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Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Lexman1
- Supporter 20x138mmB

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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Machts euch nicht narrisch! Wir wissen am Ende des Tages so gut wie NICHTS! Die BHs sind im Regelfall auch nicht doof und wissen über die Vorgehensweise der Aushändigung eines Griffstücks inkl WS Bescheid und wissen auch, dass keiner mehr was melden würde, sollten nun alle verklagt werden.
On Top ist eine rückwirkende Schlechterstellung und oder Verbot rechtlich immer ein Problem. Also mal abwarten und sich nicht gleich zutodefürchten.
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From My Cold, Dead Hands
Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Die Händler haben sehr wohl Anzeigen bekommen. Aber die hatten die (alte) Rechtsansicht des BMIs, dass sie das so ausfolgen dürfen, daher ist es nie zu einer Verurteilung gekommen.Master-chief1000 hat geschrieben: Mi 2. Sep 2026, 18:53 Eine Frage an die Juristen. Falls einer mit der Konstellation Griffstück + Wechselsystem bzgl §50 WaffG schuldig gesprochen wird und das ein Kauf bei einem Händler war wie damals sehr verbreitet. Müsste der involvierte Händler dann nicht auch direkt eine Anzeige von der STA bekommen indem er es ermöglicht hat? Das würde ja die halbe Branche treffen.
Die (alte) Rechtsansicht sollte eigentlich auch für die Endkunden covern…
Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
War das nicht der welcher zwar zwei Wechselsyteme inkl Griffstücke hatte, der aber eh auch zwei Plätze frei gehabt hätte?titan hat geschrieben: Mi 2. Sep 2026, 19:22 Es gibt dazu ein Urteil von vor (einem Jahr?), das auch schon irgendwo verlinkt wurde. Das hat sich genau mit dieser Frage beschäftigt. Der Besitzer wurde freigesprochen. Unter anderem wurde die Frage gestellt, warum die Behörde den Besitzer beklagt nicht aber den Händler.
Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Das kann man pauschal nicht sagen. Dazu müsste man die damaligen Umstände kennen. Hat die betreffende Person zum Zeitpunkt des Kaufes einen freien Platz Kat.B gehabt? Hat der Händler eine Waffe zerlegt oder zusammengebaut verkauft? Hat er möglicherweise das Griffstück nicht sofort mit verkauft? Was wurde dem Kunden gesagt?Master-chief1000 hat geschrieben: Mi 2. Sep 2026, 18:53 Eine Frage an die Juristen. Falls einer mit der Konstellation Griffstück + Wechselsystem bzgl §50 WaffG schuldig gesprochen wird und das ein Kauf bei einem Händler war wie damals sehr verbreitet. Müsste der involvierte Händler dann nicht auch direkt eine Anzeige von der STA bekommen indem er es ermöglicht hat? Das würde ja die halbe Branche treffen.
Daher nur generell: würde es zu einem Gerichtsverfahren kommen und beispielsweise der Angeklagte in diesem Verfahren den Händler einer Straftat bezichtigen, dann könnte die Staatsanwaltschaft auf Basis dieser Aussagen ein Verfahren gegen den betreffenden Gewerbetreibenden einleiten. Der Angeklagte muss aber auch aufpassen, dass er mit Anschuldigungen gegenüber einem Gewerbetreibenden sich nicht selbst strafbar macht (etwa durch Unterstellungen oder Behauptungen).
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
- Wilhelmshoehe
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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Ich habe die Übersicht verloren, in wie vielen Postings ich hier bereits gewarnt habe, dass der Missbrauch der Zubehörregelung, um sich eine komplette Waffe ohne Plätze zu ergattern, indem man sie in Einzelteilen kauft und als Wechselsystem registriert, ein glühend heißes Eisen und eine durchwegs schlechte Idee ist.
Unbefugter Besitz von Kat-B ist ein Dauerdelikt, der Verkauf an einen Unbefugten nicht. Fahrlässigkeit reicht jedoch, um in beiden Fällen vor den ordentlichen Gerichten landen zu können.
Heißt: Selbst wenn die Überlassung der Einzelteile damals rechtmäßig war (oder nie war, aber z.B. inzwischen verjährt ist), bedeutet dies noch lange nicht, dass der Besitz jetzt, letztes Jahr, zum Zeitpunkt des Kaufs oder seit Änderung der Rechtsmeinung des BMI (die übrigens für die Gerichte sowieso nie bindend war) durch den Käufer legitimiert ist.
Wichtig ist außerdem, dass die Tatsache der neuen Registrierungspflicht für Griffstücke nichts an der Strafbarkeit des unbefugten Besitzes ändert. Die dafür relevanten Gesetzesstellen haben sich nicht geändert. Es fällt nun einfacher auf als vorher. Daher ist das hier kein Fall von Rückwirkung: Es war immer illegal, nur bisher nicht offensichtlich bzw. leicht nachvollziehbar.
Worin einem die damalige Auskunft des BMI helfen könnte, wäre, Straffreiheit wegen nicht eines vorwerfbaren Rechtsirrtums zu argumentieren. Aber die Auskunft des BMI 2023 war nicht an einen adressiert und wurde bereits 2024 in die gegenteilige Richtung revidiert. Somit fällt es schwer zu behaupten, dass man nur die Rechtsmeinung aus 2023 kennen müsse. Zusätzlich gab es seither genug Diskussionen, Beiträge in Fachzeitschriften und Urteile (z.B. LG Eisenstadt) die klarmachen müssten, dass dies keinesfalls eine "gmahte Wiesn" sei sondern ein strittiges Thema ist. Insofern hat es seit 2024 leider vieles gegeben, das es einem summa summarum schwerer macht, sich erfolgreich auf den Rechtsirrtum zu berufen.
Viel Glück damit, wenn's soweit kommt...
Unbefugter Besitz von Kat-B ist ein Dauerdelikt, der Verkauf an einen Unbefugten nicht. Fahrlässigkeit reicht jedoch, um in beiden Fällen vor den ordentlichen Gerichten landen zu können.
Heißt: Selbst wenn die Überlassung der Einzelteile damals rechtmäßig war (oder nie war, aber z.B. inzwischen verjährt ist), bedeutet dies noch lange nicht, dass der Besitz jetzt, letztes Jahr, zum Zeitpunkt des Kaufs oder seit Änderung der Rechtsmeinung des BMI (die übrigens für die Gerichte sowieso nie bindend war) durch den Käufer legitimiert ist.
Wichtig ist außerdem, dass die Tatsache der neuen Registrierungspflicht für Griffstücke nichts an der Strafbarkeit des unbefugten Besitzes ändert. Die dafür relevanten Gesetzesstellen haben sich nicht geändert. Es fällt nun einfacher auf als vorher. Daher ist das hier kein Fall von Rückwirkung: Es war immer illegal, nur bisher nicht offensichtlich bzw. leicht nachvollziehbar.
Worin einem die damalige Auskunft des BMI helfen könnte, wäre, Straffreiheit wegen nicht eines vorwerfbaren Rechtsirrtums zu argumentieren. Aber die Auskunft des BMI 2023 war nicht an einen adressiert und wurde bereits 2024 in die gegenteilige Richtung revidiert. Somit fällt es schwer zu behaupten, dass man nur die Rechtsmeinung aus 2023 kennen müsse. Zusätzlich gab es seither genug Diskussionen, Beiträge in Fachzeitschriften und Urteile (z.B. LG Eisenstadt) die klarmachen müssten, dass dies keinesfalls eine "gmahte Wiesn" sei sondern ein strittiges Thema ist. Insofern hat es seit 2024 leider vieles gegeben, das es einem summa summarum schwerer macht, sich erfolgreich auf den Rechtsirrtum zu berufen.
Viel Glück damit, wenn's soweit kommt...
Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Etwas das legal ist, kann schon mal kein Missbrauch gewesen sein. Verantwortlich für das alles ist der Gesetzgeber. Dem Erwerber im Nachgang Gesetzesbruch vorzuwerfen oder gar von einem Missbrauch zu sprechen, entspricht einfach nicht der Wahrheit. Wir haben das in der Vergangenheit schon öfter diskutiert.
Missbrauch wäre es, wenn man eine vollständige Waffe außerhalb des Schießstandes zusammensetzt.
Missbrauch wäre es, wenn man eine vollständige Waffe außerhalb des Schießstandes zusammensetzt.
- Wilhelmshoehe
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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Nur blöd, wenn's, irgendwann dann höchstgerichtlich bestätigt, nie legal war.
Haben wir tatsächlich zu Länge diskutiert. Nur habt Ihr alle mit eurer selbstinteressierten Argumentation bisher nicht recht behalten, währenddessen ich (und alle anderen, die es mir gleich gehalten haben) keine Problemchen haben und seelenruhig ohne Sorgen wegen dieses Themas schlafen können.
Aber wenn sich hier jemand, der im Besitz mehrerer als WS gemeldeten Kat-B Waffen ohne freie Plätze ist (je mehr umso besser!), freiwillig melden möchte, um damit bis vor den OGH zu ziehen, der kriegt von mir eine Original-Sachertorte zur Urteilsverkündung. Großes Indianerehrenwort
Haben wir tatsächlich zu Länge diskutiert. Nur habt Ihr alle mit eurer selbstinteressierten Argumentation bisher nicht recht behalten, währenddessen ich (und alle anderen, die es mir gleich gehalten haben) keine Problemchen haben und seelenruhig ohne Sorgen wegen dieses Themas schlafen können.
Aber wenn sich hier jemand, der im Besitz mehrerer als WS gemeldeten Kat-B Waffen ohne freie Plätze ist (je mehr umso besser!), freiwillig melden möchte, um damit bis vor den OGH zu ziehen, der kriegt von mir eine Original-Sachertorte zur Urteilsverkündung. Großes Indianerehrenwort
Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Mich betrifft es nicht. Trotzdem. Was soll ein Besitzer denn tun, wenn die Behörde schriftlich mitgeteilt hat, dass es legal ist.. eben. "Ich habs immer schon gewusst", stimmt auch nicht und die große Klagswelle wird ausbleiben, denn dann müsste man auch die Händler belangen (insbesondere diese) wie auch die Behörden selbst, die Wechselsysteme selbst aufgeteilt haben. Sry..
Im Übrigen ist es ein Irrglaube, dass ein registreirpflichtiges Griffstück allein ein WS zu einer funktionsfähigen Waffe macht. Das ist technisch nicht haltbar, auch wenn es sich dabei nun um ein wesentliches Teil handelt.
Im Übrigen ist es ein Irrglaube, dass ein registreirpflichtiges Griffstück allein ein WS zu einer funktionsfähigen Waffe macht. Das ist technisch nicht haltbar, auch wenn es sich dabei nun um ein wesentliches Teil handelt.
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Evilcannibal79
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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Sagen wir mal so, nicht ich habs immer schon gewusst, sondern ich hab mir immer schon gedacht das da noch was kommen wird.
Es kann doch nicht im Interesse des Gesetzgebers gewesen sein eine so simple Stückzahlüberschreitung gutzuheissen.
Ich meine diese Fälle wo eine komplette Waffe als Wechselsystem (inkl. Lower/Griffstück) verkauft wurde weil der Kunde keine freien B Plätze zur Verfügung hatte.
Auch wenn man zu einer Basiswaffe ein oder mehrere WS angeschafft hatte und irgendwann später einen Lower dazugekauft, auch wenn separat verwahrt, war man meiner Meinung nach schon mit einem Fuß in der Illegalität.
Ich hab mal vor einiger Zeit mit meinem BüMa darüber gesprochen und er hat auch von Anfang an gemeint das dieses Vorgehen Konsequenzen haben wird und er es deshalb nicht machen würde (komplette Waffe in ein WS aufzuteilen).
Es kann doch nicht im Interesse des Gesetzgebers gewesen sein eine so simple Stückzahlüberschreitung gutzuheissen.
Ich meine diese Fälle wo eine komplette Waffe als Wechselsystem (inkl. Lower/Griffstück) verkauft wurde weil der Kunde keine freien B Plätze zur Verfügung hatte.
Auch wenn man zu einer Basiswaffe ein oder mehrere WS angeschafft hatte und irgendwann später einen Lower dazugekauft, auch wenn separat verwahrt, war man meiner Meinung nach schon mit einem Fuß in der Illegalität.
Ich hab mal vor einiger Zeit mit meinem BüMa darüber gesprochen und er hat auch von Anfang an gemeint das dieses Vorgehen Konsequenzen haben wird und er es deshalb nicht machen würde (komplette Waffe in ein WS aufzuteilen).
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Dann hätten sie es vielleicht nicht ins Gesetz schreiben sollen? Oder vielleicht mal eine Minute drüber nachdenken was es für Implikationen hat was sie da geschrieben haben.. Aber Denken ist nicht die Stärke von denen: In DE waren WS ja mal kurz registrierungsfrei für WBK-Inhaber weil jemand ein Gesetz geschrieben hatte ohne das Hirn einzuschalten.Evilcannibal79 hat geschrieben: Do 3. Sep 2026, 15:42 ...
Es kann doch nicht im Interesse des Gesetzgebers gewesen sein eine so simple Stückzahlüberschreitung gutzuheissen.
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Evilcannibal79
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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
ja eben genau deswegen.rider650 hat geschrieben: Do 3. Sep 2026, 15:54Dann hätten sie es vielleicht nicht ins Gesetz schreiben sollen? Oder vielleicht mal eine Minute drüber nachdenken was es für Implikationen hat was sie da geschrieben haben.. Aber Denken ist nicht die Stärke von denen: In DE waren WS ja mal kurz registrierungsfrei für WBK-Inhaber weil jemand ein Gesetz geschrieben hatte ohne das Hirn einzuschalten.Evilcannibal79 hat geschrieben: Do 3. Sep 2026, 15:42 ...
Es kann doch nicht im Interesse des Gesetzgebers gewesen sein eine so simple Stückzahlüberschreitung gutzuheissen.
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Es war uns ja allen klar das das nicht ewig so gehen kann.
Diejeningen die trotzdem eine komplette Waffe als WS gekauft / verkauft hatten ohne freie Plätze zu haben waren entweder dumm oder einfach zu blauäugig.
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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Und trotzdem stimmt es nicht.
Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Oder sie haben einfach das gemacht was das Gesetz erlaubt hat und vertraut dass es sie schützt.Evilcannibal79 hat geschrieben: Do 3. Sep 2026, 15:57 ja eben genau deswegen.
Es war uns ja allen klar das das nicht ewig so gehen kann.
Diejeningen die trotzdem eine komplette Waffe als WS gekauft / verkauft hatten ohne freie Plätze zu haben waren entweder dumm oder einfach zu blauäugig.
Jetzt gibts eine Lektion für diese Menschen: Der Wille von Leuten in Machtpositionen zählt mehr als Worte in Gesetzbüchern.
War schon immer so und hat sich nie geändert, nur weil wir hier dauernd das Lied von Demokratie und Rechtsstaat vorgesungen kriegen neigen naive Leute dazu, es zu vergessen.
Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Wir wissen gar nichts, was da läuft.. und laufen tut auch nicht wirklich was bis auf eine BH. Und darüber wissen wir auch nichts genaues.
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Evilcannibal79
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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
was stimmt nicht?
das sie versuchen einigen jetzt einen Strick daraus zu drehen?
Auch wenn die Rechtslage eindeutig war und diejenigen denen jetzt versucht wird ans Bein zu pissen mit einen blauen Auge davon kommen, das man dem Staat nicht blind vertrauen kann müsste wohl jedem normal denkenden Menschen doch klar sein.
Besonders im Waffengesetz wo wir wissen das Leute daran rumdoktern die keinerlei Ahnung haben, sollte man sich auf solche Dinge nicht einlassen.
Und ich meine explizit eine kpl. Waffe als WS zu kaufen, und nicht das spätere nachkaufen eines Griffstücks oder Lowers.
Das impliziert meiner Meinung nach einen Vorsatz zur Stückzahlüberschreitung und so werden sie es den Käufern auch auslegen wollen.
Auch wenn es das Gesetz damals so hergegeben hat.
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