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Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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titan
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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Beitrag von titan » Do 3. Sep 2026, 18:19

Schau, was hier alles gemeint und impliziert wird, ist völlig bedeutungslos. Ein Griffstück macht ein WS nicht zu einer kompletten Waffe. Auch wenn jetzt Gehäuse etc als wesentliche Teile gelten, sind drei wesentliche Teile noch immer keine komplette Waffe. Eine komplette Waffe ist eine bestimmungsgemäß vollständige und funktionstüchtige Schusswaffe die rechtlich als solches betrachtet und behandelt wird (registriert ist)(hier dürfen dann sogar wieder Teile fehlen, umgekehrt aber nicht). Ansonsten handelt es sich um wesentliche Teile beliebiger Anzahl mit nicht wesentlichen Teilen oder auch ohne nichtwesentlicher Teile.

Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit eingeräumt, auch solche wesentlichen Teile in bestimmter Anzahl zu besitzen. In keiner Bestimmung des WaffG wird gesagt, dass eine "vollständige" Anzahl an wesentlichen Teilen (so etwas gibt es nicht) als Schusswaffe gewertet werden muss.

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