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Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Lexman1
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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Beitrag von Lexman1 » Mi 2. Sep 2026, 20:43

Machts euch nicht narrisch! Wir wissen am Ende des Tages so gut wie NICHTS! Die BHs sind im Regelfall auch nicht doof und wissen über die Vorgehensweise der Aushändigung eines Griffstücks inkl WS Bescheid und wissen auch, dass keiner mehr was melden würde, sollten nun alle verklagt werden.

On Top ist eine rückwirkende Schlechterstellung und oder Verbot rechtlich immer ein Problem. Also mal abwarten und sich nicht gleich zutodefürchten.
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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Beitrag von balahu » Mi 2. Sep 2026, 23:28

Master-chief1000 hat geschrieben: Mi 2. Sep 2026, 18:53 Eine Frage an die Juristen. Falls einer mit der Konstellation Griffstück + Wechselsystem bzgl §50 WaffG schuldig gesprochen wird und das ein Kauf bei einem Händler war wie damals sehr verbreitet. Müsste der involvierte Händler dann nicht auch direkt eine Anzeige von der STA bekommen indem er es ermöglicht hat? Das würde ja die halbe Branche treffen.
Die Händler haben sehr wohl Anzeigen bekommen. Aber die hatten die (alte) Rechtsansicht des BMIs, dass sie das so ausfolgen dürfen, daher ist es nie zu einer Verurteilung gekommen.

Die (alte) Rechtsansicht sollte eigentlich auch für die Endkunden covern…

balahu
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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Beitrag von balahu » Mi 2. Sep 2026, 23:29

titan hat geschrieben: Mi 2. Sep 2026, 19:22 Es gibt dazu ein Urteil von vor (einem Jahr?), das auch schon irgendwo verlinkt wurde. Das hat sich genau mit dieser Frage beschäftigt. Der Besitzer wurde freigesprochen. Unter anderem wurde die Frage gestellt, warum die Behörde den Besitzer beklagt nicht aber den Händler.
War das nicht der welcher zwar zwei Wechselsyteme inkl Griffstücke hatte, der aber eh auch zwei Plätze frei gehabt hätte?

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