden in den Dienstprotokollen sehr wohl tw auch Gründe für den Einsatz im Detail dokumentiert und tw. auch Verdachtsdiagnosen
Und logisch, die Behörde greift zu auf alles was über das Gericht läuft zb laut unterbringungsgesetz, psychosen, wegweisungen usw.
Die Behörde sieht in vielen Fällen keine Detaildaten (weil sie der DSGVO unterliegen), sondern nur Rechnungsleger und Leistungsverrechnungen. Diese sind aber Grund genug dass die Behörde vom Legalwaffenbesitzer die Vorlage von befunden anordnet, und wenn dem nicht nachkommt wird der Antrag abgelehnt weil die Vorlage von Dokumenten verweigert wurde.
Sobald also bei irgendeinem psychisch bedingten Vorfall die Polizei oder irgendeine Einsatzorganisation beteiligt ist, welche an die SVS oder ÖGK oder sonst an eine Kasse verrechnet in dem Moment wird so ein Vorfall tracebar seitens der waffenbehörde, und sie kann ein verfahren eröffnen in dem die betroffene Person aufgefordert wird mitzuwirken und die gesundheitsunterlagen vorzulegen.